Wann wird in Berlin der 2 Heizkosten ausgezahlt wird? – Nächster Heizkostenzuschuss: Wann kommt die Einmalzahlung? – Vonseiten der Bundesregierung hieß es: „Angestrebt wird, dass die Länder den Zuschuss noch in diesem Jahr auszahlen”. Doch bereits zu Jahresende erklärte der Deutsche Städtetag dem MDR, dass mit der Auszahlung wohl erst Ende Januar 2023 oder Anfang Februar 2023 zu rechnen sei.
- In NRW wird er seit dem 16. Januar ausgezahlt, schreibt das Bundesland auf seiner Website,
- Auch in Hessen und Rheinland-Pfalz wurde der Zuschuss bereits ausgezahlt: Anspruchsberechtigten Haushalte haben in beiden Bundesländern am 13. Januar die Hilfen ausbezahlt bekommen, schreiben sowohl die Stadt Frankfurt als auch Rheinland-Pfalz auf ihrer jeweiligen Webseite.
- In Niedersachsen soll die Auszahlung im Laufe des Februars erfolgen, teilt das Bundesland auf seiner Homepage mit,
- In Berlin soll die zweite Unterstützung ab Januar gezahlt werden, schreibt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
- Das Bundesland Bayern zahlt den zweiten Heizkostenzuschuss nach Angaben der Passauer Neue Presse zum Teil seit Januar aus. Weitere Auszahlung würden fortlaufend erfolgen.
- In Sachsen hingegen kommt der Zuschuss erst nach Abschluss des ersten Quartals, berichtet das Bundesland Sachsen auf seiner Website, Demnach kommt es frühstens ab dem 01. April.
Viele Bundesländer haben noch keine Angabe dazu gemacht, wann sie den zweiten Heizkostenzuschlag auszahlen werden. Nach Angaben der Regierung werden rund 1,2 Millionen Menschen in Deutschland den Heizkostenzuschuss erhalten. Dadurch entstehen Mehrkosten für den Bundeshaushalt in Höhe von geschätzten 551 Millionen Euro. (slo)
Contents
- 1 Wer bekommt den heizkostenzuschuss nicht?
- 2 Wann wird der Heizkostenzuschuss in Niedersachsen ausgezahlt?
- 3 Wie hoch ist der heizkostenzuschuss Plus?
- 4 Welche Heizkosten übernimmt der Staat?
- 5 Habe heizkostenzuschuss?
- 6 Wie lange kann man den Heizkostenzuschuss beantragen?
- 7 Wer bekommt 400 Euro Heizkostenzuschuss?
- 8 Wie hoch ist der Heizkostenzuschuss im Burgenland?
Wird der Heizkostenzuschuss ausbezahlt?
Die Auszahlung des Wohn- und Heizkostenzuschuss erfolgt in zwei Tranchen. In der ersten Tranche erhielten die Bezieher:innen des Heizkostenzuschusses 2022/2023, sowie Personen, die in den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat) Sozial- oder Wohnunterstützung bezogen haben, antragslos die Auszahlung.
Wer bekommt den heizkostenzuschuss nicht?
Wer bekommt den Heizkostenzuschuss? – Den Zuschuss zu den Heizkosten bekommen zum einen Menschen, die Wohngeld beziehen. Das heißt, er ist für Menschen, die ein geringes Einkommen haben und deshalb einen Zuschuss zur Miete oder zu einer Eigentumswohnung, die selbst genutzt wird, bekommen.
Voraussetzung ist, dass die Personen mindestens einen Monat lang in der Heizperiode von Oktober 2021 bis März 2022 Wohngeld bezogen haben. Rentnerinnen und Rentner bekommen dann einen Zuschuss, wenn sie Wohngeld beziehen. Hartz-IV-Empfänger erhalten den Heizkostenzuschuss nicht, weil sie kein Wohngeld beziehen.
Ihnen wird aber ohnehin die Warmmiete erstattet.
Zum Artikel: Heizkostenzuschuss klammert viele Bedürftige in Bayern aus
Wann wird der Heizkostenzuschuss in Niedersachsen ausgezahlt?
Nächster Heizkostenzuschuss: Wann kommt die Einmalzahlung? – Vonseiten der Bundesregierung hieß es: „Angestrebt wird, dass die Länder den Zuschuss noch in diesem Jahr auszahlen”. Doch bereits zu Jahresende erklärte der Deutsche Städtetag dem MDR, dass mit der Auszahlung wohl erst Ende Januar 2023 oder Anfang Februar 2023 zu rechnen sei.
- In NRW wird er seit dem 16. Januar ausgezahlt, schreibt das Bundesland auf seiner Website,
- Auch in Hessen und Rheinland-Pfalz wurde der Zuschuss bereits ausgezahlt: Anspruchsberechtigten Haushalte haben in beiden Bundesländern am 13. Januar die Hilfen ausbezahlt bekommen, schreiben sowohl die Stadt Frankfurt als auch Rheinland-Pfalz auf ihrer jeweiligen Webseite.
- In Niedersachsen soll die Auszahlung im Laufe des Februars erfolgen, teilt das Bundesland auf seiner Homepage mit,
- In Berlin soll die zweite Unterstützung ab Januar gezahlt werden, schreibt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
- Das Bundesland Bayern zahlt den zweiten Heizkostenzuschuss nach Angaben der Passauer Neue Presse zum Teil seit Januar aus. Weitere Auszahlung würden fortlaufend erfolgen.
- In Sachsen hingegen kommt der Zuschuss erst nach Abschluss des ersten Quartals, berichtet das Bundesland Sachsen auf seiner Website, Demnach kommt es frühstens ab dem 01. April.
Viele Bundesländer haben noch keine Angabe dazu gemacht, wann sie den zweiten Heizkostenzuschlag auszahlen werden. Nach Angaben der Regierung werden rund 1,2 Millionen Menschen in Deutschland den Heizkostenzuschuss erhalten. Dadurch entstehen Mehrkosten für den Bundeshaushalt in Höhe von geschätzten 551 Millionen Euro. (slo)
Wann heizkostenzuschuss Wohngeld Sachsen?
Heizkostenzuschuss Der Bund finanziert einen Heizkostenzuschuss I und II aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten. Grundlage dafür ist das vom Bund erlassene Heizkostenzuschussgesetz vom 29. April 2022 (BGBl. I S.698), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9.
- Häufige Fragen:
- Wer hat Anspruch auf den Heizkostenzuschuss I?
- Nach § 1 Absatz 1 und 2 Heizkostenzuschussgesetz:
- Wohngeldhaushalte, denen im Zeitraum 10/2021 bis 03/2022 für mindestens einen Monat Wohngeld bewilligt wurde,
- BAföG-Empfänger, denen im Zeitraum 10/2021 bis 03/2022 für mindestens einen Monat BAföG bewilligt wurde,
- Empfänger eines Unterhaltsbeitrages nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, denen im Zeitraum 10/2021 bis 03/2022 für mindestens einen Monat Leistungen bewilligt wurden.
- Weitere Empfängergruppen siehe § 1 Absatz 3 Heizkostenzuschussgesetz.
- Wer hat Anspruch auf den Heizkostenzuschuss II?
- Nach § 1 Absatz 1 und 2 Heizkostenzuschussgesetz:
- Wohngeldhaushalte, denen im Zeitraum 09/2022 bis 12/2022 für mindestens einen Monat Wohngeld bewilligt wurde,
- BAföG-Empfänger, denen im Zeitraum 09/2022 bis 12/2022 für mindestens einen Monat BAföG bewilligt wurde,
- Empfänger eines Unterhaltsbeitrages nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, denen im Zeitraum 09/2022 bis 12/2022 für mindestens einen Monat Leistungen bewilligt wurden.
- Weitere Empfängergruppen siehe § 1 Absatz 3 Heizkostenzuschussgesetz.
- Wie hoch ist der Heizkostenzuschuss?
- Der Heizkostenzuschuss I wurde in nachfolgender Höhe gezahlt:
Anzahl der Haushaltsmitglieder | Höhe des Heizkostenzuschusses I |
1 Haushaltsmitglied | 270 EUR |
2 Haushaltsmitglieder | 350 EUR |
Jedes weitere Haushaltsmitglied | zusätzlich 70 EUR |
Für den Heizkostenzuschuss II sind folgende Beträge vorgesehen:
Anzahl der Haushaltsmitglieder | Höhe des Heizkostenzuschusses II |
1 Haushaltsmitglied | 415 EUR |
2 Haushaltsmitglieder | 540 EUR |
Jedes weitere Haushaltsmitglied | zusätzlich 100 EUR |
Wer zahlt den Heizkostenzuschuss aus?
- die kommunalen Wohngeldbehörden für die Wohngeldhaushalte,
- die BAföG-Ämter der Studentenwerke und die kommunalen BAföG-Ämter für die jeweiligen BAföG-Empfänger,
- die Sächsische Aufbaubank (SAB) für die Empfänger eines Unterhaltsbeitrages nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz.
- Wann wird der Heizkostenzuschuss ausgezahlt?
- Der Heizkostenzuschuss I wurde bereits an alle Berechtigten ausgezahlt.
- Der Heizkostenzuschuss II wurde Ende März 2023 an alle Berechtigten ausgezahlt.
- Muss die Zahlung des Heizkostenzuschusses beantragt werden?
Nein, ein Antrag auf Gewährung des einmaligen Heizkostenzuschusses ist nicht erforderlich. Bewilligung und Auszahlung erfolgen von Amts wegen durch die zuständigen Behörden. Besteht ein Anspruch auf eine Anpassung des Wohngeldbescheides aufgrund höherer Heizkosten? Nein.
Nach dem Wohngeldgesetz ist für die Prüfung, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht neben dem Bruttoeinkommen und der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben, die Bruttokaltmiete maßgeblich. Die Heizkosten werden bei der Prüfung des Wohngeldanspruchs daher nicht berücksichtigt. Die Wohngeldbehörde hat keinen Spielraum, auch die Heizkosten bei der Wohngeldberechnung zu berücksichtigen.
: Heizkostenzuschuss
Wann bekomme ich den Energiekostenzuschuss?
Tirol – Um die stark gestiegenen Preise für Energie abzufedern, bietet Tirol 2022/2023 einen Zuschuss zu den Heizkosten sowie zu den Energiekosten an. Der einmalige Zuschuss zu den Heizkosten beträgt 250 Euro. Der befristete Zuschuss zu den Energiekosten beträgt ebenso 250 Euro.
Alleinstehende Personen: 1.000 Euro Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.590 Euro Für das erste und zweite Kind zusätzlich: 260 Euro Pro weiteres Kind zusätzlich: 190 Euro Für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt: 550 Euro Pro weitere erwachsene Person im Haushalt: 380 Euro
Der Zuschuss für Energiekosten beträgt ebenso 250 Euro. Sie erhalten ihn (zusätzlich), wenn Ihr Haushaltseinkommen (netto) nicht über diesen Obergrenzen liegt:
Alleinstehende Personen: 1.900 Euro Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 2.700 Euro Für das erste und zweite Kind zusätzlich: 450 Euro Pro weiteres Kind zusätzlich: 330 Euro Für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt: 750 Euro Pro weitere erwachsene Person im Haushalt: 600 Euro
Den gemeinsamen Antrag für den Heiz- und Energiekostenzuschuss können Sie bis zum 31. Dezember 2022 online, per Post oder auf Ihrem Gemeindeamt einbringen. Nähere Informationen zum Heizkostenzuschuss in Tirol gibt es hier, Update zum Heizkostenzuschuss 2022 / 2023 : Der Tirol-Zuschuss setzt sich aus Heizkosten- und Wohnkostenzuschuss zusammen und kann noch bis 31.
Wie hoch ist der heizkostenzuschuss Plus?
Noch bis zum 31.5.2023 kann der Heizkostenzuschuss PLUS in Höhe von € 330,- im Sozialamt der Marktgemeinde Nenzing beantragt werden.
Wer bekommt die zweite Energiepauschale?
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Heizkostenzuschuss – 1 Was ist der Heizkostenzuschuss? Damit die drastisch gestiegenen Energiekosten abgepuffert werden und Heizen auch für finanzschwächere Haushalte bezahlbar bleibt, unterstützt der Staat einkommensschwache Haushalte ein zweites Mal mit einem Zuschuss.
Dabei gibt es zwischen Januar und April 2023 – je nach Bundesland – eine pauschale Einmalzahlung.2 Wie hoch ist der zweite Heizkostenzuschuss? Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld, Bezieherinnen und Bezieher von Aufstiegs-BAföG sowie Berufsausbildungsbeihilfe und Studierende mit BAföG müssen mindestens drei Monate einen festen Wohnsitz in Deutschland haben, um den Heizkostenzuschuss zu erhalten.
Wohngeld-Haushalte erhalten ihn nach Personenzahl gestaffelt:
Ein 1-Personen-Haushalt bekommt 415 Euro,ein 2-Personen-Haushalt 540 Euro,ein 3-Personen-Haushalt 640 Euro.Für jede weitere Person im Haushalt gibt es je 100 Euro.Anspruchsberechtigte Azubis, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende erhalten jeweils einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro.
3 Wer erhält den zweiten Heizkostenzuschuss? Empfängerinnen und Empfänger müssen mindestens einen festen Wohnsitz in Deutschland haben, um diesen Heizkostenzuschuss zu erhalten. Entscheidend für den Anspruch ist, dass die Berechtigten bereits für mindestens einen der Monate September bis Dezember 2022 eine Förderung – zum Beispiel Bafög oder Wohngeld – bezogen haben.4 Wer hat Anspruch auf den zweiten Heizkostenzuschuss? Bei den stark steigenden Heizkosten sind besonders Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen von den zu erwartenden hohen Nachforderungen betroffen.
Deshalb bekommen den zweiten Heizkostenzuschuss finanzschwächere Familien und Alleinerziehende, Seniorinnen und Senioren; außerdem Studierende und Menschen in Aufstiegsfortbildung sowie Azubis mit Bafög, mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld.5 Wie bekomme ich den zweiten Heizkostenzuschuss? Berechtigte Personen erhalten den Zuschuss automatisch.
Ein Antrag ist dafür nicht erforderlich. Er wird von Amts wegen auf das eigene Konto ausgezahlt.6 Ab wann gibt es den zweiten Heizkostenzuschuss? Die ersten Bundesländer haben die Zuschüsse schon im Januar 2023 an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt.
Wie bekommen Rentner den Energiezuschuss?
Wer bekommt die Energiepreis-Pauschale? – Sie bekommen 200 Euro Energiepreis-Pauschale:
Wenn Sie studieren.Wenn Sie eine Ausbildung an einer Fach-Schule machen.
Warum müssen Studierende einen Antrag für die Energiepreis-Pauschale stellen?Damit Studierende das Geld bekommen können, müssen sie Ihre Konto-Nummer angeben. Bei Rentnern und Rentnerinnen ist das anders: Die Renten-Versicherung hat schon die Konto-Nummer.
Welche Heizkosten übernimmt der Staat?
Staat übernimmt Abschläge für Gas und Fernwärme – Der Staat übernimmt eine Abschlagszahlung für Gas- und Fernwärmekunden. Bild: Screenshot/CHIP Für Gas- und Fernwärmekunden entfällt im Dezember 2022 die Pflicht, vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlungen zu leisten. Beträge, die Letztverbraucher freiwillig dennoch zahlen, sind in der nächsten Rechnung vom Erdgaslieferanten zu berücksichtigen.
Einzugsermächtigung: Wenn Sie Ihrem Gaslieferanten eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen Sie nichts weiter tun. Dann ist der Lieferant in der Pflicht. Dauerauftrag: Gibt es einen Dauerauftrag zur Begleichung der Abschläge, können Sie diesen für Dezember anpassen. Falls Sie das nicht machen, wird der zu viel überwiesene Betrag in der Jahresabrechnung verrechnet. Überweisung: Wenn Sie sonst per Überweisung bezahlen, können Sie das für Dezember ausfallen lassen. Wenn Sie trotzdem überweisen, erfolgt auch in diesem Fall eine Verrechnung.
Wann wird der 2 heizkostenzuschuss Auszahlung?
Entlastungspakete in DGS – Heizungskostenzuschuss Teil 4 Die Auszahlung des Zuschusses – Der Heizkostenzuschuss II muss nicht beantragt werden. Er wird im Winter 2022/2023 automatisch ausgezahlt. Die auszahlende Stelle ist entweder die Wohngeldstelle oder die zuständige Stelle für die Ausbildungshilfe (zum Beispiel Studierendenwerk oder BAföG -Amt). Donnerstag, 2. März 2023
Wann wird der 2 Heizkostenzuschuss ausgezahlt in Niedersachsen?
Wann gibt es die zweite Energiepauschale? – Wann wird der Heizkostenzuschuss 2022 ausbezahlt? – Laut ursprünglichen Plänen des Bundes sollte der zweite Heizkostenzuschuss bis Ende 2022 ausgezahlt werden, das wurde allerdings nichts. Der Deutsche Städtetag teilte mit, dass die Auszahlung voraussichtlich Ende Januar 2023 oder Anfang Februar 2023 erfolgen wird.
Die Auszahlung geht in den jeweiligen Bundesländern offenbar zu unterschiedlichen Zeitpunkten vonstatten, einige Länder haben folgende Auszahlungstermine des zweiten Heizkostenzuschlages kommuniziert: Bayern: Im Freistaat wurde der Heizkostenzuschuss II laut der Landesregierung im Dezember 2022 überwiesen.
Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg wurde der Heizkostenzuschuss II am 23. März 2023 an alle Wohngeld-Empfangsberechtigten ausbezahlt, teilte ein Sprecher auf unsere Anfrage mit. Hessen: Dort wurde der zweite Heizkostenzuschuss im Januar 2023 ausgezahlt.
- Dies vermeldete die Stadt Frankfurt in einer offiziellen Mitteilung.
- Niedersachsen: Wie das Land Niedersachsen auf Nachfrage mitteilte, wurde der zweite Heizkostenzuschuss an die anspruchsberechtigten Studierenden am 17.
- März 2023 ausbezahlt.
- Etwas anders sieht es jedoch bei den Wohngeldempfängern aus.
Denn für die Überweisungen ist nicht das Land sondern die Wohngeldstellen innerhalb der Kommunen zuständig. Seit Januar 2023 habe eine “überwiegende Anzahl der Kommunen mittlerweile die Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses vorgenommen”. Rheinland-Pfalz: Wie das Finanzministerium unserer Online-Redaktion mitteilte, wird Mitte April eine Online-Plattform geschaltet, über die der Heizkostenzuschuss beantragt werden kann.
Brandenburg: Wie das Portal Der Westen erfuhr, soll der zweite Heizkostenzuschuss per BAföG Ende März und per Wohngeld Mitte April ausgezahlt werden. Sachsen: Hier soll die Auszahlung im Laufe des Frühjahrs erfolgen, schildert das Bundesland Sachsen auf seiner Website. Sachsen-Anhalt: Ende April soll die Abwicklung in Sachsen-Anhalt feststehen.
Thüringen: Wie der MDR unter Berufung auf das Infrastrukturministerium berichtet, werde der zweite Heizkostenzuschuss ab 5. April ausgezahlt. Schleswig-Holstein: BAföG-Empfängern wird der Heizkostenzuschuss seit dem 31. März ausgezahlt. Saarland: Im Saarland haben BAföG-Empfänger den Heizkostenzuschuss am 14.
Wann kommt der 2 heizkostenzuschuss Niedersachsen?
Wann wird der Heizkostenzuschuss 2022 ausbezahlt? – Laut ursprünglichen Plänen des Bundes sollte der zweite Heizkostenzuschuss bis Ende 2022 ausgezahlt werden, das wurde allerdings nichts. Der Deutsche Städtetag teilte mit, dass die Auszahlung voraussichtlich Ende Januar 2023 oder Anfang Februar 2023 erfolgen wird.
Die Auszahlung geht in den jeweiligen Bundesländern offenbar zu unterschiedlichen Zeitpunkten vonstatten, einige Länder haben folgende Auszahlungstermine des zweiten Heizkostenzuschlages kommuniziert: Bayern: Im Freistaat wurde der Heizkostenzuschuss II laut der Landesregierung im Dezember 2022 überwiesen.
Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg wurde der Heizkostenzuschuss II am 23. März 2023 an alle Wohngeld-Empfangsberechtigten ausbezahlt, teilte ein Sprecher auf unsere Anfrage mit. Hessen: Dort wurde der zweite Heizkostenzuschuss im Januar 2023 ausgezahlt.
Dies vermeldete die Stadt Frankfurt in einer offiziellen Mitteilung. Niedersachsen: Wie das Land Niedersachsen auf Nachfrage mitteilte, wurde der zweite Heizkostenzuschuss an die anspruchsberechtigten Studierenden am 17. März 2023 ausbezahlt. Etwas anders sieht es jedoch bei den Wohngeldempfängern aus.
Denn für die Überweisungen ist nicht das Land sondern die Wohngeldstellen innerhalb der Kommunen zuständig. Seit Januar 2023 habe eine “überwiegende Anzahl der Kommunen mittlerweile die Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses vorgenommen”. Rheinland-Pfalz: Wie das Finanzministerium unserer Online-Redaktion mitteilte, wird Mitte April eine Online-Plattform geschaltet, über die der Heizkostenzuschuss beantragt werden kann.
Brandenburg: Wie das Portal Der Westen erfuhr, soll der zweite Heizkostenzuschuss per BAföG Ende März und per Wohngeld Mitte April ausgezahlt werden. Sachsen: Hier soll die Auszahlung im Laufe des Frühjahrs erfolgen, schildert das Bundesland Sachsen auf seiner Website. Sachsen-Anhalt: Ende April soll die Abwicklung in Sachsen-Anhalt feststehen.
Thüringen: Wie der MDR unter Berufung auf das Infrastrukturministerium berichtet, werde der zweite Heizkostenzuschuss ab 5. April ausgezahlt. Schleswig-Holstein: BAföG-Empfängern wird der Heizkostenzuschuss seit dem 31. März ausgezahlt. Saarland: Im Saarland haben BAföG-Empfänger den Heizkostenzuschuss am 14.
Wann kommen die 415 €?
September bis Dezember 2022: Heizkostenzuschuss für Wohngeld-Empfänger – Wohngeld-Empfänger erhalten zwischen September und Dezember 2022 einmalig einen Heizkostenzuschuss, Er beträgt 415 Euro für einen Single-Haushalt und 540 Euro für zwei Personen,
Wann wird der zweite Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger in Sachsen Anhalt ausgezahlt?
Wohngeldempfänger in Sachsen-Anhalt erhalten zweiten Heizkostenzuschuss Ende März © H@llAnzeiger Am 20. Oktober 2022 hat der Bundestag die Zahlung eines zweiten Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger beschlossen. Ursprünglich geplant war die Auszahlung bis Ende 2022. Den zweiten Heizkostenzuschuss in Höhe von 415 Euro für eine Person, für zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro erhalten Wohngeldhaushalte, die mindestens einen Monat Wohngeld in der Zeit vom 1.
- September 2022 bis 31,
- Dezember 2022 bezogen haben.
- Nach Informationen des Minist eriums für Infrastruktur und Digitales sind die erforderlichen Programmierungen für die Bewilligung und Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses nun weitfortgeschritten, so dass der zweite Heizkostenzuschuss in Sachsen-Anhalt Ende März ausgezahlt werden soll.
: Wohngeldempfänger in Sachsen-Anhalt erhalten zweiten Heizkostenzuschuss Ende März
Wann kommt heizkostenzuschuss BAföG Sachsen?
Nun steht fest, dass der zweite Heizkostenzuschuss (HKZ II) in Höhe von 345 € in Sachsen am 6. April 2023 ausgezahlt wird. Berechtigt sind alle Personen, die mindestens einen Monat im Zeitraum von September 2022 bis Dezember 2022 Leistungen nach dem BAföG bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnten bzw.
Wie und wann gibt es die 300 € Energiezuschuss?
Zum Inhalt springen Eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro erwartet einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige in Deutschland. Im September erhalten alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in Deutschland eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro: die sogenannte “Energiepreispauschale”.
- So sieht es das Steuerentlastungsgesetz 2022 des Bundes vor.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird die Energiepreispauschale mit ihrem Arbeitslohn für den Monat September ausbezahlt.
- Wer Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit bezieht, erhält die Energiepreispauschale über eine Verringerung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen.
Dafür werden 300 Euro bei den Vorauszahlungen zum 10. September 2022 abgezogen. Wenn die Vorauszahlungen weniger als 300 Euro betragen, dann sind sie auf 0 Euro herabzusetzen. Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig und sozialversicherungsfrei. Wenn sie mit dem Arbeitslohn ausbezahlt wird, dann wird sie mit dem Lohnsteuerabzug versteuert.
Wie und wann wird der Energiebonus ausgezahlt?
Energiepauschale nicht erhalten? So kommen Sie an das Geld – So kommt jeder an die 300 Euro Energiepauschale So kommt jeder an die 300 Euro Energiepauschale So kommen auch Minijobber, Studenten und Rentner an die 300 Euro Energiepauschale im September. Beschreibung anzeigen Ab September wird die Energiepreispauschale ausgezahlt.
- Sie wurden vergessen? Tipps, was Sie tun können, um die 300 Euro zu erhalten. Berlin.
- Die stark gestiegenen Energiepreise im Ukraine-Krieg sowie die Inflation belasten die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland schwer.
- Deshalb hat die Bundesregierung zwei Entlastungspakete auf den Weg gebracht, um sie finanziell zu entlasten.
Dazu gehört auch, dass allen einkommenssteuerpflichtigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ausgezahlt wird. Das Geld soll ab September 2022 überwiesen werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie fest damit rechnen können, am 1.
Wer bekommt 200 Euro Bonus 2023?
200 Euro Einmalzahlung für Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung innehat, die er erkennbar beibehalten und benutzen wird. Der gewöhnliche Aufenthalt ist der Aufenthaltsort, wo jemand sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.
- Für die Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts im Sinne des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes genügt bereits die für einen einsemestrigen Studien- oder Schulaufenthalt übliche Aufenthaltsdauer in Deutschland.
- Bei einem sechsmonatigen zusammenhängenden Aufenthalt im Ausland gilt der gewöhnliche Aufenthalt im Inland grundsätzlich als aufgegeben, es sei denn, besondere Umstände lassen darauf schließen, dass die Beziehungen zum Inland bestehen bleiben.
Entscheidend ist dabei, ob Sie den persönlichen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt haben und ob Sie Ihren Willen, ins Inland zurückzukehren, erkennbar dauerhaft aufgegeben haben. Für einen weiter bestehenden gewöhnlichen Aufenthalt im Inland spricht z.B.
- Eine im Inland weiterhin bestehende Immatrikulation.
- Sie dürfen die Einmalzahlung von 200 Euro also auch beantragen, wenn Sie zum Stichtag 1.
- Dezember 2022 einen auf maximal zwei Semester begrenzten Studienaufenthalt/Praktikumsaufenthalt im Ausland durchführen und parallel noch bei Ihrer Ausbildungsstätte im Inland immatrikuliert/angemeldet waren, da davon auszugehen ist, dass Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nicht aufgegeben haben.
Auch eine Beurlaubung an Ihrer Ausbildungsstätte im Inland steht der Einmalzahlung nicht entgegen. Hielten Sie sich zusammenhängend länger als ein Jahr im Ausland auf, ist grundsätzlich eine Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland anzunehmen. : 200 Euro Einmalzahlung für Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler
Habe heizkostenzuschuss?
Woher weiß ich, ob ich Anspruch auf den Heizkostenzuschuss habe? – Die Bundesregierung hat für sämtliche Brennstoffe einen Referenzpreis für das Jahr 2021 festgesetzt. Wenn Sie auf Ihrer Rechnung erkennen, dass Sie im Jahr 2022 mehr als das Doppelte dieses Preises gezahlt haben, haben Sie Anspruch auf den Zuschuss.
- Referenzpreis für Flüssiggas: 57 Cent pro Liter
- Referenzpreis für Heizöl: 71 Cent pro Liter
- Referenzpreis für Holzpellets: 24 Cent pro Kilogramm
- Referenzpreis für Kohle oder Koks: 36 Cent pro Kilogramm
- Referenzpreis für Holzhackschnitzel: 11 Cent pro Kilogramm
- Referenzpreis für Holzbriketts: 28 Cent pro Kilogramm
- Referenzpreis für Scheitholz: 85 Euro pro Raummeter
Wichtig: Sie können auch online überprüfen, ob Sie antragsberechtigt sind. Die Verbraucherzentrale stellt auf der eigenen Homepage einen Rechner zur Verfügung, der Ihre mögliche Energieentlastung ermitteln kann. So erhalten Sie schnell einen Überblick über die mögliche Höhe Ihres Heizkostenzuschusses.
Wie lange kann man den Heizkostenzuschuss beantragen?
Hinweis – Der Heizkostenzuschuss kann nur auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 beantragt werden.
Wie wird der Heizkostenzuschuss?
Heizkostenzuschuss für nicht leitungsgebundene Brennstoffe – Nach langem Ringen zwischen Bund und Ländern können Hausbesitzer seit Mai 2023 einen Heizkostenzuschuss für die 2022 stark gestiegenen Energiepreise beantragen. Diesen gibt es für nicht leitungsgebundene Brennstoffe.
Wer bekommt 400 Euro Heizkostenzuschuss?
Landesrätin für Soziales, Arbeit & Integration Knapp 94 Millionen Euro stehen für den Wohn- und Heizkostenzuschuss in der Steiermark zur Verfügung. Rund 90.000 Menschen in 40.000 Haushalten, die Sozial- oder Wohnunterstützung beziehen, haben bereits 400 Euro aus diesem Topf automatisch überwiesen bekommen.
- Unter wohnkostenzuschuss.steiermark.at und auf dem jeweiligen Gemeindeamt oder Servicestellen der Städte können ab sofort Anträge gestellt werden.
- Wer bis zu 30.734 Euro im Jahr als Netto-Haushaltseinkommen hat, bekommt den Wohn- und Heizkostenzuschuss in Höhe von 400 Euro ausbezahlt.
- Insgesamt profitieren von dieser Maßnahme mehr als 220.000 Haushalte.
Das sind rund 480.000 Steirerinnen und Steirer. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober.
Wie hoch ist der heizkostenzuschuss NÖ?
Ab morgen, 19. April 2023, kann auf der Website des Landes Niederösterreich unter www.noel.gv.at der NÖ Wohn-und Heizkostenzuschuss beantragt werden. „Insgesamt stehen für die Entlastung unserer Landsleute 85 Millionen Euro zur Verfügung. Rund zwei Drittel der Haushalte in Niederösterreich können vom NÖ Wohn-und Heizkostenzuschuss profitieren”, so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.
- Die Antragstellung kann online durchgeführt werden.
- Personen, die keinen PC-Zugang zur Verfügung haben, können bei der NÖ Hotline 02742/9005/15970 die Zusendung eines Antragsformulars beantragen.
- Mit dem NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss helfen wir den Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern rasch und unbürokratisch”, so Teschl-Hofmeister.
Besondere Beachtung im Rahmen der Kriterien finden die Haushaltsgröße sowie das Brutto-Haushaltseinkommen. Den NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss können jene NÖ Haushalte erhalten, deren jährliches Bruttoeinkommen 40.000 Euro, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat bzw.100.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben, nicht übersteigt.
Wie hoch ist der Heizkostenzuschuss in Oberösterreich?
Oö. Wohn- und Energiekostenbonus: kräftige Entlastung für rund 45% der oberösterreichischen Haushalte Für Familien mit Kindern gibt es bis zu 400 Euro, bei geringem Einkommen in Summe bis zu 800 Euro in dieser Heizperiode: Mit dem oö. Wohn- und Energiekostenbonus wollen LH Mag.
- Stelzer, LH-Stv. Dr.
- Haimbuchner und LR Dr.
- Hattmannsdorfer bis in die breitere Mittelschicht hinein helfen, denn die Teuerung betrifft eine immer größere Anzahl an Landsleuten.
- Quelle: @ maho – stock.adobe.com (Presseaussendung vom 3.2.2023) 400 Euro für Familien mit Kindern, in Summe bis zu 800 Euro in dieser Heizperiode bei geringem Einkommen Der Oö.
Wohn- und Energiekostenbonus im Überblick: • Über 290.000 Haushalte (rund 45% der Haushalte) sind antragsberechtigt, damit wirkt der Oö. Wohn- und Energiekostenbonus bis in die breitere Mittelschicht. • Spezieller Fokus auf Familien: Kinder werden speziell berücksichtigt, dadurch erhalten Familien bis zu 400 Euro.
Die gewählten Einkommensgrenzen begünstigen speziell Alleinverdiener/innen bzw. Alleinerziehende. • Im Sinne unserer sozialen Verantwortung werden geringe Einkommen gemeinsam mit den bestehenden Maßnahmen in dieser Heizperiode ( Oö. Heizkostenzuschuss, Energiekostenzuschuss) mit bis zu 800 Euro je Haushalt unterstützt.
• In Summe sind für die weiteren geplanten Maßnahmen 75,5 Millionen Euro vorgesehen. “Uns ist es wichtig, unseren Landsleuten in Zeiten steigender Preise beizustehen, denn auf Oberösterreich ist Verlass. Der Oö. Wohn- und Energiekostenbonus hilft über 45% der oö.
- Haushalte und besonders Familien mit Kindern, denn die steigenden Preise betreffen mittlerweile eine immer größere Anzahl an Menschen in unserem Land”, so Landeshauptmann Thomas Stelzer.
- Es ist unerlässlich, dass sich die Politik der Herausforderungen annimmt, welchen die Menschen in Oberösterreich derzeit gegenüberstehen, und sich für deren Bewältigung einsetzt.
Der Oö. Wohn- und Energiekostenbonus ist eine solche gemeinsame Anstrengung, damit jene, die von der Teuerung am meisten betroffen sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen können”, betont LH-Stv. Manfred Haimbuchner. „Mit dem Oö. Wohn- und Energiekostenbonus helfen wir einer breiteren Bevölkerung in Oberösterreich und leisten einen wertvollen Beitrag zur Unterstützung von Familien und Alleinerziehenden.
- Aus unserer sozialen Verantwortung heraus unterstützen wir in dieser Heizperiode insbesondere die untersten Einkommensschichten mit insgesamt bis zu 800 Euro”, so Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer.
- Mit dem Oö.
- Wohn- und Energiekostenbonus wollen Landeshauptmann Mag.
- Thomas Stelzer, Landeshauptmann-Stellvertreter Dr.
Manfred Haimbuchner und Sozial-Landesrat Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer bis in die breitere Mittelschicht hineinhelfen, denn die Teuerung betrifft mittlerweile eine immer größere Anzahl an Landsleuten. In Kombination mit den bereits vorhandenen Maßnahmen ( Oö.
Heizkostenzuschuss und Energiekostenzuschuss) hilft das Land Oberösterreich seinen Landsleuten sozialgestaffelt mit bis zu 800 Euro je Haushalt.75,5 Millionen Euro stellt die Bundesregierung dem Land Oberösterreich für diese Maßnahme zur Verfügung. Der Oö. Wohn- und Energiekostenbonus im Detail: • 200 Euro pro Haushalt • 300 EUR pro Haushalt mit einem minderjährigem Kind • 400 Euro pro Haushalt mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern • Anträge ab 3.
April 2023 zentral online auf der Website des Landes Oberösterreich (Die Bürgerservicestellen der Gemeindeämter und Magistrate leisten bei Bedarf entsprechende Unterstützung bei der Dateneingabe.) Einkommensgrenze (Bruttojahreseinkommen 2022, ohne Familienbeilhilfe oder sonst.
Mehr-Personen-Haushalt ( inkl.2 Kindern) Netto-Haushaltseink./ Monat | Oö. Energie-kosten-zuschuss (Nov 2022) | Oö. Heizkosten-zuschuss (Jän – 28. Apr 2023) | Oö. Wohn- und Energiekostenbonus (ab April 2023) | Summe Heizperiode 2022/23 | |
Basis | Kinder-zuschlag | ||||
bis ca.1.550,- € | 200 € | 200 € | 200 € | 200 € | 800 € |
ca.1.550,- € bis 1.800,- € | X | 200 € | 200 € | 200 € | 600 € |
ca.1.800,- € bis 2.800,- € | X | X | 200 € | 200 € | 400 € |
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Informationen auf www.land-oberoesterreich.gv.at/energiekostenbonus : Oö. Wohn- und Energiekostenbonus: kräftige Entlastung für rund 45% der oberösterreichischen Haushalte
Wie hoch ist der Heizkostenzuschuss im Burgenland?
Neuer Beschluss regelt Härtefälle bei Antiteuerungsbonus – Das Land gewährt rückwirkend eine Förderung von 300 Euro Die Nachfrage am Heizkostenzuschuss und Antiteuerungsbonus im abgelaufenen Jahr war groß: Bisher wurden Förderungen in Gesamthöhe von mehr als 5,5 Millionen Euro über den Sozial- und Klimafonds ausbezahlt.
- Mit dem Sozial- und Klimafonds hat das Burgenland auf die anhaltende Teuerungswelle reagiert und Familien und einkommensschwächeren Haushalten eine rasche und unbürokratische Unterstützung geboten.
- Bei der Bearbeitung haben wir festgestellt, dass einige Anträge nur mit sehr geringen Beträgen über die jeweiligen Einkommensgrenzen liegen.
Um diese Härtefälle abzufedern, haben wir beschlossen, bei einer Überschreitung der Einkommensgrenzen um bis zu 50 Euro rückwirkend eine Förderung von 300 Euro zu gewähren”, informiert Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. Nach Vorberechnungen könnten auf diese Weise mehr als 100 Härtefälle eine Landesförderung erhalten.
Der Beschluss ist in Umsetzung, die Auszahlungen sollen bereits in den nächsten Tagen erfolgen. Dazu Soziallandesrat Leonhard Schneemann: „Die zuständige Fachabteilung wurde gebeten, alle im vergangenen Jahr eingelangten Anträge dahingehend zu überprüfen. Jene Burgenländerinnen und Burgenländer, auf die die Härtefallklausel zutrifft, müssen sich nicht erneut melden.
Sie erhalten automatisch in den kommenden Tagen die Förderung auf ihr Konto überwiesen”. Das Land Burgenland hatte im Vorjahr den Heizkostenzuschuss von 165 Euro auf 700 Euro angehoben. Bei über den Einkommensgrenzen des Heizkostenzuschusses liegenden Haushaltseinkommen kam der gestaffelte Anti-Teuerungsbonus zum Tragen.
- Für ihn galten je nach Zahl der Mitglieder im gemeinsamen Haushalt verschiedene Einkommensgrenzen, die Höhe betrug je nach Haushaltseinkommen zwischen 400 bis maximal 700 Euro.
- Interessantes Detail am Rande: Ein Fünftel der über 10.000 Anträge wurde online mittels Handy-Signatur gestellt.
- Burgenländischer Wärmepreisdeckel: Bisher knapp 600 Anträge und 2.500 telefonische Anfragen Seit Anfang 2023 bietet das Land Burgenland mit dem Wärmepreisdeckel eine neue Förderung für Privathaushalte nach dem Heizkostenzuschuss und Antiteuerungsbonus an.
Dabei wird Haushalten mit einem Netto-Jahreseinkommen bis zu 63.000 Euro geholfen, die stark gestiegenen Heizkosten zu bewältigen. Auch bei dieser Förderung ist das Interesse der burgenländischen Bevölkerung groß: Knapp 600 Anträge und mehr als 2.500 telefonische Anfragen sind bisher eingegangen.
- Eine Antragstellung ist dabei sowohl über die Gemeinde als auch Online mittels Handy-Signatur und Vertretungsvollmacht möglich.
- Der burgenländische Wärmepreisdeckel ist mit einem Gesamtvolumen von 40 Millionen Euro dotiert.
- Zur Berechnung des Wärmepreisdeckels werden das Jahres-Netto-Haushaltseinkommen und die Wärmekosten (Heizkosten) des jeweiligen Haushalts herangezogen.
Der Deckel gilt für alle Energieanbieter und für alle Heizarten. Die maximale Förderhöhe beträgt 2.000 Euro. Für die Förderung entscheidend ist die Höhe des Netto-Haushaltseinkommens für das Jahr 2022. Konkret werden die Wärmekosten so gedeckelt, dass sie einen gewissen Prozentsatz des jeweiligen Haushaltsnettoeinkommens für das Jahr 2022 nicht übersteigen dürfen: · bislang Heizkostenzuschussbezieher: 3 % (= Heizkostenzuschuss) · bis 33.000 Euro Netto-Haushaltseinkommen: 4 % · bis 43.000 Euro Netto-Haushaltseinkommen: 5 % · bis 63.000 Euro Netto-Haushaltseinkommen: 6 % LH Doskozil betont, dass man sich jeden Antrag genau anschauen werde: „Mit der Härtefallklausel stellen wir sicher, dass wir auf alle Lebensumstände bedacht nehmen.” Alle darüberliegenden Heizkosten bis zu einer Höhe von 2.000 Euro übernimmt der Sozial- und Klimafonds – begrenzt auf 90 Prozent des Vorjahresverbrauches, um Anreize zum Energiesparen zu schaffen.