So bekommst Du das neue Bürgergeld – Aktualisiert am 31. August 2023 Das Wichtigste in Kürze

Das Bürgergeld ist eine staatliche Leistung für Menschen, die bedürftig sind, grundsätzlich arbeiten können, aber kein Ar­beits­lo­sen­geld erhalten. Es ersetzt seit Januar 2023 die Hartz 4-Leistungen.Eine alleinstehende Person bekommt seit Januar 2023 als Regelbedarf 502 Euro, ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft 902 Euro. Neu: Ab 2024 erhöht sich das Bürgergeld um etwa 12 Prozent.Bis 2024 werden die Kosten für Miete oder Eigenheim übernommen, ohne dass geprüft wird, ob die Wohn­kos­ten angemessen sind. Auch Vermögen bis zu 40.000 Euro pro Person bleibt unangetastet – diese Summe wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

So gehst Du vor

Wer bisher noch kein Ar­beits­lo­sen­geld II bekommen hat, aber bedürftig ist, sollte Bürgergeld beim Jobcenter beantragen. Die Antragstellung funktioniert auch digital.Studierende, die nicht im Haushalt der Eltern leben, haben keinen Anspruch auf Bürgergeld. Sie können Bafög beantragen.

Das neue Bürgergeld ist da – und zwar seit Januar 2023. Worum geht es genau? Wer kann es bekommen? Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV? Alles, was Du zum neuen Bürgergeld wissen musst, haben wir für Dich zusammengestellt. Im August 2022 bekamen rund 5,4 Millionen Menschen Ar­beits­lo­sen­geld 2 oder Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Seit Januar 2023 beziehen diese Menschen das neue Bürgergeld. Auch wenn der Name Bürgergeld in eine andere Richtung weist, handelt es sich bei dieser Sozialleistung nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen, Mit dem Bürgergeld werden nur die Menschen finanziell unterstützt, die bedürftig sind und grundsätzlich noch arbeiten können, aber keine Arbeit finden oder von der Arbeit allein ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können.

Die staatliche Leistung zur Sicherung der Grundbedürfnisse und zur Absicherung des Existenzminimums ersetzt seit 2023 das Ar­beits­lo­sen­geld 2 oder Grundsicherung für Arbeitssuchende, die sogenannten Hartz-IV-Leistungen. Geregelt ist das Bürgergeld im Sozialgesetzbuch II,

Ein Ziel der Bürgergeld-Reform war es, Arbeitssuchende durch Qualifizierung, Weiterbildung und individuelles Coaching bei der Suche nach einem Arbeitsplatz zu unterstützen, um sie dauerhaft wieder in den Arbeitsalltag zu integrieren. Die Jobcenter müssen nicht mehr vorrangig einen Job vermitteln, wenn eine Weiterbildung zunächst sinnvoller erscheint.

Leistungen können gekürzt werden, wenn jemand eine zumutbare Stelle nicht annimmt oder Termine im Jobcenter verpasst – es gibt keine Vertrauenszeit wie ursprünglich geplant. Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld für einen Monat um 10 Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der dritten für drei Monate um 30 Prozent ( § 31a SGB 2 ).

Osten der Unterkunft und Heizung dürfen auch bei Verfehlungen nicht gemindert werden. Das neue System der Sanktionen im Bürgergeldgesetz soll die verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllen (BVerfG, 05.11.2019, Az.1 BvL 7/16 ). Durch die Reform bekommen Empfänger von Bürgergeld zeitnah mehr Geld, wenn die Preise in Deutschland insgesamt steigen.

Zum 1. Januar 2023 sind die sogenannten Regelbedarfe dementsprechend deutlich höher.

Wie hoch ist Bürgergeld pro Person?

Bürgergeld: Wie viel bekommt eine Person? – wichtige Infos Wer in Deutschland arbeitslos, aber erwerbsfähig und dabei hilfebedürftig ist, hat seit dem 1. Januar 2023 Anspruch auf, Auch Menschen, deren Einkommen so niedrig ist, dass sie ihren Lebensunterhalt damit nicht bestreiten können, können Bürgergeld beziehen.

Die Sozialleistung hat das frühere Hartz IV abgelöst und ist eine Leistung zur Grundsicherung, die das Existenzminimum absichern soll. Ausgezahlt wird das Bürgergeld an die Berechtigten laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom örtlichen Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit., ist von Fall zu Fall unterschiedlich, aber wie viel kann eine einzelne Person bekommen, wenn sie nicht in einer Bedarfsgemeinschaft lebt? Grundsätzlich erhalten Personen, die Anspruch auf Bürgergeld haben erst einmal Leistungen in Form von pauschalisierten Regelbedarfen.

Den für die verschiedenen Berechtigten je nach Lebensumständen gibt das BMAS so an:

Bürgergeldberechtigte Regelbedarf
Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern 502 Euro
Volljährige Partner 451 Euro
Kinder von 14 bis 17 Jahre und Minderjährige mit volljährigen Partnern 420 Euro
Volljährige von 18 bis 24 Jahre ohne eigenen Haushalt und 15- bis 24-Jährige, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen 402 Euro
Kinder von 6 bis 13 Jahre 348 Euro
Kinder von 0 bis 5 Jahre 318 Euro

Geht es um die Frage, wie viel Bürgergeld eine einzelne Person bekommt, dürfte in den meisten Fällen der Regelsatz für Alleinstehende Anwendung finden, denn in den meisten anderen Fällen handelt es sich nach dem Gesetz um eine Bedarfsgemeinschaft. Im Fall einer Einzelperson, die Bürgergeld bezieht, würde diese in der Regel 502 Euro pro Monat erhalten.

Hat jeder Anspruch auf Bürgergeld?

Bürgergeld: Wichtige Fragen und Antworten Bürgergeld. Diese Leistung ersetzt Arbeits­losengeld 2 (Hartz IV). Sie wird im zuständigen Jobcenter beantragt. © picture alliance / CHROMORANGE / Fabian Steffens Das Bürgergeld hat 2023 Hartz 4 abge­löst. Neben der Erhöhung der Regelsätze gibt es weitere wichtige Änderungen.

  1. Unser Rechner ermittelt Ihren individuellen Anspruch.
  2. Inhalt Arbeits­losengeld 1.
  3. Wer keine Arbeit hat, braucht finanzielle Unterstüt­zung, um seinen Lebens­unterhalt zu bestreiten.
  4. In vielen Fällen besteht nach dem Verlust eines Arbeits­platzes ein Anspruch auf,
  5. Bürgergeld.
  6. Sind die Voraus­setzungen dafür nicht erfüllt, bekommen Erwerbs­lose in der Regel Bürgergeld.

Während Arbeits­lose Arbeits­losengeld 1 bei der Agentur für Arbeit beantragen müssen, sind für das Bürgergeld die zuständig. Jobcenter sind gemein­same Einrichtungen der Bundes­agentur für Arbeit und kommunaler Träger. Weiterbildung, Umschulung. Neben finanzieller Unterstüt­zung verfolgt die Bundes­agentur für Arbeit das Ziel, Arbeits­suchende in ein neues Beschäftigungs­verhältnis zu bringen.

  • Zu diesem Zweck leistet sie über die Sicherung des Lebens­unter­halts hinaus etwa Zuschüsse für oder Umschulung und für Anschaffungen, die im Rahmen einer neuen Beschäftigung erforderlich sind, zum Beispiel Arbeits­kleidung.
  • Diese Hilfen werden ebenfalls über die Jobcenter vergeben.
  • Mitwirkungs­pflichten.

Bezieher von Bürgergeld haben ebenso wie Bezieher von Arbeits­losengeld 1 Mitwirkungs­pflichten. Erfüllen sie diese nicht, drohen ihnen Sanktionen wie Kürzung der Leistungen. Weitere Hilfen. Auf Arbeits­losig­keit folgt meist eine Einkommens­einbuße. Beantragen Sie Hilfen wie oder,

Beziehen Sie Bürgergeld, bekommen Sie diese Leistungen jedoch nicht mehr, da Sie für Ihre Kinder Anspruch auf den Regel­satz und für Ihre Wohn­kosten Anspruch auf deren Über­nahme haben. Über­schuldung. Häufen sich Rechnungen auf, können Sie in eine finanzielle Schieflage geraten. Wichtige Tipps, wie Sie wieder heraus­finden können, finden Sie in unserem Special,

Simone: \

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Bürgergeld. Das Arbeits­losengeld 2 beziehungs­weise Hartz 4 und das Sozialgeld sind abge­schafft. Menschen, die bisher eine von beiden Leistungen erhalten haben, bekommen seit Anfang des Jahres das Bürgergeld. Dafür mussten sie nichts unternehmen, die Umstellung passierte auto­matisch.

Das Bürgergeld ist eine Leistung zur für Arbeits­suchende. Es sichert das Existenz­minimum ab. Anders als das Arbeits­losengeld 1 wird das Bürgergeld nicht von der Arbeits­losen­versicherung, sondern aus Steuergeldern finanziert. Wer arbeitslos, aber erwerbs­fähig und hilfebedürftig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn andere vorrangige Sozial­leistungen wie oder nicht (mehr) gezahlt werden.

Darüber hinaus können Menschen, deren Einkommen zu nied­rig ist, Bürgergeld als aufstockende Leistung beantragen. Diese Voraus­setzungen für den Anspruch auf Bürgergeld müssen Personen darüber hinaus erfüllen:

haupt­sächlich in Deutsch­land leben, älter als 15 und jünger als 67 Jahre alt sein, mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können, den Lebens­unterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können.

Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich. Das Bürgergeld richtet sich nach einem pauschalierten Regelbedarf. Das ist ein Geld­betrag, der der Sicherung des Lebens­unter­halts der Anspruch­stellenden dienen soll. Das umfasst Kosten für Ernährung, Kleidung, Körper­pflege, Hausrat, Haus­halts­energie ohne Heiz­kosten, Bedürf­nisse des täglichen Lebens und die Teil­nahme am kulturellen Leben. © Stiftung Warentest Einige Regeln gelten darüber hinaus:

Im Falle einer Bedarfs­gemeinschaft von zwei Personen mit Anspruch auf Bürgergeld erhalten beide aktuell jeweils 451 Euro. Hilfe­bedürftige Erwachsene, die im Haushalt anderer Personen leben, erhalten 402 Euro.

Zum Regel­satz dazu kommen weitere Zahlungen:

Kosten für Wohn­raum und Heizung, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung, Leistungen für die Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugend­lichen (BuT), zum Beispiel für den persönlichen Schulbedarf, Schul­ausflüge und Klassen­fahrten, Mittags­verpflegung, und Lern­förderung, Mehr­bedarf in besonderen Lebens­situationen, etwa in der Schwangerschaft, einmalige Unterstüt­zungen, beispiels­weise Anschaffungs­kosten bei einem Wohnungs­umzug (Erst­ausstattung).

Eigenes Einkommen und Vermögen können dazu führen, dass ein Erwerbs­loser oder eine Erwerbs­lose nicht als hilfebedürftig gilt. Als Einkommen zählen – neben Verdiensten aus selbst­ständiger und nicht selbst­ständiger Tätig­keit – beispiels­weise Kapital- und Zins­erträge und private Renten.

Zum Vermögen zählen etwa Bargeld, Spar­guthaben, Wert­papiere, Fahr­zeuge und Wohn­eigentum. Bevor der Staat einspringt, müssen zuerst eigene Mittel zur Sicherung des Lebens­unter­halts einge­setzt werden. Aber es gibt Frei­beträge. Das Jobcenter zieht sie bei der Berechnung des Bürgergelds vom Einkommen und Vermögen ab.

Einkommen. Der Grund­frei­betrag für Einkommen beträgt 100 Euro brutto monatlich. Bei höherem Hinzuver­dienst müssen Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld mit Abzügen rechnen:

Bei einem Einkommen zwischen 100 und 520 Euro bleiben 20 Prozent anrechnungs­frei. Bei einem Einkommen zwischen 520 und 1 000 Euro bleiben für den Teil zwischen 520 und 1 000 Euro 30 Prozent anrechnungs­frei. Bei einem Einkommen zwischen 1 000 und 1 200 Euro werden für den Teil zwischen 1 000 und 1 200 Euro noch mal 10 Prozent nicht auf die Leistungen ange­rechnet. Für Menschen, die mindestens ein minderjäh­riges Kind haben, gilt die letzte Frei­betrags­grenze sogar bis zu einem Einkommen von 1 500 Euro.

Vermögen. Vermögen von bis zu 40 000 Euro des Leistungs­empfängers in einem Haushalt wird nicht auf den Anspruch ange­rechnet – und zwar für ein Jahr. Für jedes weitere Haus­halts­mitglied sind es 15 000 Euro. Den Antrag auf Bürgergeld gibt es beim Jobcenter am Wohn­ort – vor Ort, telefo­nisch oder per formlosem Anschreiben.

Er lässt sich aber auch im Internet herunter­laden und zu Hause ausfüllen. Der Antrag wirkt ab dem Ersten des Monats, in dem er gestellt wurde. Lebt der Antrag­steller mit anderen Personen zusammen und über­nehmen alle eine wechselseitige Verantwortung füreinander, bilden sie eine Bedarfs­gemeinschaft.

Für den Antrag müssen alle Personen in der Bedarfs­gemeinschaft genannt, ihr Einkommen und Vermögen dargelegt und alle Nach­weise, wie etwa über Wohn- und Heiz­kosten, beigebracht werden. Als Bedarfs­gemeinschaft gelten in der Regel:

Eheleute, die nicht dauer­haft getrennt sind, einge­tragene gleich­geschlecht­liche Lebens­partner, die nicht dauer­haft getrennt leben, oder eheähnlich Zusammenlebende.

Zur Bedarfs­gemeinschaft gehören auch die Kinder, die im Haushalt leben und jünger als 25 Jahre sind, sofern sie unver­heiratet und erwerbs­fähig sind und ihren Lebens­unterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können. Keine Bedarfs­gemeinschaften sind reine Haus­halts- und Wohn­gemeinschaften.

  1. Grund­sätzlich muss das Jobcenter inner­halb von sechs Monaten über einen Antrag entscheiden.
  2. Ommt es dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Antrag­steller oder die Antrag­stel­lerin beim Sozialge­richt Klage erheben.
  3. Wurde der Antrag auf Bürgergeld (teil­weise) abge­lehnt, kann der Antrag­steller oder die Antrag­stel­lerin inner­halb eines Monats nach Bekannt­gabe durch einen Bescheid des Jobcenters Wider­spruch einlegen – am besten posta­lisch per Einschreiben.
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Bleibt es trotz Wider­spruch bei der Entscheidung, besteht ebenfalls die Möglich­keit, Klage beim Sozialge­richt zu erheben. Der Bewil­ligungs­zeitraum für Bürgergeld beträgt normaler­weise sechs bis zwölf Monate. Endet er, muss der Bezieher einen Weiterbewil­ligungs­antrag stellen.

24.08.2023 – Ob nach Kündigung oder Vertrags­ende – Arbeits­losengeld muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Wie viel es gibt, lässt sich mit unserem Rechner unten schätzen. 31.01.2023 – Wer zeit­weise nicht arbeiten kann und ohne Anspruch auf andere staatliche Hilfen ist, kann Sozial­hilfe bekommen. Wie man sie beantragt, welche Voraus­setzungen es gibt. 01.01.2023 – Reicht das Geld nicht für die PKV-Beiträge, heißt es schnell zu handeln. Stan­dard­tarif und Basis­tarif können Auswege sein, der Notlagen­tarif ist nur eine Zwischenlösung.

: Bürgergeld: Wichtige Fragen und Antworten

Wer bekommt Bürgergeld und wieviel?

Höhe des Bürgergeldes – Der Bürgergeld Regelsatz beträgt ab dem 1. Januar 2023 laut Gesetz 502 Euro. Das ist der Regelsatz für eine alleinstehende Person. Das entspricht einer Erhöhung des bisherigen Regelsatzes um 53 Euro monatlich.

Wie viel Miete bekommt man bei Bürgergeld?

Bürgergeld und Miete: Das sind die Richtwerte für Berlin – Die Richtwerte zur Einschätzung einer angemessenen Wohnung und damit für die Übernahme der Wohnungskosten ergeben sich als errechneter Durchschnittswert von Mietkosten in einfachen Wohnlagen. Die von den Jobcentern übernommenen unterscheiden sich logischerweise je nach örtlichem Mietspiegel. In Berlin gelten folgende Richtwerte:

Anzahl Personen Richtwert
1 Person 426,00 €
2 Personen 515,45 €
3 Personen 634,40 €
4 Personen 713,70 €
5 Personen 857,82 €
je weitere Person zzgl.100,92 €

Wie hoch die Miete tatsächlich sein darf, hängt jedoch vom individuellen Fall ab und sollte mit dem Jobcenter abgeklärt werden, noch bevor der Mietvertrag unterschrieben wird. Auch gewisse Härtefall-Regelungen können die Jobcenter dazu bewegen, die Richtwerte zu überschreiten.

Wird beim Bürgergeld auch die Miete bezahlt?

Die Miete inklusive der Betriebs- und Heizkosten wird bei Bürgergeld-Bezug in voller Höhe übernommen, sofern sie angemessen ist.

Was muss ich vom Bürgergeld selbst bezahlen?

Durch das Bürgergeld berücksichtigte Bedarfe – Das Bürgergeld ist Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und damit Teil der Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Das Bürgergeld umfasst neben dem Regelbedarf, der in Höhe der so genannten regelbedarfsrelevanten Bedarfe berücksichtigt wird, auch die angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit diese Bedarfe nicht durch Einkommen oder Vermögen unter Beachtung von Absetzbeträgen und Schonvermögen gedeckt sind.

Wie lange kann man Bürgergeld bekommen?

Bürgergeld: Auszahlung und Dauer | Bundesagentur für Arbeit Erfahren Sie, wie lange Sie vom Jobcenter Bürgergeld bekommen und wann und wie es ausgezahlt wird. Bürgergeld bekommen Sie normalerweise für 12 Monate, Unter bestimmten Voraussetzungen wird Bürgergeld nur für 6 Monate gewährt, zum Beispiel wenn

Ihr Einkommen schwankt,Sie selbstständig tätig sind oderdie Kosten für Ihre Unterkunft und deren Heizung unangemessen sind.

Endet Ihr Bewilligungszeitraum, prüft das Jobcenter, ob Sie weiterhin einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Stellen Sie dafür einen Weiterbewilligungsantrag, Tipp: Tipp : Im Bewilligungsbescheid erfahren Sie den genauen Zeitraum, für den Sie Bürgergeld erhalten.

  • In dem Schreiben finden Sie noch weitere Informationen, wie zum Beispiel die Höhe,
  • Mehr erfahren Sie im,
  • Als Kundin oder Kunde des Jobcenters können Sie Ihren Weiterbewilligungsantrag online stellen.
  • Die nötigen Zugangsdaten erhalten Sie nach persönlicher Vorsprache in,
  • Wenn Sie Ihren Antrag per Post schicken oder persönlich abgeben möchten, können Sie das Formular Weiterbewilligungsantrag (WBA) nutzen.

Dieses können Sie am Ende der Seite herunterladen.

Wird das Gehalt des Partners beim Bürgergeld angerechnet?

Das Wichtigste zum Bürgergeld für Ehepartner – Können verheiratete überhaupt Bürgergeld beantragen? Auch verheiratete Menschen können Bürgergeld erhalten, sofern eine Hilfebedürftigkeit vorliegt. Diese bilden dann eine Bedarfsgemeinschaft und erhalten daher einen geringeren Regelsatz als alleinstehende Leistungsempfänger.

Wird das Gehalt des Partners beim Bürgergeld angerechnet? Ja. Stellen Sie einen Antrag auf Bürgergeld und der Ehepartner arbeitet, so wird sein Einkommen angerechnet, wenn das Jobcenter ermittelt, ob Sie überhaupt einen Anspruch auf die Leistung haben. Auch Vermögenswerte des Ehepartners werden berücksichtigt.

Wer bekommt Bürgergeld, wenn der Ehepartner arbeitet? Beim Bürgergeld wird das Einkommen beider Ehepartner angerechnet. Arbeitet ein Partner gar nicht und der andere verdient so wenig, dass die Bedarfsgemeinschaft insgesamt unter dem Existenzminimum liegt, so kann das Bürgergeld als aufstockende Leistung gezahlt werden.

Wer bekommt die 500 Euro Bürgergeld?

Bürgergeld Antrag stellen: Wie bekommt man die 500 Euro für hohe Heizkosten? – Der Antrag muss beim Jobcenter eingereicht werden. Das geht auch auf der Webseite des Jobcenters, Außerdem muss der Antrag für die 500 Euro nicht unbedingt in dem Monat gestellt werden, in dem die Rechnung fällig wird.

Welche Stelle zahlt das Bürgergeld aus?

Allgemeines & Verfahren – Das Grundgesetz garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschen-würdigen Existenzminimums. Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz begründet diesen Anspruch, während das Sozialstaatsgebot des Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz dem Gesetzgeber den Auftrag erteilt, ein menschenwürdiges Existenzminimum tatsächlich zu sichern.

Das Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) ist somit eine Leistung des Sozialstaats zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Es sichert die Existenz für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Darüber hinaus werden die erwerbsfähigen Bürgergeld-Berechtigten von den Jobcentern bei der Suche nach Arbeit und Qualifizierungsmöglichkeiten unterstützt.

Mit Einführung des Bürgergeldes rücken langfristige und nachhaltige Arbeitsaufnahmen stärker in den Fokus. Der sogenannte Vermittlungsvorrang wird abgeschafft, mit dem Weiterbildungsgeld und dem Bürgergeld-Bonus werden neue finanzielle Anreize für Weiterbildung eingeführt.

Das Bürgergeld sichert das wirtschaftliche Existenzminimum und ermöglicht eine Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben unserer Gesellschaft. Dieser Grundsatz ist nicht verhandelbar, sondern entspringt – vom Bundesverfassungsgericht bestätigt – direkt dem ersten Artikel des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Wer erwerbsfähig ist den Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann und andere, vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind, erhält Bürgergeld. Die Jobcenter können hierzu beraten. Auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, erhalten Bürgergeld.

Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat seit dem 1. Januar 2023 einen Anspruch auf Bürgergeld. Die Leistungen des Bürgergelds werden vom örtlichen Jobcenter erbracht. Es ist Ansprechpartner für die Bürgergeld-Berechtigten, zahlt die Leistungen aus und erbringt die notwendigen Hilfen.

Im Jobcenter arbeiten in der Regel die örtliche Agentur für Arbeit und die Kommune zusammen, die beiden Behörden, die für die Leistungen letztlich verantwortlich sind. Die Arbeitsagenturen verantworten die Zahlungen der Regelbedarfe sowie eventuell erforderliche Mehrbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts und die Eingliederungsleistungen.

  • Den Kommunen obliegt die Verantwortung für die Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie besondere einmalige Leistungen wie die Erstausstattung einer Unterkunft.
  • Daneben sind sie verantwortlich für die Erbringung der zusätzlichen Bildungs- und Teilhabeleistungen (Bildungspaket) für die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie den flankierenden Eingliederungsleistungen.

Das Jobcenter zahlt die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Regelbedarf sowie evtl. erforderliche Mehrbedarfe einschließlich der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung) grundsätzlich in einem monatlichen Gesamtbetrag aus. Als Ausnahme zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung nimmt rund ein Viertel der Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben in alleiniger kommunaler Verantwortung wahr.

Eine Übersicht finden Sie auf der Website der kommunalen Jobcenter, Der Antrag auf Bürgergeld kann einfach und bequem online gestellt werden. Nachweise und Unterlagen können digital eingereicht werden. Hierfür können Sie das Portal www.jobcenter.digital oder www.sozialplattform.de nutzen. Bei Bedarf können Antragsformulare in Papierform (verfügbar im Internet oder im Jobcenter) verwendet werden.

Auch eine formlose Antragstellung ist möglich. Wenn Sie Bürgergeld beantragen wollen, benötigt das Jobcenter Informationen zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit. Leben Sie mit anderen Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, stellen Sie den Antrag für alle diese Personen.

Anlage zu Kosten der Unterkunft und Heizung (KDU)Anlage zu weiteren Personen der Bedarfsgemeinschaft (WEP)Anlage zum Vermögen (VM)

Wichtige Nachweise sind zum Beispiel:

Gültiges Ausweisdokument, wie z.B. Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder AufenthaltstitelNachweis über Einkommen, beispielsweise eine Lohnbescheinigung oder aktuelle Kontoauszüge (beispielsweise über Renten, Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss)Kontoauszüge der vergangenen 3 MonateNachweise über vorhandenes Vermögen (beispielsweise Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere, Bausparverträge)Nachweise über Ausgaben, beispielsweise durch Vorlage von Kontoauszügen (oder zum Beispiel Mietquittungen, Unterlagen oder Versicherungsbeiträge)Mietvertrag, Heiz- und NebenkostennachweisNachweise bei früherem Leistungsbezug, auch bei einem anderen Jobcenter (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis)Falls Sie den Antrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis stellen, die Arbeitspapiere (auch Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe) oder die Arbeitsbescheinigung (auszufüllen durch den Arbeitgeber)

Die Nachweise müssen Sie nicht zusammen mit dem Antrag übermitteln. Reichen Sie sie aber bitte so schnell wie möglich nach. Im Jobcenter werden Sie von der für Sie zuständigen Ansprechperson bei der Arbeitssuche begleitet. In Beratungsgesprächen erarbeiten Sie gemeinsam eine Strategie zu Ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt und besprechen, welche weitere Unterstützung Sie hierbei vom Jobcenter oder ggf. auch von anderer Stellen erhalten können. Auch für junge Menschen auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist grundsätzlich das Jobcenter zuständig. Vielerorts sind jedoch die örtlichen Arbeitsagenturen mit der Ausbildungsstellenvermittlung beauftragt. Auskunft hierzu gibt Ihnen das zuständige Jobcenter. >> § 16 SGB II und § 22 Absatz 4 SGB III Ja. Wenn Sie trotz Anspruches auf das Arbeitslosengeld noch hilfebedürftig und erwerbsfähig sind, können Sie ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes als aufstockendes Bürgergeld beantragen. >> § 9 SGB II Wenn Ihr Anspruch auf das Arbeitslosengeld ausläuft, ohne dass Sie eine neue Arbeit gefunden haben, erhalten Sie, wenn Sie hilfebedürftig sind und einen Antrag gestellt haben, das Bürgergeld. Mit Ablauf eines jeden Bewilligungszeitraumes müssen Sie die Leistungen erneut beantragen. Das Bürgergeld wird regelmäßig für zwölf Monate bewilligt. Ausnahmsweise können die Leistungen auch für kürzere Zeiträume, in der Regel für sechs Monate, bewilligt werden. Das ist der Fall bei vorläufigen Leistungsbewilligungen (z.B. bei schwankendem Arbeitslohn). >> § 41 SGB II Ja. Gegen den Bescheid ist Widerspruch möglich. Wo und innerhalb welcher Frist steht auf Ihrem Bescheid. Im Falle einer Zurückweisung des Widerspruchs können Sie vor dem Sozialgericht klagen. >> §§ 83 ff. Sozialgerichtsgesetz Ja. In Deutschland ist bundesgesetzlich geregelt, dass jedes Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung und Betreuung in einer Tageseinrichtung (und Kinder unter drei Jahren in Kindertagespflege) hat. Der konkrete Betreuungsumfang hängt vom Einzelfall ab und richtet sich unter anderem danach, in welchem Umfang die Betreuung erforderlich ist, um die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Die Kommunen helfen Ihnen bei der Suche nach einer Betreuung für Ihr Kind. >> § 24 Absatz 2 und 3 SGB VIII Grundsätzlich gilt: Wer sich ohne Zustimmung des Jobcenters außerhalb des näheren Bereichs des zuständigen Jobcenters aufhält, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld. Mit vorheriger Zustimmung ist jedoch eine Ortsabwesenheit von drei Wochen im Jahr möglich. Die Jobcenter prüfen, ob die Abwesenheit eine berufliche Eingliederung wesentlich beeinträchtigt. Zusätzlich zu den drei Wochen kann das Jobcenter in Einzelfällen einer Ortsabwesenheit für drei weitere Wochen zustimmen. In diesen Fällen wird Bürgergeld aber nur in den ersten drei Wochen der Abwesenheit gezahlt. Eine Zustimmung zu einer länger als sechs Wochen dauernden Abwesenheit aus dem näheren Bereich ist grundsätzlich nicht möglich. Bitte beachten Sie: Der Wegfall des Bürgergeldes beinhaltet nicht nur die Regelleistung, sondern auch die Kosten der Unterkunft und kann sich unter bestimmten Umständen auch auf Ihren Krankenversicherungsstatus auswirken. Wer wegen eines Vorstellungs-, Beratungs- oder sonstigen Termins zur Arbeitsuche verreisen muss und hierzu eine Zustimmung des Jobcenters erhalten hat, bekommt das Bürgergeld natürlich weitergezahlt. >> § 7 Absatz 4a SGB II Grundsätzlich sind Sie als Auszubildende oder Auszubildender leistungsberechtigt, wenn Sie eine Ausbildungsvergütung oder BAföG erhalten oder die BAföG-Stelle noch nicht über Ihren BAföG-Antrag entschieden hat. Allerdings haben Studierende außerhalb des Elternhaushalts und internatsmäßig untergebrachte Personen in einer Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme keinen Anspruch auf Bürgergeld. In bestimmten Lebenssituationen können aber dennoch ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für ansonsten von Leistungen ausgeschlossene Personen (z.B. Studierende außerhalb des Elternhaushalts) erbracht werden, wenn die Auszubildenden oder Studierenden die Bedarfe nicht durch zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen decken können. In diesen Fällen sind z.B. ergänzende Leistungen bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, bei aus gesundheitlichen Gründen erforderlicher kostenaufwändiger Ernährung sowie für unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige besondere Bedarfe möglich. Zudem können einmalige Leistungen zur Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt in Betracht kommen. Diese Leistungen sind beim Jobcenter zu beantragen. In besonderen Härtefällen können Auszubildenden, die ansonsten keinen Leistungsanspruch haben, Leistungen als Darlehen gewährt werden. >> § 7 Absatz 5 und 6 sowie § 27 Absatz 2 und 3 SGB II Nein. Wer in stationären Einrichtungen untergebracht ist, ist vom Bürgergeld nach dem SGB II grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für die besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen nach § 42a SGB XII. Ausnahmen gelten aber für Personen, die voraussichtlich für weniger als sechs Monate in einem Krankenhaus oder in einer Einrichtung der medizinischen Rehabilitation untergebracht sind sowie für Personen, die in stationären Einrichtungen untergebracht und unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens 15 Stunden die Woche erwerbstätig sind. >> § 7 Absatz 4 SGB II Auch für obdachlose Menschen sind die Jobcenter zuständig, denn auch diese sollen die Möglichkeit haben, sich in den Arbeitsmarkt einzugliedern, ihre persönliche Situation zu stabilisieren und letztlich auch wieder sesshaft zu werden. Es soll vermieden werden, dass Menschen allein aufgrund ihrer atypischen Lebensgewohnheiten von einer Förderung aus geschlossen werden. Ist bei einer oder einem Obdachlosen kein gewöhnlicher Aufenthaltsort vorhanden, wird die Zuständigkeit im Zweifel am tatsächlichen Aufenthaltsort bestimmt. >> § 36 SGB II Im Wege eines automatisierten Datenabgleichs werden die Daten aller Bürgergeld-Berechtigten quartalsweise daraufhin abgeglichen, ob parallel zum Bürgergeld-Bezug andere Einkünfte, z.B. Zinseinkünfte, Renten und Arbeitslosengeld bezogen werden. Außerdem werden im Monatsrhythmus Datenabgleiche im Hinblick auf Einkünfte aus sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigungen durchgeführt. Die Jobcenter können anlassbezogen unter anderem Ihre Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt übermitteln, um den Kfz-Halter zu ermitteln. So kann z.B. die Angemessenheit des genutzten Kraftfahrzeuges beurteilt werden. Weiter werden Überprüfungen von Meldedaten ermöglicht. Dies kann u.a. wichtig sein zur Beurteilung der Frage des ständigen Wohnsitzes des Bürgergeld-Beziehenden und ihrer oder seiner Bedarfsgemeinschaft. Auch können im Einzelfall Anfragen nach weiteren als den angegebenen Konten an das Bundeszentralamt für Steuern gerichtet werden. Das ist für eine korrekte Vermögensermittlung von Bedeutung. Dritte (z.B. Banken, Versicherungen, Arbeitgeber) sind gegenüber dem Jobcenter zur Auskunft verpflichtet. Alle Jobcenter haben außerdem einen Außendienst zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch. Dieser kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Auskünfte jeder Art einholen, sich vor Ort einen Eindruck von der Situation verschaffen, Beteiligte anhören, Zeugen und Sachverständige vernehmen. >> z.B.: §§ 6, 52, 52a und 56ff. SGB II Nach bisherigem Recht mussten die Jobcenter alle Rückforderungen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gegenüber den Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft anteilig, also mit jeweils eigener Aufhebungs- und Erstattungsentscheidung (Individualanspruch) geltend machen. Bei geringen Rückforderungen konnte der Verwaltungsaufwand die Höhe der Erstattungsforderung übersteigen. Deshalb wurde zur Verwaltungsvereinfachung die Bagatellgrenze eingeführt, nach der von einer Erstattung von Überzahlungen abzusehen ist, wenn die Erstattungsforderung weniger als 50 Euro für die gesamte Bedarfsgemeinschaft beträgt. Sobald ein Vorgang eingeht, der darauf schließen lässt, dass eine Überzahlung eingetreten ist, wird geprüft, ob die Überzahlung die Bagatellgrenze von 50 EUR für die gesamte Bedarfsgemeinschaft unterschreitet. Um eine sofortige abschließende Bearbeitung des Vorgangs in den Jobcentern zu ermöglichen, findet keine Aufsummierung mit Beträgen unter 50 Euro aus vorherigen Prüfungen statt. Liegen jedoch zum Zeitpunkt der tatsächlichen Prüfung mehrere zu prüfende Änderungssachverhalte vor, sind die sich hieraus ergebenden Rückforderungen in Summe zu betrachten. Die Bagatellgrenze ist auf alle Sachverhalte und verschuldensunabhängig anzuwenden. Weitere Informationen zur Bedarfsgemeinschaft finden Sie in einer Übersicht des BMAS, Alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft müssen dazu beitragen, die Hilfebedürftigkeit zu beenden. Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner ist also verpflichtet, sich ebenfalls um Arbeit zu bemühen, wenn Sie – und damit auch Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner – Bürgergeld bekommen. Sie oder er muss jedes zumutbare Job-Angebot annehmen. Weitere Informationen zur Bedarfsgemeinschaft finden Sie in einer Übersicht des BMAS, >> § 2 i.V.m. § 7 Absatz 2 und 3 SGB II In der Regel nicht. Die Ausbildungsvergütung wird erst einmal nur auf Ihren eigenen Bedarf angerechnet. Wenn Ihre Einnahmen niedriger sind als Ihr gesetzlicher Bedarf (Regelbedarf plus anteilige Aufwendungen für Unterkunft und Heizung plus ggf. Mehrbedarfe) und Sie noch zuhause wohnen, können Sie ergänzendes Bürgergeld beantragen. Wenn Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bilden Sie mit Ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft. Sofern Ihre Einnahmen Ihren eigenen Bedarf übersteigen, kann maximal der Teil des Kindergeldes auf das Bürgergeld Ihrer Eltern angerechnet werden, der nicht zur Sicherung Ihres eigenen Bedarfs erforderlich ist. Wenn Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben, bilden Sie mit Ihren Eltern eine Haushaltsgemeinschaft. In diesem Fall wird Ihre Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung besonderer Maßgaben geprüft. Weitere Informationen zur Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft finden Sie in einer Übersicht des BMAS, Volljährige Bürgergeld-Beziehende unter 25 Jahren bilden mit ihren Eltern und jüngeren Geschwistern eine Bedarfsgemeinschaft. Daraus folgt, dass für die Berechnung der Höhe des Bürgergeldes der maßgebende Regelbedarf einschließlich der anteiligen angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in der gemeinsamen Wohnung mit den Eltern und Geschwistern in Ansatz gebracht werden. Das kommt auf die Höhe des Einkommens Ihres Kindes an. Kann Ihr Kind den eigenen Bedarf (Regelbedarf und anteilige Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie ggf. Mehrbedarfe) auch unter Berücksichtigung von Absetzbeträgen aus eigenem Einkommen und Vermögen decken, wird das Einkommen Ihres Kindes grundsätzlich nicht mehr bei Ihrem Bürgergeld berücksichtigt. Nur das für Ihr Kind bestimmte Kindergeld wird auf Ihre Leistungen angerechnet, soweit das Kindergeld zur Deckung des Bedarfs Ihres Kindes nicht benötigt wird. Verdient Ihr Kind aber so wenig, dass Sie beide weiterhin auf (ergänzendes) Bürgergeld angewiesen sind, wird sein Einkommen aus Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung von Freibeträgen und der zur Berufsausübung notwendigen Aufwendungen lediglich bei dem Kind selbst berücksichtigt. Sie erhalten dann Bürgergeld ohne Berücksichtigung des Einkommens Ihres Kindes. Aus dem Bewilligungsbescheid können Sie dann sehen, wie hoch die auf die einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft entfallenden Leistungen sind. Dabei werden Sie erkennen, dass das Einkommen Ihres Kindes aufgrund der Freibeträge zu einem höheren Haushaltseinkommen und damit zu einer Besserstellung führt. Wenn Ihr Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat, bildet es eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft und gleichzeitig mit Ihnen als seinem Elternteil eine Haushaltsgemeinschaft. In diesem Fall wird Ihre Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung besonderer Maßgaben geprüft. Weitere Informationen zur Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft finden Sie in einer Übersicht des BMAS, Junge Menschen sollen möglichst ohne Schulden in das Erwachsenenleben starten. Deshalb haften sie seit 1. Januar 2023 für in der Minderjährigkeit eingetretenen Überzahlungen nur dann, wenn sie den Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro überschreiten. Damit bleibt in der Regel auch das Ersparte aus Ferienjobs geschützt. Ja. Denn Bürgergeld ist als bedarfsorientierte und bedürftigkeitsabhängige Sozialleistung ausgestaltet, da erst gezahlt wird, wenn der Lebensunterhalt nicht auf andere Weise gesichert werden kann. Daher werden das eigene Einkommen und das der Partnerin oder des Partners bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt. Allerdings werden vom Einkommen vorab verschiedene Beträge von der Anrechnung auf das Bürgergeld freigelassen. Damit wird sichergestellt, dass diejenigen, die Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen, mehr finanzielle Mittel zur Verfügung haben, als Personen, die allein durch Bürgergeld ihren Lebensunterhalt decken. >> § 9 Absatz 2 SGB II Ja, wenn Sie mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner in einem gemeinsamen Haushalt zusammenwohnen und

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länger als ein Jahr zusammenleben odermit einem gemeinsamen Kind zusammenleben oderKinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oderbefugt sind, über Einkommen oder Vermögen der/des anderen zu verfügen,

wird von Gesetzes wegen vermutet, dass Sie eine Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft bilden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Partnerschaft zwischen Mann und Frau oder eines gleichgeschlechtlichen Paares handelt. Diese gesetzliche Vermutung kann im Einzelfall von Ihnen durch Vorlage entsprechender Nachweise widerlegt werden. Eine bloße Behauptung, dass die Partnerschaft nicht auf Dauer angelegt ist und beide in Notfällen nicht füreinander einstehen und kein wechselseitiger Wille besteht, Verantwortung für einander zu tragen, reicht nicht aus. Was ein angemessener und ausreichender Nachweis ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden. >> § 7 Absatz 3 Nummer 3c und § 9 Absatz 2 SGB II Ja. Bei der Festsetzung der Leistung für eine Bedarfsgemeinschaft mit Kindern wird das Einkommen und Vermögen der Partnerin oder des Partners berücksichtigt, auch wenn die Kinder nicht dessen bzw. deren leibliche Kinder sind. Diese Berücksichtigung des Einkommens stellt sicher, dass Verheiratete gegenüber Unverheirateten nicht schlechter gestellt werden. >> § 9 Absatz 2 Satz 2 SGB II Ob Sie Ihren Eltern Unterhalt zahlen müssen, richtet sich grundsätzlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Jobcenter ziehen Sie nicht zu Unterhaltszahlungen für Ihre Eltern heran, es sei denn, Ihre Eltern haben den Unterhaltsanspruch gegen Sie bereits geltend gemacht. >> § 33 SGB II Nein, obwohl das Wohngeld gegenüber dem Bürgergeld vorrangig in Anspruch zu nehmen ist, wird es in dieser einmaligen Situation, wo Bürgergeld und das neue Wohngeld gleichzeitig in Kraft treten, darauf verzichtet. Wohngeld ist gegenüber dem Bürgergeld grundsätzlich vorrangig. Es ist ein pauschaler Zuschuss für die Aufwendungen für Wohnraum, ob zur Miete oder bei selbstgenutztem Wohneigentum (Lastenzuschuss). Sofern das eigene Einkommen und Vermögen nicht reicht, um den Lebensunterhalt und die Miete zu decken, ist zunächst zu prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Erst, wenn dies nicht der Fall ist bzw. Wohngeld allein nicht ausreicht, besteht ein Anspruch auf Bürgergeld. Um jedoch den Übergang in das neue Wohngeld zu erleichtern, ist im Wohngeld-Plus-Gesetz geregelt, dass die Pflicht zur vorrangigen Inanspruchnahme des Wohngeldes gegenüber dem Bürgergeld bis zum 30. Juni 2023 befristet ausgesetzt wird (Wohngeldmoratorium). Damit stellen wir sicher, dass niemand die Sorge haben muss, bei einer etwaigen Überlastung der Wohngeldstellen ohne unterstützende Leistungen dazustehen. Durch die Wohngeld-Reform werden schätzungsweise 200.000 Haushalte aus dem Bürgergeld ins Wohngeld wechseln. Mit dem Wohngeldmoratorium wird verhindert, dass dies schlagartig seit 1. Januar 2023 passiert. Ziel ist es, den Übertritt der Bestandsfälle schrittweise abzuwickeln. Dies entlastet sowohl die Jobcenter als auch die Wohngeldstellen. Ungeachtet dessen wird der individuelle Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Wohngeld in keiner Weise beeinträchtigt. Auch wer Bürgergeld bezieht kann daher jederzeit einen Antrag auf Wohngeld stellen. Ob Sie möglicherweise anspruchsberechtigt sind, können Sie über den Wohngeldrechner ermitteln. Der Bezug von Bürgergeld ist grundsätzlich eine in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigungsfähige Zeit. Die rentenrechtliche Beurteilung der Bürgergeld-Bezugszeiten obliegt der Rentenversicherung. Beiträge an die Rentenversicherung werden während des Bürgergeldbezuges jedoch nicht geleistet. Bei erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten tritt mit dem Bezug von Bürgergeld grundsätzlich Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung ein. Die Beiträge werden vom Bund getragen und von den Jobcentern direkt an den Gesundheitsfonds gezahlt. Bei nichterwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten tritt mit dem Bezug von Bürgergeld keine Versicherungspflicht ein. Sie sind in der Regel über eine Familienversicherung, eine freiwillige Mitgliedschaft oder durch eine Versicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen gegen das Risiko Krankheit sowie Pflegebedürftigkeit abgesichert. Ja. Mit der jeweiligen Bewilligung zum Bürgergeld erhalten Sie auch den Nachweis zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Dieser ist beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice einzureichen.

Wem steht alles das Bürgergeld zu?

Wer bekommt Bürgergeld? – Bürgergeld erhält, wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann. Zudem reichen andere vorrangige Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag nicht aus. Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat nun Anspruch auf Bürgergeld.

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Wie hoch ist Bürgergeld für Ehepaare?

Bürgergeld: Wird das Gehalt des Partners angerechnet? Das Bürgergeld hat laut Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, den Anspruch “den sozialen Zusammenhalt zu stärken.” Für Menschen, die mit einem Partner zusammenleben, gelten bei der mitunter besondere Regeln.

  • Hier sind alle wichtigen Fragen und Antworten zur Bürgergeld-Anrechnung bei Paaren im Überblick.
  • Der Regelsatz bei Paaren liegt in der Regelbedarfsstufe 2.
  • Das ist gesetzlich verankert.
  • Demnach erhält jeder Partner 451 Euro, zusammen also 902 Euro pro Monat.
  • Dieser Betrag ist im Vergleich zu einer alleinstehenden Person geringer, da sie monatlich 502 Euro erhält.

Die Regierung argumentiert dabei mit dem Einsparpotenzial, das durch das Zusammenleben entsteht. Ja, laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Begründung lautet, dass das Bürgergeld als “bedarfsorientierte und bedürftigkeitsabhängige Sozialleistung” konzipiert ist und nur dann gezahlt wird, wenn der Lebensunterhalt nicht anderweitig gesichert werden kann.

Wird beim Bürgergeld auch der Strom bezahlt?

Bürgergeld und Stromkosten – Was ist im Regelsatz enthalten? Aktuell schießen die oft durch die Decke, Krieg und Inflation machen sich bemerkbar. Schon für Menschen mit einem gesicherten Einkommen kann das manchmal für Bauchschmerzen sorgen. Für Menschen, die Bürgergeld beziehen, ist der finanzielle Druck ungleich größer.

  1. Aber wie genau läuft es eigentlich mit Stromkosten ab, wenn man Bürgergeld bezieht? Zahlt das Jobcenter die Stromrechnung, ? Das Bürgergeld, das seit Beginn des Jahres 2023 Hartz IV abgelöst hat, hat einen Regelsatz von monatlich 502 Euro für Single-Haushalte,,
  2. In diesem Regelsatz sind bereits Stromkosten enthalten.

, sind 8,84 Prozent des monatlichen Regelsatzes, also 42,55 Euro, für Stromrechnungen vorgesehen. Bis zu diesem Betrag zahlt also nicht das Jobcenter separat die Stromrechnungen von Bürgergeld-Beziehern, dieser Betrag ist im Regelsatz enthalten. Das wirkt auf den ersten Blick nicht wie viel Geld.

  • Besonders in den letzten Jahren dürften einige Stromrechnungen diesen Betrag übertroffen haben.
  • Muss also alles, was über den Betrag hinausgeht, von den Bürgergeld-Beziehern selbst bezahlt werden? Ganz so einfach ist das nicht.
  • Zunächst ist wichtig zu wissen, dass der im Regelsatz beinhaltete Betrag für Stromrechnungen sich nur auf den Haushaltsstrom bezieht,,

Unter den Begriff Haushaltsstrom fallen die Stromkosten für elektronische Haushaltsgeräte wie, für E-Herde, für die Beleuchtung der Wohnung, für Radio und Fernsehen. In vielen Wohnungen sind das die einzigen Stromkosten, die anfallen. In anderen Wohnungen allerdings, gibt es einen sogenannten an Strom, zum Beispiel wenn Strom zum Heizen oder zur Warmwasseraufbereitung verwendet wird.

Das ist etwa der Fall, wenn Boiler oder Durchlauferhitzer verwendet werden. Was passiert also, wenn man aufgrund der Heizkosten einen Strom-Mehrbedarf hat und der Regelsatz nicht ausreicht, um die Stromrechnung zu begleichen?, gelten diese zusätzlichen Kosten als Heizkosten. Diese werden, zusätzlich zum Regelsatz, vom Jobcenter übernommen.

Wichtig ist jedoch, dass die Tatsache, dass elektrisch geheizt wird, im Antrag vermerkt ist. Außerdem zahlt das Jobcenter die Heizkosten nicht in jeder Höhe: Die Heizkosten müssen “angemessen” sein, dürfen also nicht astronomisch hoch ausfallen. Was genau “angemessen” ist, wird von Einzelfall zu Einzelfall entschieden.

Wie hoch dürfen die Heizkosten bei Bürgergeld sein?

Hinweis: Anerkannte Heizkosten – Oft gilt als grober Richtwert, dass etwa 1 EUR Heizkosten pro 1 Quadratmeter Wohnfläche anerkannt werden, wenn die Wohnfläche angemessen ist. Diese Größe ist aber nur eine sehr vage Orientierung, denn das Jobcenter darf nicht pauschal entscheiden, sondern muss immer die Umstände des Einzelfalls prüfen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Wie hoch darf die Miete maximal sein?

7. Wie viel Prozent von Einkommen für Miete? – Als allgemeine Faustregel gilt, dass nicht mehr als 30% Deines Nettoeinkommens für Miete ausgegeben werden sollten, um finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Laut statistischem Bundesamt gibt der Deutsche im Schnitt 28,9% seines Nettoeinkommens für Miete aus. Das beinhaltet sowohl die Kaltmiete als auch die Nebenkosten. ‍

Wie hoch ist das Bürgergeld für eine 4 köpfige Familie?

2500 Euro Bürgergeld für vierköpfige Familie Fleißige werden bestraft – Faule belohnt Weitere Einwanderung in die Sozialsysteme zu erwarten Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD), hat angekündigt, das von der SPD und den Grünen zu Gerhard Schröders Zeiten eingeführte Hartz-4-System zugunsten eines sogenannten Bürgergeldes abschaffen zu wollen.

Jetzt liegt der entsprechende Entwurf in Berlin vor. Das gibt es künftig: Der Regelsatz für den alleinstehenden Erwachsenen soll von derzeit 449 auf 502 Euro angehoben werden. Volljährige Partner erhalten einen Regelsatz von 451 Euro, für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren sind 420 Euro vorgesehen und für 6- bis 13-Jährige sollen es 348 Euro sein, für bis zu 5-Jährige 318 Euro.

Das heißt, ein Ehepaar mit einem 15-jährigen und einem 12-jährigen Kind erhält steuerfrei 1719 Euro pro Monat plus Übernahme des Wohngeldes für zwei Jahre. Rechnet man eine 80 Quadratmeter-Wohnung mit 7,50 Euro pauschal durch, sind das 600 Euro plus Übernahme der Heizkosten, noch einmal 200 Euro angesetzt, sind das rund 2500 Euro fürs Nichtstun.

  • Erhöhung des Schonvermögens Parallel wird das sogenannte Schonvermögen zwei Jahre lang nicht angetastet.
  • Es wird erhöht, und zwar von 10.000 Euro Guthaben auf 60.000 Euro für den Haushaltsvorstand sowie weitere 30.000 Euro für jedes weitere Familienmitglied.
  • Eine vierköpfige Familie, die damit ein Schonvermögen von 150.000 Euro hat und in einem Haus mit 180 Quadratmeter Wohnungsgröße wohnt, diese Grenze ist ebenfalls erhoben worden, muss aus dem eigenen Bestand keine eigenen Leistungen hinzuzufügen.

Im Übrigen darf diese Familie zwei Autos führen, eines pro Erwerbsfähigen.

Clans freuen sich Die Bundesvorsitzende der Mittelstandsvereinigung, MdB Gitta Connemann (CDU), erklärte dazu, dass sich die Clans in den deutschen Großstädten die Hände reiben werden, denn diese kennen sämtliche Tricks und Täuschungsmanöver, um an Staatsknete heranzukommen. Einwanderung in die Sozialsysteme

Auf der einen Seite klagen wir über fehlende Facharbeiter in Deutschland, andererseits wird das Millionenheer der beschäftigungslosen Leistungsbezieher immer größer. Dies dürfte sich durch das Bürgergeld deutlich ausweiten und ist damit ein weiterer riesiger Anreiz, das Sozialsystem Deutschland sich zu Nutze zu machen, erleichtert durch entsprechende Einbürgerungsmöglichkeiten und der schnelleren Gewährleistung von Sozialleistungen durch die jetzige Ampel.

  • Die FDP muss man in dieser Frage nicht mehr verstehen.
  • Rot und Grün wollten schon immer eine Ausweitung der Sozialleistungen zu Lasten des deutschen Arbeitnehmers.
  • Sanktionen? Motivation? Wer nun glauben würde, dass der Staat, wenn er schon deutlich höhere Sozialleistungen gewährt, von denen, die diese Leistungen erhalten, fordert, sich im Gegenzug um entsprechende Arbeit zu bewerben, sieht sich getäuscht.

Im Gegenteil. In den ersten sechs Monaten gibt es künftig keinerlei Sanktionen mehr, und wenn das Jobcenter dreimal darum bittet, sich vorzustellen bei einer Firma, weil man möglicherweise einen Arbeitsplatz gefunden hat, muss man dem nicht nachkommen.

Statt in offerierte Arbeitsplätze einzusteigen, will der Staat künftig die Aus- und Weiterbildung in den Mittelpunkt stellen, in der Regel über staatliche Programme, die in der Praxis relativ wenig bewirken. „No work – no food” Mit diesen Worten kommentierte einer der Pilgrimfathers die Philosophie der aus England stammenden Einwanderer im 17.

Jahrhundert in den Vereinigten Staaten. Mit anderen Worten, wer heutzutage einen Arbeitsplatz angeboten bekommt, wer in der Lage ist, diesen Arbeitsplatz auszufüllen, körperlich wie intellektuell, der hat ihn, so die moralische Verpflichtung, alles andere ist asozial, anzunehmen.

  1. Wer sich weigert, im Rechtsstaat kann niemand zur Arbeit gezwungen werden, hat allerdings dann das Recht auf jegliche Form von Unterstützung verloren.
  2. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die morgens um 5 oder 6 Uhr aufstehen, Alleinverdiener oder Doppelverdiener sind oder Teilzeit dazu, brutto 3000 oder 3500 Euro verdienen, netto in etwa das Gleiche haben, wie die, die keinerlei Arbeit leisten, manche von ihnen auch nicht wollen, die dafür aber 40 Stunden Arbeitszeit in Kauf nehmen, Anfahrt zum Arbeitsplatz und anderes mehr.

Dies ist ein Anschlag auf die Solidarität aller Fleißigen in diesem Land. : 2500 Euro Bürgergeld für vierköpfige Familie Fleißige werden bestraft – Faule belohnt Weitere Einwanderung in die Sozialsysteme zu erwarten

Wie viel bekommt man monatlich Bürgergeld?

Bürgergeld steigt im kommenden Jahr auf 563 Euro Mehr Geld für Millionen Bedürftige: Das Bürgergeld soll im kommenden Jahr spürbar angehoben werden. Rund 60 Euro mehr für Alleinstehende stehen in Aussicht. Die mehr als fünf Millionen Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld sollen im kommenden Jahr spürbar höhere Leistungen erhalten.

  1. So sollen Alleinstehende von Anfang 2024 an 563 Euro statt wie heute 502 Euro pro Monat bekommen.
  2. Das gab Bundessozialminister Hubertus Heil in Berlin bekannt.
  3. Er sprach von einem erheblichen Schritt.
  4. Insgesamt handele es sich um eine Erhöhung von gut zwölf Prozent, sagte der SPD-Politiker.
  5. Gerade in der Krise und in Krisenzeiten und Umbrüchen muss man sich auf den Sozialstaat verlassen können”.

Mit der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Bürgergeldreform sollten die Sätze schneller als in der Vergangenheit an die Inflation angepasst werden. Für Jugendliche vom 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre sollen künftig 471 statt 420 Euro fließen. Für Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14.

Wie viel Bürgergeld 4 Personen?

Bürgergeld: Wie viel finanzielle Hilfe steht Berechtigten zu? – Wer Bürgergeld beantragen möchte, muss einige Bedingungen erfüllen. Antragstellende müssen ihren aktuellen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, außerdem muss eine Erwerbsfähigkeit vorliegen, das bedeutet, dass betroffene Personen grundsätzlich in der Lage sind, mindestens drei Stunden pro Tag erwerbsfähig zu sein, das geht aus einem Infoblatt der Arbeitsagentur hervor.

Wer? Regelsatz Bürgergeld
Alleinstehende/ Alleinerziehende 502 Euro pro Monat
Volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaft 451 Euro pro Monat
Kinder 14-17 Jahre 420 Euro pro Monat
Kinder 6-13 Jahre 348 Euro pro Monat
Kinder unter 6 Jahre 318 Euro pro Monat
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Die Höhe orientiert sich an der Deckung der Kosten des Lebensunterhalts, der Mietkosten und Versorgung der Personen, mit denen der oder die Antragsstellende eine Anspruchsgemeinschaft bildet. Den monatlichen Betrag für Einzelpersonen zu ermitteln, ist für Laien oftmals schwierig.

Wie viel Bürgergeld bekommt man für 4 Personen?

Bürgergeld: So viel Geld bekommt eine vierköpfige Familie mit dem Hartz-4-Nachfolger – Der klassischen Familie aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern steht pro Elternteil je 451 Euro zu, für die Kinder zahlt das Amt 318 Euro für Kinder von der Geburt bis zum Alter von 5 Jahren.

  1. Sind die Kinder älter, nämlich 6 bis 14 Jahre alt, dann zahlt das Amt 348 Euro im Monat pro Kind aus.
  2. Sind die Kinder 14 bis 17 Jahre alt, dann erhalten die Eltern 420 Euro im Monat.
  3. Bürgergeld Stromkosten: Preise steigen – SO können sich Betroffene wehren +++ Für eine Familie mit zwei Kindern im Grundschulalter beträgt die Auszahlung des Bürgergeldes also 1.598 Euro für die Grundsicherung des Lebensunterhalts.

Geringverdiener, die nicht Bürgergeld beziehen, haben mit ihren Familien auf den ersten Blick netto oftmals nicht viel mehr Geld zur Verfügung – sie können jedoch staatliche Leistungen wie das Wohngeld oder den Kinderzuschlag in Anspruch nehmen. Dann wird der Unterschied schon weitaus deutlicher.

Was bekommt eine 3 köpfige Familie an Bürgergeld?

Einkommen wird auf den Bürgergeld Anspruch angerechnet – Dem Bedarf der Familie mit 3 Kindern wird ihr Einkommen gegenübergesetzt. In voller Höhe wird immer das Kindergeld angerechnet. Bei drei Kindern beträgt es aktuell 3 x 250 Euro, also 750 Euro. Ist kein weiteres Einkommen vorhanden, so würde der Bürgergeld Anspruch der fünfköpfigen Familie 2638 Euro betragen.