V800 Antrag Wann Ausfüllen
Rente: Mehr Geld dank Erziehungszeit – Eltern müssen sich selbst kümmern – „Wir wissen: Kindererziehung kostet Zeit – auch Ihre Arbeitszeit. Daher sorgen wir für einen Ausgleich und rechnen Ihnen bestimmte Zeiten während der Kindererziehung so an, als hätten Sie eigene Beiträge eingezahlt”, schreibt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf ihrer Website.

Dieser Ausgleich muss jedoch beantragt werden. Dazu müssen Berechtigte das Formular V0800 der Deutschen Rentenversicherung ausfüllen. Der Antrag kann gestellt werden – also auch noch Jahre nach der eigentlichen Erziehungszeit. Wie viel Erziehungszeit den Eltern zugeschrieben wird, hängt vom Geburtsjahr des Kindes ab.

Ist der Nachwuchs vor 1992 zur Welt gekommen, werden den Eltern pro Kind bis zu zwei Jahre und sechs Monate gutgeschrieben. Für alle Kinder, die nach 1992 geboren sind, beläuft sich die Zeit auf bis zu drei Jahre.

Wann muss die Kindererziehungszeit beantragt werden?

Der Antrag kann bereits nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Das Antragsformular erhalten Sie von der Deutschen Renten- versicherung (Tel.0800 1000 480 70). Sie können es auch unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder von der Homepage unseres Versorgungswerkes (www.vaesh.de) abrufen.

Wie lange rückwirkend Kindererziehungszeiten beantragen?

Zuordnung der Kindererziehungszeit – Die Kindererziehungszeit wird nur einem Elternteil zugeordnet – demjenigen, der das Kind überwiegend erzogen hat. Erziehen Sie als Mutter und Vater Ihr Kind gemeinsam, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils überwiegt, erhält grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeit.

  1. Soll der Vater die Kindererziehungszeit erhalten, obwohl er das Kind nicht überwiegend erzieht, müssen Sie für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung abgeben.
  2. Diese Erklärung kann auch rückwirkend, höchstens jedoch für zwei Kalendermonate, abgegeben werden.
  3. Vorrangig dienen die Berücksichtigungszeiten dazu Lücken in der Versicherungsbiografie zu schließen.

Sowohl Kindererziehungs- als auch Berücksichtigungszeiten werden im Versicherungskonto nur auf Antrag gespeichert. Im Rahmen einer Kontenklärung geht das kinderleicht.

Werden Kindererziehungszeiten automatisch auf die Rente angerechnet?

Zusätzlich zur Kindererziehungszeit: Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung – Zusätzlich zu den Kindererziehungszeiten können Sie auch sogenannte Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung erhalten. Diese wirken sich ebenfalls positiv auf Ihre Rente aus.

Berücksichtigungszeiten gelten nur für denjenigen, dem auch die Kindererziehungszeit anerkannt wurde.Die Berücksichtigungszeit beginnt am Tag der Geburt und endet nach spätestens 10 Jahren. Werden in diesem Zeitraum weitere Kinder geboren, verlängert sie sich nicht.

Kinderberücksichtigungszeiten können sich aber auch indirekt auf die Höhe Ihrer Rente auswirken, indem sie die Bewertung beitragsfreier Zeiten verbessern können. Berücksichtigungszeiten nach dem 31. Dezember 1991 wirken sich sogar direkt auf die Höhe Ihrer Rente aus, wenn Sie mindestens zwei Kinder unter zehn Jahren erzogen haben oder nebenbei berufstätig sind.

Was bringt Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten?

Rente: Mit diesem Formular kannst du Rente erhöhen – Simon Neumann gibt allerdings keinen Ratschlag für eine höhere Rente für Rentner –sondern für all die, die noch vor der Rente stehen. Durch ein einfaches Formular können Eltern laut Neumann effektiv ihre Rente später erhöhen.

„Pro Kind, was man erzieht, auch wenn man arbeiten gegangen ist, bekommt man generell von der Deutschen Rentenversicherung drei Rentenpunkte geschenkt”, erklärt der Finanzfachwirt. Um diese Zeit und damit die Rentenpunkte festzuhalten und später geltend zu machen, muss der Antrag V0800 ausgefüllt und an die DRV übersandt werden.

Kindererziehungszeiten beantragen – Wie Antrag V0800 und V0805 ausfüllen?

Der Antrag wird von der DRV selbst als „Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung” bezeichnet. „Durch den Antrag kann man seine Rente um drei Rentenpunkte erhöhen und darf trotzdem arbeiten”, betont der „Finanznerd”.

Wer bestätigt Kindererziehungszeiten?

14 Erklärung der Antragstellerin / des Antragstellers Wird der Antrag von einem Bevollmächtigten gestellt, hat der Elternteil, für den Erziehungszeiten beantragt werden, zusätzlich zu unterschreiben. Hiermit werden die Angaben zur Erziehung bestätigt. Dies kann nur vom Erziehenden selbst erfolgen.

Warum muss ich Kindererziehungszeiten beantragen?

Wer profitiert von der Erziehungszeit? – Erziehen Sie Ihr Kind selbst? Dann erfüllen Sie die Grundvoraussetzung zur Anrechnung der Kindererziehungszeiten, Diese kann nämlich immer nur ein Elternteil zur selben Zeit in Anspruch nehmen. Der Elternteil, welcher das Kind in dem Monat überwiegend erzieht, bekommt die Zeit angerechnet.

Erziehen Sie Ihr Kind gemeinsam, hat grundsätzlich die Mutter Anspruch auf die Kindererziehungszeit. Soll sie der Vater erhalten, benötigt die Rentenversicherung eine gemeinsame, übereinstimmende Erklärung hierfür, Beachten Sie: Die Erklärung gilt immer nur für die Zukunft und für maximal zwei Monate rückwirkend.

Neben den leiblichen Eltern können auch andere Personen die Kindererziehungszeit erhalten:

Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern,Großeltern oder Verwandte, wenn das Kind dort dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft als Pflegekind wohnt. Ein Obhuts- und Erziehungsverhältnis zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind darf in diesem Fall nicht mehr bestehen.

Nicht angerechnet werden Kindererziehungszeiten bei Personen, die

während der Erziehung bereits eine Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze oder eine Versorgung nach beamtenrechtlichen oder anderen Regelungen wie zum Beispiel eine Pension erhalten,die Regelaltersgrenze erreicht haben und nie gesetzlich rentenversichert waren oderaufgrund der Erziehung Versorgungsanwartschaften in einem anderen Versorgungssystem erworben haben, die dort gleichwertig wie in der gesetzlichen Rente berücksichtigt werden.

Was gilt für gleichgeschlechtliche Eltern? Vorrangig erhält der leibliche Elternteil die Erziehungszeit. Ist keiner der beiden der leibliche Elternteil, werden sie dem Elternteil zugeordnet, der die Elternstellung zuerst erlangt hat, z.B. bei einer sukzessiven Adoption, der der das Kind zuerst adoptiert hat.

Wie viel Rente bekommt man für 2 Kinder?

So viel Geld gibt es vom Staat – In einer Übersichtstabelle haben die Warentester errechnet, wie hoch die Beträge pro Kind ausfallen: So erhalten Eltern für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, rund 2,5 Rentenpunkte. Für alle Kinder, die später geboren wurden, gibt es 3 Punkte. Alle Infos zur Kindererziehungszeit finden Sie in der aktuellen Ausgabe von Test oder gegen Gebühr unter www.test.de, Lesen Sie auch: Privat oder gesetzlich krankenversichert – wann sich ein Wechsel lohnt Achtung, für Frauen kann das Home-Office zur Haushaltsfalle werden Mama, Papa und drei Kinder? Das hat mit Deutschlands Realität wenig zu tun #Themen

Rente Kinder Stiftung Warentest Japan Mütter Partner Mutter

Wie viel rentenpunkte gibt es für ein Kind?

Für vor 1992 geborene Kinder erhalten Sie seit dem 1. Januar 2019 pro Kind 2,5 Rentenpunkte. Für Eltern von nach dem 1. Januar 1992 geborenen Kindern entfällt die Mütterrente – sie bekommen stattdessen automatisch bis zu drei Rentenpunkte.

Wie wirken sich 3 Kinder auf die Rente aus?

Wie hoch ist die Mütterrente? – Die Ren­ten­ver­si­che­rung schreibt Dir für die Kindererziehung nicht direkt Geld gut, sondern Rentenpunkte (Entgeltpunkte). Die Ren­ten­ver­si­che­rung tut im Prinzip so, als hättest Du in der Kindererziehungszeit so viel wie der Durchschnitt aller Versicherten verdient.

  • Dadurch bekommst Du gut einen Rentenpunkt pro Jahr.
  • Diese Punkte haben einen festgelegten Wert (Rentenwert).
  • Seit Juli 2023 liegt er bundeseinheitlich bei 37,60 Euro,
  • Wie viele Rentenpunkte Du insgesamt für Deine Kindererziehungszeiten bekommst, ist abhängig von dem Geburtsjahr Deines Kindes.
  • Ist es vor 1992 geboren, bekommst Du pro Kind zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit gutgeschrieben.

Für ein Kind, das später geboren ist, bekommst Du drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Demnach kann sich Deine Rente pro Kind aktuell um maximal 112,80 Euro pro Monat erhöhen. Ein Beispiel: Hildegard hat zwei Kinder. Ihr Sohn ist 1991 geboren und ihre Tochter 1994.

Kann man Kindererziehungszeiten nachträglich beantragen?

Kindererziehungszeiten sinnvoll aufteilen Wenn Ehepartner Eltern werden, erhält derjenige die Erziehungszeiten auf seinem Renten­konto gutgeschrieben, der das Kind überwiegend erzieht. Doch manchmal kann es sinnvoll sein, diese Zeiten auch untereinander aufzuteilen.

Wir erklären anhand einer Beispielfamilie, was Sie dabei beachten müssen. Kleinkind Wiebke Wennemer Manuela und Joachim Meyer sind vor einem Jahr das erste Mal Eltern geworden. Bis zum Mutterschutz arbeitete Manuela als Produktmanagerin bei einem Futtermittelhersteller. Kurz nach der Geburt erhielt sie ein Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung wegen der Kindererziehungszeit.

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Grundsätzlich erhält derjenige Elternteil die Kindererziehungs­zeit angerechnet, der das Kind über­wiegend erzieht. Da Manuela auf das Schreiben der Deutschen Rentenversicherung nicht weiter reagiert hat, wird davon ausgegangen, dass sie als die Mutter das Kind überwiegend erzieht.

  • Somit werden Manuela die Rentenansprüche für die drei Jahre Kindererziehungszeit auf ihrem Rentenkonto gutge­schrieben.
  • Ein Jahr nach der Geburt geht Manuela wieder arbeiten.
  • Damit sind ihr Mann und sie beide berufstätig und erziehen ihre Tochter gemeinsam.
  • Sie können entscheiden, wem die Kindererziehungszeiten ab jetzt zugeteilt werden sollen.

Entscheidung endgültig Dabei sollte abgewogen werden, bei wem die Anrechnung vorteilhafter ist. Diese Entscheidung kann für die Zukunft und nur bis zu zwei Monate rückwirkend getroffen werden und ist nachträglich nicht mehr zu ändern. Formell geschieht das über eine übereinstimmende Erklärung beider Elternteile, dass die Kindererziehungszeit ab jetzt dem Vater zugeordnet werden soll.

  • Das entsprechende Formular erhält man online bei der,
  • Bevor diese Entscheidung getroffen wird, sollten aber alle Facetten bedacht sein.
  • Verdient die Mutter gut und arbeitet in den ersten drei Jahren nach der Geburt wieder, wird sie nicht von den vollen Rentenansprüchen der Kindererziehungszeit profitieren.

Mit der Kindererziehungszeit zahlt der Staat Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung ein und das bis zu drei Jahre lang (siehe Abbildung 1). Entgeltpunkte für Kindererziehung Wiebke Wennemer Abb.1 Ob die Kindererziehungszeit 3 Jahre oder 2,5 Jahre beträgt, ist von der Geburt des Kindes abhängig.

  • Für vor 1992 geborene Kinder erhält der überwiegend erziehende Elternteil 2,5 Jahre Rentenanwartschaften.
  • Für ab 1992 geborene Kinder gibt es für 3 Jahre Rentenversicherungseinzahlungen.
  • Die Höhe dieser bemisst sich nach den Rentenansprüchen die ein Durchschnittsverdiener pro Jahr erwirbt (vorläufiges durchschnittliches Bruttoarbeitsentgelt 2022: 38.901 €).

Ein Verdienst von 38.901 € entspricht einem Entgeltpunkt der Renten­versicherung und damit aktuell 34,19 € späterer Monatsrente. Maximal ist es möglich, pro Jahr Rentenansprüche auf Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu erhalten. Die liegt zurzeit bei 84.600 € und entspricht damit 2,17 Entgeltpunkten.

  1. Arbeitet eine Mutter, der die Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden, während dieser Zeit für einen Bruttoverdienst von mehr als 45.699 € (84.600 € minus 38.901 €), so wird sie nicht die vollen Rentenansprüche für die Kindererziehungszeit erhalten (Siehe Abbildung 2).
  2. Verlust für Gutverdiener Als die Tochter der Meyers ein Jahr alt ist, kehrt Manuela in den Beruf zurück.

Sie verdient 47.000 € brutto und zahlt darauf entsprechende Rentenversicherungsbeiträge. Bei der Zuordnung der Kinder­erziehungszeit bekäme sie nur im ersten Jahr einen ganzen Entgeltpunkt, in den Jahren zwei und drei nur 0,91 Entgelt­punkte pro Jahr.

Manuela erreicht zusammen mit den Rentenansprüchen aus ihrer beruflichen Tätigkeit mehr als das Maxi­mum. Ihr gehen damit für die zwei Jahre 0,18 Entgeltpunkte verloren. Für die späterere Monatsrente aus Kindererziehungszeit würde dies heute 96,42 € statt 102,57 € bedeuten. Kindererziehungszeiten bei Manuela Wiebke Wennemer Abb.2 Mindestzeiten auffüllen Paare, die Kinder im Alter von über drei Jahren haben und noch nicht Rentner sind, haben keine Handlungsmöglichkeit mehr.

Manuela und Joachim dahingegen können noch reagie­ren. Wenn sie ab dem Zeitpunkt, ab dem Manuela wieder arbeitet, Joachim die Kindererziehungszeit zuordnen, bekäme dieser die vollen Rentenpunkte auf sein Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung (Abbildung 3).

Denn Manuelas Mann Joachim ist Landwirt und zahlt Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse. In die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat er nur während seiner Lehre drei Jahre eingezahlt. Um später eine Rente aus der DRV zu bekommen, muss er aber die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt haben.

Auch deshalb könnte es sinnvoll sein, wenn Manuelas Mann mit den Renten­ansprüchen der Kindererziehungszeit seine Mindestversicherungszeit auffüllt. Kindererziehungszeit bei Joachim Wiebke Wennemer Abb.3 Vorzeitiges Versterben Manuela muss dennoch bedenken, dass sie einen Rentenanspruch an ihren Mann abgibt, der ansonsten ihr zusteht.

  • Daher sollte sie auch die weiteren Punkte durchdenken.
  • Genießen Joachim und Manuela ihre Renten später gemeinsam, ist es unerheblich auf wessen Rentenkonto die Rentenansprüche lagern.
  • Sie geben das Geld zusammen aus.
  • Sollte Joachim aber vor seiner Frau versterben, hätte sie ab diesem Moment die Rente aus den Kindererziehungszeiten nur noch zu einem Teil über die Witwenrente oder auch gar nicht mehr zur Verfügung – das ist vom jeweils anzuwendenden Witwenrentenrecht abhängig.

Kleine und große Witwen­rente, Neu- und Altrecht, sowie Hinzuverdienstgrenzen seien hier nur als Schlagworte genannt. Rechtslage bei Scheidung Sollten Manuela und Joachim sich einmal scheiden lassen, würde der Versorgungsausgleich geregelt. Sämtliche während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche bei der landwirtschaftlichen Alterskasse, der Deutschen Rentenversicherung, aus betrieblicher Altersvorsorge, aus privaten Renten­versicherungen und dergleichen würden aufgeteilt.

Für das Ehepaar bedeutet das: Lassen sie sich scheiden, würden auch die Kindererziehungszeiten aufgeteilt. Bleiben sie hingegen bis ins hohe Alter zusammen, könnten sie die Rente aus der Kindererziehungszeit zusammen ausgeben, egal auf wessen Rentenkonto sie verbucht sind. Haben die beiden aber den Versorgungsausgleich in ihrem Ehevertrag ausgeschlossen, was in der Landwirtschaft vielfach der Fall ist, so bleiben die Kindererziehungszeiten im Scheidungsfall bei dem, der sie auf seinem Rentenkonto hat.

Wäre Manuela Beamtin, so würde auch im Versorgungssystem der Beamten die Kindererziehungs­zeit in ähnlichem Umfang angerechnet. Auch hier gibt es Begrenzungen nach oben. Wenn das Ruhegehalt einschließlich des Kindererziehungszuschlags, wie es hier heißt, die erreichbare Höchstversorgung überschreitet, wird der Kindererziehungszuschlag auch hier entsprechend gekürzt.

Grundsätzlich erhält derjenige Elternteil die Kindererziehungszeit angerechnet, der das Kind über­wiegend erzieht. Verdient die Mutter gut und arbeitet kurz nach der Geburt wieder, wird sie nicht von den vollen Rentenansprüchen der Kindererziehungszeit profitieren. Hat einer der beiden Partner noch nicht die fünf Jahre Mindestwartezeit in der Deutschen Rentenversicherung erfüllt, so kann die Auffüllung mit Kindererziehungszeiten eine interessante Option sein. Im Scheidungsfall werden im Zuge des Versorgungsausgleichs sämtliche während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche geteilt, also auch die Kindererziehungszeiten, wenn keine ehevertragliche Regelung vorliegt. Sind Ehemann oder Ehefrau verbeamtet, so kann die Anrechnung der Kindererziehungszeiten beim anderen Partner zusammen mehr Geld im Rentenalter bedeuten.

: Kindererziehungszeiten sinnvoll aufteilen

Werden Kindererziehungszeiten nicht automatisch angerechnet?

Kindererziehungszeiten der Rentenversicherung melden – Im Gegensatz zu den Arbeitszeiten werden Kindererziehungszeiten nicht automatisch erfasst. Dies geschieht erst, wenn die Eltern einen Antrag stellen.

Wie wirken sich 2 Kinder auf die Rente aus?

Rente für Eltern: Alles über Mütterrente, Kindererziehungszeiten, Kinderzulage Generationen­vertrag. Groß­eltern, Eltern, Kinder – die Rente zahlt die jeweils nach­folgende Generation. © plainpicture / Stephanie Uhlenbrock Mütter und Väter stehen besondere Leistungen bei der gesetzlichen Rente zu: Kinder­erziehungs­zeiten, Berück­sichtigungs­zeiten, Mütterrente, Kinder­zuschlag.

Ein Über­blick. Inhalt Ohne Nach­wuchs läuft bei der Rente nichts. Er ist es, der für die gesetzlichen Renten späterer Generationen sorgen muss. Aber Kinder können das Erwerbs­leben ziemlich durch­einander wirbeln. Die Folge: Renten von Eltern – meist die der Mütter – fallen oft nied­riger aus als von Kinder­losen.

Für Eltern sieht der Gesetz­geber daher zusätzliche Renten­punkte und andere Leistungen vor. Sie sollen Nachteile ausgleichen. Aber was ist der Unterschied zwischen Mütterrente und Kinder­erziehungs­zeiten, zwischen Kinder­zuschlag und Kinder­zulage? Muss man Leistungen für Eltern bei der Renten­versicherung beantragen? Hier beant­worten wir die wichtigsten Fragen.

  • Eine Infografik erklärt, wie wird; außerdem zeigen wir im Über­blick.1.
  • Wie erhalte ich Rente für die Kinder­erziehung? Damit die Renten­versicherung Kinder­erziehung bei der Rente anrechnet, müssen Eltern Kinder­erziehungs­zeit beantragen.
  • Das Formular dafür heißt V0800 und kann bei der Renten­versicherung herunter­geladen werden ().

Eltern könnten sich mit dem Antrag theoretisch bis zur Rente Zeit lassen. Um die eigene Alters­vorsorge aber richtig einschätzen zu können, ist es sinn­voll, den Antrag früh zu stellen.2. Wie stark erhöht die Kinder­erziehungs­zeit meine Rente? Die Zeit der Kinder­erziehung erhöht die Rente ungefähr so stark, als hätten Mutter oder Vater nach der Geburt durch­schnitt­lich verdient und zusammen mit einem Arbeit­geber Beiträge gezahlt.

Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, währt die 30 Monate, für später geborene Kinder 36 Monate. Was das nun konkret heißt, zeigt unsere, Eltern, die während der Kinder­erziehungs­zeit arbeiten, erhalten die Renten­punkte zusätzlich zu den Ansprüchen aus ihrem Job – allerdings nur bis zu einer Höchst­grenze (siehe ).3.

Wer hat einen Anspruch auf Kinder­erziehungs­zeiten? Fast alle Eltern, die in den ersten 30 oder 36 Monaten nach der Geburt eines Kindes dieses versorgt haben. Neben den leiblichen Eltern können das auch Adoptiv-, Stief- oder Pfle­geeltern sein. Kinder­erziehungs­zeiten werden entweder bei der gesetzlichen Renten­versicherung berück­sichtigt oder bei einem anderen Alters­sicherungs­system, zum Beispiel bei der Beamten­versorgung oder kirchlichen Versorgung.

  • Bei Eltern, die als Arbeitnehmende viel verdienen, steigert die Kinder­erziehung die Rente nicht (siehe ).
  • Auch bei Eltern, die bereits ihre reguläre Alters­rente beziehen, rechnet die Renten­versicherung keine Erziehungs­zeit an.4.
  • Stehen auch Selbst­ständigen Kinder­erziehungs­zeiten zu? Ja, und zwar unabhängig davon, ob sie vor der Geburt in der gesetzlichen Renten­versicherung pflicht­versichert, freiwil­lig versichert oder dort gar nicht versichert sind.
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Die Renten­versicherung berück­sichtigt Kinder­erziehungs­zeiten, solange Eltern keine ähnlichen Leistungen aus einem anderen Alters­sicherungs­system erhalten. Das ist bei Selbst­ständigen und auch bei Freiberuf­lern wie Ärzten oder Rechts­anwälten nicht der Fall.5.

  1. Erhalten beide Eltern Kinder­erziehungs­zeit? Nein.
  2. Die Renten­ansprüche für die Kinder­erziehung bestehen nur einmal pro Kind.
  3. Die Renten­versicherung rechnet sie also nicht beiden Eltern­teilen voll an.
  4. Eltern können sie aber aufteilen (siehe ).6.
  5. Önnen Eltern entscheiden, wer die Erziehungs­zeit erhält? Ja.

Die Renten­versicherung schreibt allerdings in der Regel dem Eltern­teil die zusätzlichen Renten­punkte gut, der sich in den ersten Jahren haupt­sächlich um das Kind gekümmert hat. Das geben Eltern im Antrag mit an (siehe ). Hat sich die Mutter im ersten Jahr gekümmert und der Vater in den zwei darauf­folgenden Jahren, wird sie beiden nach­einander anteilig ange­rechnet.

  • Möchten Eltern die Erziehungs­zeit anders aufteilen – soll sie also demjenigen ange­rechnet werden, der sich in den ersten Jahren nicht haupt­sächlich um die Erziehung gekümmert hat –, müssen sie dies gemein­sam gegen­über der Renten­versicherung erklären.
  • Das machen sie anhand des Formulars V0820.
  • Zeit lassen können sie sich dafür nicht – es ist nur zwei Monate rück­wirkend möglich.

Am besten, Eltern entscheiden schon vor der Geburt darüber.7. Erhöht die Kinder­erziehung auch die Rente von Topverdienern? Das hängt davon ab, ob Eltern sozial­versicherungs­pflichtig beschäftigt sind oder vor der Geburt als nicht renten­versicherte Selbst­ständige gearbeitet haben.

Beschäftigte: Liegt der Brutto­verdienst während der Kinder­erziehungs­zeit über der Beitrags­bemessungs­grenze der gesetzlichen Renten­versicherung, erhöht die Erziehungs­zeit die Rente nicht. Die Beitrags­bemessungs­grenze sagt, bis zu welchem Brutto­verdienst Rentenbeiträge gezahlt werden. Sie liegt derzeit bei monatlich 7 300 Euro im Westen und 7 100 Euro im Osten.

Auch wenn Beschäftigte über­durch­schnitt­lich verdienen, erhalten sie nicht mehr die vollen Ansprüche für die Erziehung. Mit steigendem Verdienst werden es immer weniger. Partner könnten aber wählen, wer von ihnen die Erziehungs­zeit beantragt (siehe ).

Selbst­ständige: Nicht renten­versicherte Selbst­ständige wie Ärzte, Steuerberater oder Rechts­anwälte erhalten die vollen Ansprüche aus der Kinder­erziehungs­zeit unabhängig von der Höhe des Verdienstes.8. Was ist der Unterschied zwischen Kinder­erziehungs­zeit und Mütterrente? Die Mütterrente ist keine eigenen Rente.

Sie bezeichnet lediglich die Erhöhung der ange­rechneten Kinder­erziehungs­zeit für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. In den Jahren 2014 und 2019 wurde sie von zuvor 12 auf heute 30 Monate erhöht. Mehr dazu in unserem Über­blick, Für jedes Kind erhalten Mutter oder Vater Entgelt­punkte auf dem Renten­konto.

  • Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, gibt es rund 2,5 Punkte.
  • Das sind in den alten Bundes­ländern rund 90 Euro und in den neuen rund 89 Euro.
  • Für ab 1992 geborene Kinder sind es rund 3 Punkte.
  • Das sind in den alten Bundes­ländern rund 108 Euro und in den neuen Bundes­ländern rund 107 Euro.
  • Beispiel: Für ein Kind das 2001 geboren wurde, bringt das in den alten Bundes­ländern rund 108 Euro Rente.

Wurde ein Kind 1990 und eines 1995 geboren, bringt das in den neuen Bundes­ländern rund 195 Euro Rente. Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich.

Kinder­erziehungs­zeit. Das ist die Zeit, für die Eltern Rentenbeiträge vom Staat gezahlt bekommen. Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, finanziert der Staat 30 Monate Rentenbeiträge, für jedes ab 1992 geborene Kind 36 Monate. Pro Monat Erziehungs­zeit erhält ein Eltern­teil maximal 0,0833 Entgelt­punkte aufs Renten­konto. Was das derzeit umge­rechnet in Euro heißt, zeigt der Abschnitt, Mütterrente. Die Bezeichnung „Mütterrente” meint eine bessere rentenrecht­liche Anerkennung von Erziehungs­zeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Bis zum 30. Juni 2014 hat die für sie pro Kind nur zwölf Monate Kinder­erziehungs­zeit berück­sichtigt. Seit dem 1. Januar 2019 berück­sichtigt sie bei allen Müttern oder Vätern mit vor 1992 geborenen Kindern 30 Monate pro Kind. Kinder­berück­sichtigungs­zeit. Die Renten­versicherung berück­sichtigt die ersten zehn Jahre nach Geburt des Kindes als rentenrecht­liche Zeit. Das kann helfen, Voraus­setzungen für bestimmte Renten zu erfüllen – so müssen Versicherte etwa 35 Versicherungs­jahre nach­weisen, um früher in Rente gehen zu können. Bei Versicherten, die wenig verdienen, stockt die Berück­sichtigungs­zeit auch die Rente auf. Wer mehrere Kinder hat, für den beginnt die Berück­sichtigungs­zeit mit der Geburt des ersten und endet mit dem 10. Geburts­tag des jüngsten Kindes. Erziehungs­rente. Stirbt nach einer Scheidung der Ex-Partner, soll die Erziehungs­rente den Unterhalt des Verstorbenen ersetzen. Mütter oder Väter können sie bis zum 18. Geburts­tag des Kindes beziehen. Kinder­zulage bei Riester. Eltern, die riestern, erhalten eine Kinder­zulage – für jedes ab 2008 geborene Kind 300 Euro im Jahr, für vor 2008 geborene Kinder 185 Euro im Jahr. Kinder­zuschlag. Für Hinterbliebenenrenten nach dem seit 2002 geltenden Recht kann der Eltern­teil mit Kinder­erziehungs­zeiten nach dem Tod seines Ehepart­ners einen Zuschlag auf die erhalten. Die Höhe hängt davon ab, ob es sich um eine handelt, ob die Rentenbeziehenden in Ost- oder West­deutsch­land leben und wie viele Kinder sie erzogen haben. Über­schreitet die Hinterbliebenenrente zusammen mit dem Kinder­zuschlag eine volle Monats­rente des Verstorbenen, wird er begrenzt. Nach derzeitigen Werten fällt der Zuschlag so aus:

07.07.2023 – Die gesetzliche Rente ist für viele Haushalte die finanzielle Basis im Alter. Hier erhalten Sie alle Informationen zu Beiträgen, Rentenhöhe und Renten­eintritts­alter. 21.07.2023 – Sparen hilft, wenn man im Alter nicht arm sein will. Nur reicht das bei Frauen meist nicht. Sie müssen sich breiter aufstellen. Unsere Vorschläge für eine bessere Rente. 12.04.2023 – In die eigene Rente investieren und von einem satten Steuer­nach­lass profitieren: Das klappt 2023 noch besser als bisher. Die Stiftung Warentest zeigt, was möglich ist.

: Rente für Eltern: Alles über Mütterrente, Kindererziehungszeiten, Kinderzulage

Wie weise ich Kindererziehungszeiten nach?

Bei Geburten vor 1992 umfasst die Kindererzie hungszeit 30 Monate, bei Geburten ab 1992 beträgt sie drei Jahre. Die Kindererziehungszeit beginnt mit dem Monat nach der Geburt des Kindes und endet 36 Monate später, bei Geburten vor dem 1. Januar 1992 nach 30 Monaten.

Was bedeutet 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten?

Was sind Kinderberücksichtigungszeiten? – Berücksichtigungszeiten wegen der Erziehung eines Kindes werden bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes angerechnet. Sie beginnen mit dem Tag der Geburt. Die Kinderberücksichtigungszeit verhindert, dass Lücken im Versicherungsverlauf des Berechtigten entstehen.

  • Damit hilft sie auch bei der Erfüllung von Wartezeiten für Altersrenten.
  • Sie wird auf die 35-jährige und auf die 45-jährige Wartezeit angerechnet.
  • So sorgt die Kinderberücksichtigungszeit dafür, dass Eltern, die nach der Geburt des Kindes für mehrere Jahre keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, dennoch die Chance haben, vorzeitig in Rente zu gehen.

Auch der Erwerbsminderungsrentenschutz wird durch die Kinderberücksichtigungszeiten gewahrt.

Was heißt überwiegend von einem Elternteil erzogen?

Wer erhält die Kindererziehungszeit? – Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass im gleichen Zeitraum immer nur ein Elternteil die Kindererziehungszeit erhalten kann. Die Kindererziehungszeit erhält der Elternteil, welcher die Kinder überwiegend erzogen hat.

Unter dem Begriff der überwiegenden Erziehung versteht man, dass der überwiegend erziehende Elternteil mehr Zeit im Haushalt und damit mit den Kindern verbracht hat als der andere. Ein Indiz hierfür ist zum Beispiel, welcher Elternteil wann Elternzeit genommen hat und wie viele Stunden die Elternteile täglich erwerbstätig waren.

Die Prüfung der überwiegenden Erziehung erfolgt monatsweise. Wenn also die Mutter bis zum 1. Lebensjahr Elternzeit genommen hat und der Vater ab dem 2. Lebensjahr seine Erwerbstätigkeit reduziert hat, erhält die Mutter die Kindererziehungszeit bis zum 1.

Wie hoch ist die Mütterrente monatlich?

Erhöhung der Mütterrente: Wie wird sie aktuell berechnet? – Deine Kindererziehungszeiten zählen, wenn es um die Erfüllung der Wartezeiten der verschiedenen Renten geht. Und sie bringen ein kleines Rentenplus, also mehr Geld bei der Rentenauszahlung. Denn pro Jahr Kindererziehungszeit wird dir fast ein Entgeltpunkt auf deinem Rentenkonto gutgeschrieben.

Entgeltpunkte Rentenplus West/Euro Rentenplus Ost/Euro
Für Kind vor 1992 bis zu 2,5 90,05 88,80
Für Kind nach 1992 bis zu 3,0 108,06 016,56

Wie wirkt sich die Elternzeit auf die Rente aus?

Arbeit und Versicherung in der Elternzeit Mütter und Väter arbeiten während der Elternzeit vielfach eingeschränkt oder gar nicht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass keine Rentenansprüche erworben werden können. Vielmehr werden Erziehenden während der ersten 3 Lebensjahre eines Kindes sogenannte Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.

  1. Das erhöht die Rente.
  2. Die Kindererziehungszeit ist zu unterschieden von der,
  3. Die Kindererziehungszeiten sind auch unter dem Begriff “Mütterrente” bekannt.
  4. Die Kindererziehungszeiten müssen Sie selbst beantragen.
  5. Dafür müssen Sie den bei der stellen, spätestens vor dem 11.
  6. Geburtstag Ihres Kindes.
  7. Mehr zum Thema,

Die Beiträge zahlt der Bund und zwar unabhängig davon, ob Sie Elternzeit beanspruchen oder erwerbstätig sind. Wichtig für die Anrechnung einer Kindererziehungszeit ist allerdings, dass sie grundsätzlich nur bei einer Erziehung im Inland gewährt wird. Mehr Informationen zu Kindererziehungszeiten im In- und Ausland finden Sie in der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung.

  1. Indererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten.
  2. Sie wirken rentenbegründend und rentensteigernd.
  3. Sie zählen bei der Erfüllung der sogenannten Wartezeit (Mindestversicherungszeit) mit.
  4. Der erziehende Elternteil bekommt für jeden Monat Kindererziehungszeit 0,083 Entgeltpunkte gutgeschrieben.
  5. Die Kindererziehungszeit führt also zu einem Rentenanspruch, den ein Durchschnittsverdiener erreicht – nämlich etwa 1 Entgeltpunkt pro Jahr.
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Das entspricht umgerechnet 37,60 Euro Rente im Monat. Wenn Sie bis zum 3. Geburtstag des Kindes neben der Kindererziehung in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten, werden die Rentenanwartschaften aus der Erwerbstätigkeit und diejenigen, die Sie für die Kindererziehung bekommen, addiert.

  • Die Summe beider Beiträge wird nur dann begrenzt, wenn Sie höher ist, als die Beitragsbemessungsgrenze, also die Verdienstgrenze, bis zu der Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt werden müssen.
  • Vorteilhaft ist das für Elternteile, die bis zum Durchschnittsentgelt verdienen.
  • Die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen finden Sie unter,

Mehr Informationen zu diesem Thema gibt es in der Broschüre “”. Die Kindererziehungszeit kann nur bei einem Elternteil angerechnet werden, auch wenn Eltern ihr Kind gemeinsam erziehen. Gemeinsam erziehende Eltern können aber mit einer übereinstimmenden Erklärung bestimmen, bei welchem Elternteil die Kindererziehungszeit anerkannt werden soll.

Ist eine solche Erklärung nicht abgegeben worden und eine überwiegende Erziehung durch den Vater nicht feststellbar, ist die Zeit der Mutter anzurechnen. Falls Sie möchten, dass sie dem Vater – ganz oder zeitweise – zugeordnet wird, dann müssen Sie das der Rentenversicherung mitteilen, am besten so früh wie möglich: Diese Mitteilung gilt nur für die Zukunft und höchstens für 2 Monate rückwirkend.

Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Rentenversicherungsträger und vereinbaren Sie bei Bedarf einen Beratungstermin. Auch nach Ablauf der Kindererziehungszeit kann sich die Kindererziehung als sogenannte Kinderberücksichtigungszeit auf Ihre Rente auswirken.

Diese Kinderberücksichtigungszeit dauert bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes an und wirkt sich in erster Linie positiv auf die Bewertung Ihrer beitragsfreien Zeiten aus. Haben Sie zudem während des langen Zeitraumes der Kinderberücksichtigungszeit gearbeitet, können – sofern Ihr Verdienst unter dem Durchschnittsentgelt gelegen hat – Ihre erworbenen Entgeltpunkte höher bewertet werden.

Wenn innerhalb des 10-Jahreszeitraumes der Kinderberücksichtigungszeit ein weiteres Kind unter 10 Jahren erzogen wird, können – auch wenn Sie nicht erwerbstätig waren – Entgeltpunkte für Mehrfacherziehung gutgeschrieben werden. Voraussetzung für die zusätzlichen Entgeltpunkte ist, dass Sie mindestens 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten haben.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Versorgungswerk über Ihre Möglichkeiten, auch in Ihrem Versorgungswerk Rentenansprüche zu erwerben, indem Sie verringerte Beiträge zahlen.Nicht angerechnet werden Kindererziehungszeiten bei Eltern, die während der Kindererziehung nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersvollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten oder einem Alterssicherungssystem angehören, die eine annähernd gleichwertige Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten wie in der Rentenversicherung, vorsehen (beispielsweise eine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen und kirchenrechtlichen Regelungen).Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung können Sie eine,

: Arbeit und Versicherung in der Elternzeit

Ist Kindererziehungszeit Elternzeit?

Welcher Elternteil erhält die Kindererziehungszeiten angerechnet? – Bei der Rentenversicherung zählt praktisch jeder Tag, an dem Sie Beiträge an die Versichertengemeinschaft leisten oder versicherungsrelevante Zeiten angerechnet werden. Die Kindererziehungszeit ist eine solche versicherungsrelevante Zeit.

  1. Sind Sie in Elternzeit, kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit die Kindererziehungszeit bei der Rentenversicherung in Anspruch nehmen.
  2. Derjenige, der das Kind überwiegend erzieht, ist automatisch rentenversichert.
  3. Erziehen Sie Ihr Kind gemeinsam, bestimmt das Gesetz, dass die Kindererziehungszeit bei Heteropaaren der Mutter zugerechnet wird (§ 56 Abs.

II SGB VI). Nur die Mutter hat im Regelfall nach der gesetzlichen Regelung Anspruch auf die Kindererziehungszeit. Die Kindererziehungszeit wird also demjenigen Elternteil angerechnet, der das Kind überwiegend erzieht und betreut. Das Gesetz vermutet bei Heteropaaren, dass dies die Mutter ist. GUT ZU WISSEN

Ist in der Rente schon die Mütterrente mit eingerechnet?

Mütterrente ist nun auch in Renteninformationen aufgelistet – Im Juli 2014 wurde mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz die sogenannte Mütterrente eingeführt. Damit erhalten Versicherte, deren Kinder vor dem 01.01.1992 geboren wurden, ein weiteres Jahr an Kindererziehungszeit anerkannt.

  • Statt bislang einem Jahr Kindererziehungszeit werden nun zwei Jahre Kindererziehungszeit je Kind anerkannt, was zu einer – im Jahr 2014 – um 28,61 Euro (alte Bundesländer) bzw.26,39 Euro (neue Bundesländer) monatlich höheren Rente.
  • Im Kalenderjahr 2023 entspricht dieser zusätzliche Entgeltpunkt einer um 36,02 Euro (alte Bundesländer) bzw.35,52 Euro (neue Bundesländer) monatlich höheren Rente.

Die Mütterrente erhalten die Versicherten, die bereits im Rentenbezug stehen, bereits laufend ausbezahlt. Aber auch in den Rentenkonten der Versicherten, die noch nicht im Rentenbezug stehen, wurde die zusätzliche Kindererziehungszeit abgespeichert. Das bedeutet, dass die Mütterrente auch in den Renteninformationen erscheint.

Wer meldet der Rentenversicherung die Elternzeit?

Aktuelles und Presse | Kindererziehungszeiten – nicht ohne Antrag Für die Erziehung eines Kindes werden durch die Deutsche Rentenversicherung bis zu drei Jahre Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Kindererziehungszeiten müssen Sie selbst beantragen, sonst zählen sie nicht zur Rente.

  1. Die Kindererziehungszeit wird grundsätzlich dem Elternteil zugeordnet, der sein Kind erzogen hat.
  2. Haben mehrere Elternteile das Kind gemeinsam erzogen, kann durch Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung für die Zukunft bestimmt werden, welchem Elternteil die Erziehungszeit zugeordnet werden soll.
  3. Die Zuordnung kann rückwirkend bis zu 2 Kalendermonate vor Abgabe der Erklärung erfolgen.

Gut zu wissen : Auch nichtleibliche Eltern oder Verwandte können Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen. Was gilt bei gleichgeschlechtlichen Eltern? Vorrangig erhält der leibliche Elternteil die Kindererziehungszeit. Ist keiner der beiden der leibliche Elternteil, bekommt der Elternteil die Kindererziehungszeit anerkannt, der als erster die Elternstellung erlangt hat.

Im Falle einer sukzessiven Adoption ist das die Person, die das Kind zuerst adoptiert hat. Das gilt auch bei Pflegeeltern. Wurde die Elternstellung gleichzeitig erlangt, erhalten beide Elternteile die Erziehungszeiten zu gleichen Teilen anerkannt – im monatlichen Wechsel. Unser Tipp: Geben Sie Ihre Erklärung zur Kindererziehung so früh wie möglich ab, um Ihre Kindererziehungszeit vollständig anerkannt zu bekommen.

Wozu gibt es die Kindererziehungszeit? Für Kindererziehungszeiten erhalten Sie Wartezeitmonate und später mehr Rente. Auf diese Weise schaffen Kindererziehungszeiten einen Ausgleich dafür, dass das Arbeiten neben der Kindererziehung häufig nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist.

Wird die Mütterrente automatisch angerechnet?

Wird die Mütterrente automatisch gezahlt? – Die Mütterrente wird automatisch gezahlt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Ihre Kindererziehungszeiten vollständig von der Deutschen Rentenversicherung erfasst wurden. Ist dies der Fall, erhalten Sie den entsprechenden Rentenaufschlag automatisch bei Rentenbeginn, Hinweis Kindererziehungszeiten werden zunächst grundsätzlich der Mutter zugesprochen. Wenn der Vater die Anerkennung von Erziehungszeiten beantragen möchte, muss die Mutter im Antrag ihren Verzicht erklären.

Wie beantrage ich Kindererziehungszeit?

Die Anerkennung der Kindererziehungszeit muss bei der Deutschen Rentenversicherung schriftlich beantragt werden – über das Formular V0800. Das ist eine reine Formsache, wenn man Geburtsurkunden oder ein Familienstammbuch vorlegen kann.

Wann beginnt die Kindererziehungszeit?

Bei Geburten vor 1992 umfasst die Kindererzie hungszeit 30 Monate, bei Geburten ab 1992 beträgt sie drei Jahre. Die Kindererziehungszeit beginnt mit dem Monat nach der Geburt des Kindes und endet 36 Monate später, bei Geburten vor dem 1. Januar 1992 nach 30 Monaten.

Wer meldet der Rentenversicherung die Elternzeit?

Aktuelles und Presse | Kindererziehungszeiten – nicht ohne Antrag Für die Erziehung eines Kindes werden durch die Deutsche Rentenversicherung bis zu drei Jahre Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Kindererziehungszeiten müssen Sie selbst beantragen, sonst zählen sie nicht zur Rente.

Die Kindererziehungszeit wird grundsätzlich dem Elternteil zugeordnet, der sein Kind erzogen hat. Haben mehrere Elternteile das Kind gemeinsam erzogen, kann durch Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung für die Zukunft bestimmt werden, welchem Elternteil die Erziehungszeit zugeordnet werden soll. Die Zuordnung kann rückwirkend bis zu 2 Kalendermonate vor Abgabe der Erklärung erfolgen.

Gut zu wissen : Auch nichtleibliche Eltern oder Verwandte können Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen. Was gilt bei gleichgeschlechtlichen Eltern? Vorrangig erhält der leibliche Elternteil die Kindererziehungszeit. Ist keiner der beiden der leibliche Elternteil, bekommt der Elternteil die Kindererziehungszeit anerkannt, der als erster die Elternstellung erlangt hat.

  1. Im Falle einer sukzessiven Adoption ist das die Person, die das Kind zuerst adoptiert hat.
  2. Das gilt auch bei Pflegeeltern.
  3. Wurde die Elternstellung gleichzeitig erlangt, erhalten beide Elternteile die Erziehungszeiten zu gleichen Teilen anerkannt – im monatlichen Wechsel.
  4. Unser Tipp: Geben Sie Ihre Erklärung zur Kindererziehung so früh wie möglich ab, um Ihre Kindererziehungszeit vollständig anerkannt zu bekommen.

Wozu gibt es die Kindererziehungszeit? Für Kindererziehungszeiten erhalten Sie Wartezeitmonate und später mehr Rente. Auf diese Weise schaffen Kindererziehungszeiten einen Ausgleich dafür, dass das Arbeiten neben der Kindererziehung häufig nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist.

Kann man die Mütterrente nachträglich beantragen?

Ein früherer Rentenbeginn kann ausnahmsweise bewilligt werden, wenn die Betroffene nicht wusste, dass ihr die Altersrente zusteht. Dabei ist die Zahlung der Rente allerdings auf vier Jahre rückwirkend beschränkt.