Wann besteht kein Anspruch im Trennungsjahr? – Unter gewissen Umständen sind die Voraussetzungen nicht gegeben, damit die Ehefrau Unterhalt bei der Trennung beziehen kann. Wann besteht kein Anspruch auf Unterhalt für die Ehefrau im Trennungsjahr? Kein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht bei fehlender Bedürftigkeit,
Contents
- 1 Was muss der Mann bei einer Trennung zahlen?
- 2 Was passiert bei Trennung und keine Scheidung?
- 3 Wie lange muss man nach einer Trennung Unterhalt zahlen?
- 4 Wie viel Unterhalt bekommt eine Frau nach der Scheidung?
- 5 Wer zahlt die laufenden Kosten bei Trennung?
- 6 Wie wird der Unterhalt für die Frau berechnet?
Wie lange muss ein Mann einer Frau Unterhalt zahlen?
Kindesunterhalt: Wie lange gezahlt werden muss, hängt von der Bedürftigkeit ab – Kindesunterhalt – wie lange muss er gezahlt werden? Unterhalt für ein Kind muss ab dessen Geburt erbracht werden. Lebt das minderjährige Kind bei den Eltern, wird der Unterhalt in Form des sogenannten Naturalunterhalt (Unterkunft, Kleidung, Verpflegung, usw., aber auch Taschengeld) geleistet.
Je nach Ausbildungsweg wandelt sich der Unterhaltsanspruch dann nach und nach in einen solchen auf Barzahlung, also einen monatlichen Geldbetrag, sofern die Eltern leistungsfähig sind. Leben die Eltern getrennt oder lassen sie sich scheiden, erbringt derjenige Elternteil weiterhin Naturalunterhalt, bei dem das minderjährige Kind lebt.
Demgegenüber muss der andere Elternteil nun Barunterhalt für das minderjährige Kind zahlen, wenn Leistungsfähigkeit besteht, Wird das Kind volljährig, hat es gegen beide getrennt lebenden bzw. geschiedenen Elternteile häufig einen Anspruch auf Barunterhalt,
- Direkt zum Rechner für Kindesunterhalt Auf die Frage, „Wie lange muss Kindesunterhalt gezahlt werden?”, gibt es jedoch keine eindeutige Antwort.
- Feste Altersgrenzen, an denen die Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind endet, gibt es nicht.
- Vielmehr bleiben leistungsfähige Eltern dem bedürftigen Kind gegenüber grundsätzlich lebenslang unterhaltspflichtig.
Ist also ein Kind etwa behindert und kann daher später keine Erwerbstätigkeit ausüben, müssen die Eltern bis zum Tod des Kindes bzw. bis zu ihrem eigenen Tod Kindesunterhalt zahlen, sofern sie leistungsfähig sind. In der Regel endet der Unterhaltsanspruch jedoch, wenn das Kind eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und für sich selber sorgen kann, also nicht mehr bedürftig ist.
- Dabei ist die Frage, wann eine Berufsausbildung als abgeschlossen gilt, manchmal schwierig zu beantworten (etwa erst eine Lehre und anschließend ein Studium).
- Zudem kann ein bereits erloschener Unterhaltsanspruch wieder aufleben, falls eine erneute Bedürftigkeit des Kindes auftritt.
- Bei volljährigen Kindern unterliegt eine neuerliche Bedürftigkeit besonders strengen Maßstäben.
Entscheidendes Kriterium für die Dauer der Unterhaltspflicht ist daher die Bedürftigkeit des Kindes, wobei zwischen dem nicht erwerbspflichtigen, dem ausbildungsbedürftigen und dem erwerbspflichtigen Kind zu unterscheiden ist. Jetzt Scheidungsanwalt finden!
Wann hat man keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt?
9. Fazit – Für die Zahlung bzw. Verweigerung von Trennungsunterhalt gilt:
- Trennungsunterhalt wird für die Zeit zwischen Trennung und Scheidung gezahlt
- Geänderte Einkünfte während der Trennung können zum Wegfall des Trennungsunterhalts führen
- Nach dem Trennungsjahr und spätestens nach drei Jahren muss man sich ernsthaft und erfolglos um eine neue Arbeit bemüht haben – sonst fällt der Trennungsunterhalt weg
- Grobe Unbilligkeit (z.B. Straffälligkeit des Unterhaltsberechtigten) kann zum Ausschluss des Trennungsunterhalts führen
- Der Trennungsunterhalt endet mit der Scheidung – Geschiedenenunterhalt ist gesondert zu fordern
- Trennungsunterhalt kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden und verjährt in drei Jahren
- Ein Verzicht (z.B. durch Ehevertrag) auf Trennungsunterhalt ist unwirksam.
Was steht mir als getrennt lebende Ehefrau zu?
Möglicher Anspruch auf Trennungsunterhalt – Unterhalt: Ehegatten, die getrennt lebend sind, haben mitunter Ansprüche Befinden sich Ehegatten im Trennungsjahr und sind dementsprechend getrennt lebend, ist an Unterhalt lediglich der Trennungsunterhalt vorgesehen. Dabei geht es um etwaige Zahlungen, welche der besserverdienende Partner im Rahmen seiner Erwerbs- und Vermögensverhältnisse zu erbringen hat.
- Trennungsunterhalt kann in der Regel im ersten Trennungsjahr eingefordert werden; er bildet zusammen mit dem nachehelichen Geschiedenenunterhalt den Ehegattenunterhalt,
- Das Recht macht hinsichtlich des Geschlechtes keinen Unterschied,
- Dennoch ist die Partnerkonstellation häufig noch so, dass der Mann arbeiten geht und die Frau den Haushalt führt bzw.
ein geringeres Einkommen hat. In solch einem Fall würde dann vom Mann an die Frau gezahlt werden, da diese ja bei einer Trennung finanziell schlechter dasteht. Geht solch ein Unterhalt an die getrennt lebende Ehefrau, ist dieser ggf. steuerlich absetzbar – selbiges gilt natürlich auch andersherum.
Daneben ist es natürlich genauso gut möglich, dass ein Unterhalt an den Ehemann gezahlt werden muss. Sind Partner getrennt lebend und es besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt, dann kann auf diesen laut § 1614 BGB nicht verzichtet werden, Darüberhinaus wird es meist verwehrt, stattdessen einfach Sozialleistungen anzufordern.
Abgesehen davon besteht für den Unterhaltsberechtigten zumindest im ersten Trennungsjahr keine grundsätzliche Verpflichtung, einer Arbeit nachzugehen.
Wie kann man ehegattenunterhalt umgehen?
Verzicht auf nachehelichen Unterhalt – Sind sich die Ehepartner schon im Voraus darüber einig, dass sie keinen nachehelichen Unterhalt leisten möchten, können sie eine Verzichtsvereinbarung erstellen. Diese muss ein Notar beurkunden, damit sie auch vor Gericht wirksam ist.
Was muss der Mann bei einer Trennung zahlen?
Wie kann man den Trennungsunterhalt berechnen? – Der Unterhaltspflichtige Ehegatte hat an den Berechtigten 45% seines Nettoeinkommens bzw.45% des Differenzeinkommens (wenn beide über Erwerbseinkommen verfügen) als Trennungsunterhalt zu zahlen. Diese Regelung wurde zum 01.01.2022 eingeführt.
Bin ich verpflichtet Trennungsunterhalt zu zahlen?
Was verstehen Juristen unter dem Begriff des Trennungsunterhalts? – Wenn Sie heiraten, verpflichten Sie sich, füreinander einzustehen. Kommt es zu einer Trennung, sind Sie zur Zahlung von Trennungsunterhalt verpflichtet. Und das ab dem Zeitpunkt der Trennung, auch wenn Sie noch in der gemeinsamen Wohnung leben.
Wie kommt man um den Unterhalt herum?
Minderjähriges Kind – Ihr minderjähriges Kind kann seinen Unterhaltsanspruch nicht dadurch „verwirken”, dass Sie ihm eine schwere Verfehlung vorwerfen. § 1611 Abs. II BGB stellt ausdrücklich klar, dass in diesem Fall die Unterhaltspflicht von Eltern auch gegenüber ihren minderjährigen unverheirateten Kindern fortbesteht.
Der Unterhaltsanspruch bei minderjährigen Kindern entfällt dann, wenn entweder das Kind ausreichend eigene Einkünfte hat, um sich selbst zu versorgen oder wenn der den Unterhalt zahlende Elternteil nicht in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen, weil er selbst nicht genügend zum Leben hat. Wegen des Verbots von Kinderarbeit in Deutschland und der Pflicht zur allgemeinen Schulbildung kann ein minderjähriges Kind erst ab einem Alter von ca.16 Jahren eine Lehre beginnen, mit der es ein eigenes Einkommen hat.
Auch wenn ein minderjähriges Kind ein Lehrlingsgehalt bezieht, reicht dieses nicht aus, um den Unterhaltsanspruch entfallen zu lassen. Zwar muss sich ein Kind sein Lehrlingsgehalt zumindest zum Teil anrechnen lassen. Die Eltern sind jedoch weiterhin verpflichtet, den darüber hinaus bestehenden Unterhaltsbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle ergänzend zu zahlen.
Minderjährige Kinder sind erhöht schutzwürdig, da sie sich in der Regel selbst nicht unterhalten können. Sie genießen damit bezüglich ihres Verhaltens eine gewisse Narrenfreiheit, so dass sie durch ihr Verhalten den Unterhaltsanspruch nicht verlieren, d.h. juristisch nicht “verwirken” können. Auch wenn sich minderjährige Kinder gegenüber dem zahlenden Elternteil undankbar verhalten oder den Kontakt ganz verweigern, führt dieses nicht dazu, dass kein Unterhalt mehr gezahlt werden muss.
Expertentipp: Ein Kind ist berechtigt, selbst zu wählen, welchen Beruf es ergreifen möchte. Deshalb können Sie Ihr Kind nicht dazu verpflichten, die Schule vorzeitig abzubrechen oder den Traum von einem Studium aufzugeben, um eine bezahlte Arbeit aufzunehmen.
Ihre Unterhaltspflicht kann entfallen, wenn der das Kind betreuende Elternteil ein höheres Einkommen erzielt als Sie selbst. Gleiches ist anzunehmen, wenn Ihr Kind über ein so hohes Vermögen verfügt, dass es sich selbst unterhalten kann (z.B. Erbschaft, Einnahmen aus einer Mietimmobilie). Es braucht jedoch keinesfalls auf den Stamm des Vermögens zurückzugreifen und das Vermögen verbrauchen. Sie können es jedoch darauf verweisen, dass es aus dem Vermögen Erträge erzielt, die auf Ihre Barunterhaltszahlungen anzurechnen sind. Bezieht der betreuende Elternteil Kindergeld, ermäßigt sich Ihre Barunterhaltspflicht insoweit, als die Hälfte des Kindergeldes anzurechnen ist (§ 1612b BGB).
Was passiert bei Trennung und keine Scheidung?
Wie lassen sich die Nachteile einer Trennung ohne Scheidung umgehen? – Wer sich nach der Trennung über wesentliche Punkte einig ist, kann diese im Vorfeld in einer Trennungsfolgen- bzw. einer Scheidungsfolgenvereinbarung festhalten und so die Nachteile einer Trennung ohne Scheidung zumindest teilweise umgehen. Folgende Punkte lassen sich z.B. in einer Trennungsfolgenvereinbarung regeln:
Aufhebung des gemeinsamen Testaments sowie Pflichtteilsverzicht Nachehelicher Unterhalt Versorgungsausgleich Zugewinnausgleich Verbleib in der ehelichen Wohnung Auseinandersetzung von Rechten und Forderungen
Eine Einigung im Vorfeld hat den Vorteil, dass Sie sich vor dem Familiengericht einvernehmlich scheiden lassen können. Eine einvernehmliche Scheidung kann weniger zeitaufwändig als eine strittige und somit günstiger sein. Sie können die Trennungsvereinbarung gemeinsam mit einem Anwalt für Familienrecht anfertigen, um ungültige Klauseln zu vermeiden und günstige Regelungen für die einvernehmliche Trennung ohne Scheidung für beide Ehepartner zu treffen. Sie möchten eine Trennungsvereinbarung schließen? Sie möchten eine Trennungsvereinbarung schließen? Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen. Jetzt Hilfe vom Anwalt erhalten 5. FAQ: das Wichtigste zur Trennung ohne Scheidung Was ist der Unterschied zwischen geschieden und getrennt? Durch eine Trennung beenden die Eheleute ihre Ehe.
Sie leben dauerhaft getrennt, wenn entweder einer der Partner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht oder beide zwar zusammen wohnen bleiben, aber getrennte Haushalte führen. Eine Scheidung geht weiter als eine Trennung: Das Familiengericht hebt die Ehe durch einen gerichtlichen Beschluss rechtlich und formell auf.
Welche Steuerklasse gilt bei getrennt Lebenden? Für in Trennung Lebende ohne Scheidung gilt die Steuerklasse I. Alleinerziehende bilden eine Ausnahme: Sie gehören zur Steuerklasse II. Hat eine Trennung ohne Scheidung mehr Vorteile oder mehr Nachteile? Eine Trennung ohne Scheidung kann rechtlich und finanziell mehr Nachteile als Vorteile bedeuten: So lässt sich u.a.
- Das Erbrecht nicht einseitig ausschließen, die Steuerklasse muss gewechselt werden und es entsteht ein gesetzlicher Anspruch auf Trennungsunterhalt, der sich nicht vertraglich regeln lässt.
- Steuervergünstigungen lassen sich nach der Trennung nicht mehr nutzen.
- Eine neue Ehe mit einem anderen Partner ist ohne vorherige Scheidung ebenfalls nicht möglich.
Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen? 2.220 Leser finden diesen Beitrag hilfreich. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten.
- Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.
- Redaktionsrichtlinien Die juristische Redaktion von advocado verfasst jeden Ratgeber-Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien.
- In engem Austausch mit unseren Partner-Anwälten sorgen wir für die Richtigkeit der Inhalte.
Der Ratgeber soll Ihnen erste Informationen zu Rechtsthemen bieten, kann jedoch keine anwaltliche Beratung leisten. Schildern Sie uns Ihr Anliegen für die kostenlose Ersteinschätzung von einem spezialisierten Anwalt. Das tut uns leid! Bitte teilen Sie uns mit, warum Ihnen der Beitrag nicht geholfen hat.
Kann man verheiratet sein aber getrennt leben?
Ummeldung, Hauptwohnung und Zweitwohnung bei der Trennung ohne Scheidung – Für die Frage, ob Sie im rechtlichen Sinne getrennt leben, spielt es keine Rolle, ob und wie Sie Ihren Wohnsitz angemeldet haben. Die Trennung ist ein rein tatsächlicher Vorgang. Gleiches gilt für die steuerliche Frage des dauerhaften Getrenntlebens. Eine andere Frage ist, wo Sie aufgrund der gesetzlichen Meldepflicht Ihre Wohnung anmelden müssen.
- Wer eine Wohnung bezieht, hat sich bei der Meldebehörde anzumelden.
- Gibt es mehrere Wohnungen, ist die vorwiegend benutze Wohnung die Hauptwohnung.
- Bei verheirateten Personen, die nicht dauernd getrennt leben, gilt die Wohnung der Familie als Hauptwohnung.
- Wer also die Trennung ohne Scheidung vollzieht und daher dauerhaft getrennt in einer eigenen Wohnung lebt, muss die genutzte (bei einer Wohnung) oder die vorwiegend genutzte Wohnung (bei mehreren Wohnungen) als Hauptwohnung anmelden.
Erfolgt die Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung, bleibt die bisherige Wohnung weiterhin Hauptwohnung. Wer sich nicht rechtzeitig oder falsch an- oder ummeldet, begeht u.U. eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Falsche Angaben beim Finanzamt können auch strafrechtlich relevant sein und zu Steuernachzahlungen führen. Zusammenfassung: Kann man sich trennen ohne Scheidung? Keine Scheidung trotz Trennung? Eine Trennung ohne Scheidung ist grundsätzlich möglich. Erfolgt nach langer Trennungszeit doch eine Scheidung, sind oft in der langen Trennungszeit wirtschaftliche Nachteile entstanden.
Auch während der Trennung sieht man sich mitunter mit Ansprüchen konfrontiert, die nicht abgesehen wurden. Häufig ist daher eine Trennung ohne Scheidung nicht sinnvoll und birgt (oft nicht bedachte) Risiken. Erfahrungsberichte zur Trennung ohne Scheidung im Internet sollten mit Vorsicht genossen werden, denn nie spiegeln diese die eigene Situation wieder und fast immer haben sich zum Zeitpunkt des Verfassens eines solchen Erfahrungsberichts mögliche negative Folgen noch nicht verwirklicht.
Tatsächlich ist die Trennung ohne Scheidung selten empfehlenswert. FAQ Scheidung | Familienrecht-ABC | Rechtsirrtümer Scheidung | Scheidung online Noch Fragen zum Thema dieser Seite? Rufen Sie unverbindlich an ✆ 06251 8565952 Scheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus. Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss. → Direkt zur Anfrage Scheidung Online FAQ Scheidung | Familienrecht-ABC | Rechtsirrtümer Scheidung | Scheidung online Noch Fragen zum Thema dieser Seite? Rufen Sie unverbindlich an ✆ 06251 8565952 Verheiratet aber getrennt lebend Wie lange kann man getrennt leben ohne Scheidung? Es gibt keine Verpflichtung, sich nach einer Trennung auch scheiden zu lassen.
Da steuerliche Vorteile nach der Trennung wegfallen und die Einreichung und Zustellung des Scheidungsantrags Einfluss auf Erbrecht, Zugewinn, Versorgungsausgleich und Unterhalt haben, kann es sinnvoll sein, sich scheiden zu lassen. Wer sich im Jahr 2023 trennt, wird ab dem 01.01. des kommenden Jahres steuerlich wie eine alleinstehende Person behandelt.
Mit der Einreichung der Scheidung entfällt das Erbrecht. Die Zustellung des Scheidungsantrags hat Einfluss auf die Höhe des Zugewinns und des Versorgungsausgleichs. Die Dauer der Ehe kann die Dauer oder Höhe des Unterhalts nach Scheidung beeinflussen. Trennungsunterhalt ist grundsätzlich bis zur rechtskräftigen Scheidung zu zahlen.
Wie lange kann man getrennt leben ohne Scheidung?
Trennung ohne Scheidung – Geht das? – Nicht alle Paare, die sich trennen, wollen nun aber auch tatsächlich die Ehescheidung. Die Gründe dafür können vielfältig sein: gemeinsame Kinder, Angst vor Zerschlagung eines Unternehmens, Furcht vor den hohen Scheidungskosten, Vermeidung des Versorgungsausgleichs, hohes Alter u.v.m.
- Doch wie lange kann man dauerhaft getrennt lebend sein, ohne die Scheidung einzureichen? Grundsätzlich gilt: Ehepaare sind nach einer Trennung nicht dazu verpflichtet, sich auch scheiden zu lassen.
- Das bedeutet, theoretisch können sie auch bis ans Ende ihrer Tage getrennt lebend sein, aber noch verheiratet bleiben.
Die Scheidung wird immer nur auf Antrag eines Ehegatten durchgeführt und erfolgt nicht automatisch.
Kann auf Ehegattenunterhalt verzichtet werden?
Verzicht auf Ehegattenunterhalt unzulässig (BGH Beschluss vom 29.01.2014) Der Verzicht auf Unterhaltsansprüche ist während des Bestehens der Ehe unwirksam. Aber was ist, wenn vereinbart wird, dass die bestehenden Unterhaltsansprüche niemals geltend gemacht werden (pactum de non petendo)? Der BGH hat im Januar entschieden, dass das gesetzliche Verbot des Trennungsunterhalts-Verzichts durch ein pactum de non petendo nicht umgangen werden kann.
- § 1614 Abs.1 BGB lautet: „Für die Zukunft kann auf Unterhalt nicht verzichtet werden.” Nach der Vorschrift ist ein Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt unwirksam und daher nichtig.
- Dieser Schutz verbietet es generell, der unterhaltsberechtigten Person den Unterhaltsanspruch ganz zu versagen.
- Eine Parteivereinbarung, die darauf gerichtet ist, bestehende Unterhaltsansprüche niemals geltend zu machen, ist damit nicht vereinbar.
§ 1614 BGB will sowohl individuelle als auch öffentliche Interessen schützen. Es soll verhindert werden, dass der Unterhaltsberechtigte durch Disposition über den Unterhaltsanspruch seine Lebensgrundlage verliert und dadurch ggf. droht auf öffentliche Mittel angewiesen zu sein.
Da eine Vereinbarung den Trennungsunterhalt nicht geltend zu machen (pactum de non petendo) aber wirtschaftlich zu dem gleichen Ergebnis führen würde, wie ein Unterhaltsverzicht, handelt es sich, bei einer solchen Vereinbarung, um ein unwirksames Umgehungsgeschäft. Der BGH hat sich in der Konsequenz auch damit beschäftigt, ob eine solche, z.B.
ehevertraglich geschlossene Vereinbarung, aufgrund der Teilnichtigkeit, die Nichtigkeit weiterer Vertragsvereinbarungen nach sich zieht. Es wird angeführt, dass es dabei entscheidend auf den Zusammenhang zwischen der nichtigen Vereinbarung und den restlichen Vereinbarungen ankommt, wobei eine Vermutung für den Einheitswillen besteht.
Liegt ein einheitliches Rechtsgeschäft vor, oder ist davon auszugehen, ist dann im Wege ergänzender Vertragsauslegungen zu ermitteln, ob die Eheleute die fraglichen Vereinbarungen auch getroffen hätten, wenn sie gewusst hätten, dass ein Verzicht auf Trennungsunterhalt oder eine dem Verzicht im Ergebnis gleichkommende Regelung unwirksam ist.
Sprechen die Umstände dafür, dass die Eheleute bei Kenntnis der Rechtslage die in Rede stehenden Vereinbarungen nicht getroffen hätten, ist von der Nichtigkeit der gesamten Vereinbarungen auszugehen. (BGH Beschluss vom 29.01.2014, zusammengefasst nach juris Rn.47-50) : Verzicht auf Ehegattenunterhalt unzulässig
Kann Ehegattenunterhalt ausgeschlossen werden?
Das Wichtigste in Kürze: Unterhalt im Ehevertrag –
Im Ehevertrag kann nachehelicher Unterhalt ausgeschlossen oder begrenzt werden. Trennungsunterhalt und Unterhalt im Alter bzw. bei Krankheit können nicht wirksam ausgeschlossen werden. Betreuungs- und Kindesunterhalt sind ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Stark benachteiligende Regelungen zu Lasten eines Partners sind unter Umständen sittenwidrig. Gütertrennung hat meist keine besonderen Auswirkungen auf Unterhaltsansprüche.
Ausführliche Informationen zum Unterhalt trotz Ehevertrag erhalten Sie im Folgenden.
Wie lange muss man nach einer Trennung Unterhalt zahlen?
Beendigung der Ehe – Der Anspruch auf Trennungsunterhalt endet mit dem Ende der Ehe, also mit der Scheidung. Der Trennungsunterhalt wird also nicht automatisch durch die Scheidung in einen nachehelichen Unterhalt „umgewandelt”. Wer also (auch) nachehelichen Unterhalt von seinem Ex-Partner beansprucht, muss diesen separat geltend machen.
Wie viel Unterhalt bekommt eine Frau nach der Scheidung?
Welche Versicherungen muss ich jetzt anpassen? – Bei einer Scheidung ändert sich viel. Auch im Hinblick auf Ihre Versicherungen. Ob Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, Risikolebensversicherung, Altersvorsorge oder KinderRundumschutz : Sie sollten Wohnort, Begünstigten und vieles andere anpassen lassen oder die Versicherung gleich komplett neu abschließen, falls Ihr Ex-Partner Versicherungsnehmer war.
- Sind Sie bereits Kunde bei R+V? Auf unseren Serviceseiten können Sie schnell und unkompliziert online mit uns Kontakt aufnehmen,
- Wir klären gerne gemeinsam mit Ihnen, bei welchen Versicherungen Anpassungen notwendig sind.
- Gerne beraten Sie auch unsere Ansprechpartner im persönlichen Gespräch.
- Jetzt Termin vereinbaren Sie denken über eine Hausratversicherung nach? Wenn Sie sich nach der Scheidung neu versichern müssen, weil Ihr Ex-Partner bisher Versicherungsnehmer war, können Sie Ihren Beitrag mithilfe unseres Tarifrechners berechnen.
Jetzt Beitrag berechnen Schnell stellt sich die Frage: „Steht mir nachehelicher Unterhalt zu und wie lässt sich der Unterhalt berechnen?” Für den Kindesunterhalt der minderjährigen und volljährigen Kinder wird die Düsseldorfer Tabelle zugrunde gelegt. Aber was ist mit der Unterhaltspflicht, also mit dem Trennungsunterhalt während der Scheidungsphase bzw.
Düsseldorfer Tabelle
Auch wenn nach der Scheidung jeder eine Selbstversorgungspflicht hat, können Sie beispielsweise in diesen Fällen mit nachehelichem Unterhalt rechnen:
Kindesbetreuung Gesundheitliche Gründe Erwerbslosigkeit Alter zu fortgeschritten, um Erwerbstätigkeit nachzugehen
Wie Sie den Unterhalt berechnen und wie viel Sie letztlich bekommen, hängt vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen und von den ehelichen Lebensverhältnissen ab. Grundlage für die Berechnung des nachehelichen Unterhalts bildet das Einkommen (netto) des Unterhaltspflichtigen. Angenommen das bereinigte Nettoeinkommen Ihres Ex-Partners beträgt 3.000 Euro und Sie verfügen über ein Einkommen von 1.500 Euro, dann stehen Ihnen noch 643 Euro* Unterhalt zu: 3/7 x (3.000 Euro -1.500 Euro) = 643 Euro. Beziehen Sie gar kein Einkommen, dann haben Sie sogar Anspruch auf 1.286 Euro*: 3/7 von 3.000 Euro.
Wenn Sie den Unterhalt berechnen, sollten Sie auch den sogenannten Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen (Eigenbedarf) berücksichtigen. Denn jedem Unterhaltspflichtigen steht ein gewisser Betrag für sich selbst zu, der nicht in die für die Berechnung des Unterhalts relevante Summe einfließt, auch wenn der Unterhaltspflichtige nach der Scheidung Unterhalt zahlen muss.
Warum kommt der Börsen-CRASH nicht?!
Wie hoch dieser Betrag ist, variiert je nach Ausgangslage. (Beispielsweise: Sind Kinder vorhanden? Wenn ja, wie alt sind sie?). *Beträge sind aufgerundet.
Was darf man im Trennungsjahr und was nicht?
Ab wann beginnt das Trennungsjahr? Wie läuft es ab? – Das Trennungsjahr beginnt mit dem Tag, an dem einer der beiden Ehegatten dem anderen erklärt, die Trennung beziehungsweise Scheidung zu wollen. Sie dürfen dann keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen, schlafen getrennt, kaufen getrennt voneinander ein, kochen und essen für sich allein.
Tisch und Bett miteinander teilen ein gemeinsames Konto haben gemeinsam Urlaub machen gemeinsam ausgehen usw.
Das Gericht wird niemanden bestellen, der zu euch nach Hause kommt und nachprüft, ob ihr euch an diese Regeln haltet. Einen Nachweis über das Trennungsdatum braucht ihr nur, wenn einer von euch bestreitet, dass es eine Trennung gegeben hat.
Wer zahlt die laufenden Kosten bei Trennung?
Was Sie vorab wissen sollten. – Zur Vermeidung von Fehlern sollten Sie Folgendes wissen:
Das gemeinsame Eigentum am Hauses bleibt bestehen. Sie können das Haus nur gemeinsam verkaufen. Ein Ehepartner kann vom anderen nicht verlangen, aus dem Haus auzuziehen. In Fällen häuslicher Gewalt kann das Gericht den gewalttätigen Ehepartner des Hauses verweisen. Das ist auch bei extremen Streitigkeiten, die die Kinder erheblich belasten möglich. Jeder Ehepartner kann zu jeder Zeit freiwillig ausziehen. Der Auszug mit minderjährigen Kindern bedarf der Zustimmung des anderen Elternteils. Wer freiwillig auszieht und binnen 6 Monate nicht wieder zurückkehrt, bleibt draußen. Wer im gemeinsamen Haus wohnen bleibt, muss dem anderen Ehepartner Miete für dessen Eigentumsanteil bezahlen. Jedoch nur ab Aufforderung. Diese Miete heißt Nutzungsentschädigung. Wer im gemeinsamen Haus wohnen bleibt, hat einen sogenannten Wohnvorteil. Der entspricht im ersten Jahr nach der Trennung noch nicht dem ortsüblichen Mietwert des Hauses auf dem freien Markt. Wer wohnen bleibt, zahlt die laufenden Kosten des Hauses. Die Raten für den gemeinsamen Hauskredit sind von beiden hälftig zu bezahlen. Nutzungsentschädigung, Wohnvorteil und Darlehnsraten können erheblichen Einfluss auf die Höhe des Ehegatten- und Kindesunterhalts haben. Die Scheidung kann auch bei fortbestehendem gemeinsamen Eigentum am Haus beantragt werden. Erst nach der Scheidung kann jeder Ehegatten die Teilungsversteigerung des gemeinsamen Eigentums beantragen.
Wie viel muss ein Mann Unterhalt zahlen?
Welche Ansprüche haben volljährige Kinder? – Recht auf Kindesunterhalt haben auch volljährige Kinder, wenn sie
noch nicht 21 Jahre alt sind,sich in einer allgemeinen Schulausbildung befinden,im Haushalt der Mutter oder des Vaters leben,unverheiratet sind.
Grund dafür: Der oder die Jugendliche hat ein Recht darauf, eine angemessene Ausbildung zu erhalten. Die Höhe des Kindesunterhalts beträgt mindestens 628 Euro monatlich. Volljährige, die verheiratet sind, muss vorrangig der Ehegatte versorgen. Student:innen, die nicht bei ihren Eltern leben, haben einen Anspruch auf 930 Euro Kindesunterhalt im Monat.
Was mindert den trennungsunterhalt?
Einkommensberechnung beim Unterhalt: Was kann abgezogen werden? – Grundsätzlich ja. Näheres dazu erfahren Sie im Kapitel ” Abschreibungen “. Ja. Abzugsfähig sind die Beiträge zur gesetzlichen oder berufsständigen Altersversorgung. Bei Selbständigen ist private Altersvorsorge i.H.v.
- Bis zu 20% des Bruttoeinkommens abziehbar.
- Diese Altersvorsorge muss nicht bei einer Rentenversicherung bestehen, in Betracht kommen auch andere Vorsorgen wie z.B.
- Altersvorsorge durch Vermögensbildung.
- Abzugsfähig sind außerdem die Kosten einer zusätzlichen Altersversorgung (neben der primären Altersversorgung) bis zu insgesamt 4% des Bruttoeinkommens.
Bis zu Gesamthöhe von 4% des Bruttoeinkommens kann auch Vermögensbildung als Altersvorsorge abzugsfähig sein (z.B. Kreditraten für die eigene Immobilie). Bei der Berechnung des Unterhalts für Minderjährige bzw. privilegiert Volljährige sind die Kosten einer zusätzlichen Altersvorsorge allerdings nur absetzbar, solange kein Mangelfall vorliegt.
- Der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle darf also durch den Abzug der Altersvorsorge nicht unterschritten werden.
- Naheres dazu im Kapitel “Abzug von Versicherungen” Siehe unter “berufsbedingte Aufwendungen”.
- Siehe unter “berufsbedingte Aufwendungen”.
- Ja, siehe unter “Sozialversicherungsabgaben”.
Ja. Einige Gerichte ziehen pauschal 5% des Nettoeinkommens ab, und zwar mindestens 50,- Euro, höchstens 150,- Euro, bei Teilzeitarbeit entsprechend weniger. Bei Selbständigen werden jedoch keine Pauschal-Beträge abgezogen, da hier die Kosten oft bereits als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
- Andere Gerichte erkennen keine Pauschale an, sondern verlangen konkrete Nachweise der Kosten.
- Abzugsfähig sind z.B.: Arbeitskleidung, Arbeitsmittel, Beiträge zu Berufsverbänden, vom Arbeitgeber nicht erstattete Fahrtkosten (0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer hin und zurück, ab dem 61.
- Ilometer 0,20 Euro – OLG Celle FamRZ 2013,1987 – ), Gewerkschaftsbeiträge.
Ja, diese Beiträge sind abziehbar. Siehe unter “berufsbedingte Aufwendungen”. Siehe unter “Umgangsrechts-Kosten”. Ja, die Beiträge sind abziehbar. Ja, die Beiträge sind abziehbar. Ja. Anders als im Steuerrecht wird nicht nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz berücksichtigt, sondern die Gesamtzahl der Kilometer für den Hin- und Rückweg.
Bei einer Gesamtstrecke von bis zu 60 km hin und zurück können pro Kilometer 0,42 Euro berücksichtigt werden. Für jeden weiteren Kilometer werden 0,28 Euro anerkannt. Mit der Kilometer-Pauschale sind alle abziehbaren Kosten eines Pkws abgegolten, es können also nicht noch zusätzlich Kreditraten, Kfz-Versicherung oder Kfz-Steuer abgezogen werden.
Eine Geldstrafe kann abzuziehen sein. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an (BGH FamRZ 2013,1554). Sicherlich nicht abziehbar ist eine Geldstrafe wegen eines Vergehens gegen den Unterhaltsberechtigten. Siehe oben unter “berufsbedingte Aufwendungen”.
- Grundsätzlich sind die im Rahmen einer Privatinsolvenz monatlich zu zahlenden Beträge vom Einkommen abzuziehen (OLG Karlsruhe FamRZ 2006,953).
- Allerdings muss der von der Insolvenz betroffene unterhaltspflichtige Ehegatte im Insolvenzverfahren angeben, dass eine Unterhaltspflicht besteht.
- Denn in diesem Falle steigt sein Pfändungsfreibetrag.
Er muss also weniger für die Insolvenz zahlen und kann stattdessen ggfl. Ehegattenunterhalt leisten. Unterlässt es der insolvente Ehegatte, im Insolvenzverfahren seine Unterhaltspflicht anzugeben, so ist bei der Unterhaltsberechnung nicht die tatsächliche Insolvenzzahlung abzuziehen, sondern nur ein fiktiver geringerer Wert, der sich bei Angabe der Unterhaltspflicht ergeben würde (OLG Karlsruhe NZFam 2015,633).
Das gilt allerdings nur dann, wenn der berechtigte Ehegatte kein eigenes Einkommen oberhalb des Pfändungsfreibetrages hat. Nein. Soweit die Kosten über die Kosten eines Halbtags-Kindergartenbesuchs hinausgehen, stellen sie allerdings Sonderbedarf des Kindes dar, an dem sich der barunterhaltspflichtige Elternteil beteiligen muss (BGH FamRZ2008,1152).
Das gilt allerdings nicht für den Verpflegungsanteil, der vorher herausgerechnet werden muss (BGH FamRZ 2009,962), Näheres dazu im Kapitel “Sonderbedarf”. a) beim Ehegattenunterhalt: ja. Bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts kann der Kindesunterhalt vorweg vom Einkommen abgezogen werden, wenn es sich entweder um Unterhalt für gemeinsame Kinder handelt oder um Unterhalt für Kinder aus einer vorangegangenen Ehe, oder wenn es sich um Unterhalt für ein während der Ehe geborenes nichteheliches Kind handelt.
Abgezogen wird der tatsächliche Zahlbetrag, also derjenige Betrag, der nach Verrechnung des (halben) Kindergeld tatsächlich ausgezahlt wird. Beispiel: Muss der Vater nach der Tabelle monatlich 427,- Euro zahlen und bezieht die Mutter das Kindergeld, so kann der Vater das halbe Kindergeld, also 97,- Euro abziehen.
Der Zahlbetrag beläuft sich dann nur noch auf 330,- Euro. Der Vater kann dann bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts auch nur diese 330,- Euro abziehen. b) beim Kindesunterhalt: bei der Berechnung von Kindesunterhalt kann Kindesunterhalt, der für andere Kinder gezahlt wird, nicht vom Einkommen abgezogen werden.
Denn die Kinder des Unterhaltspflichtigen sind untereinander alle gleichberechtigt, egal aus welcher Beziehung bzw. Ehe sie stammen. Wer also für ein Kind aus erster Ehe unterhaltspflichtig ist, kann von seinem Einkommen nicht den Unterhalt für seine Kinder aus zweiter Ehe vorab abziehen. Denn dies würde dazu führen, dass die Kinder aus der zweiten Ehe besser behandelt würden als die Kinder aus der ersten Ehe.
Besteht eine Unterhaltspflicht sowohl gegenüber einem volljährigen Kind als auch gegenüber einem minderjährigen Kind, so soll nach Ansicht einiger Gerichte bei der Berechnung des Volljährigenunterhalts der Minderjährigenunterhalt vorab vom Einkommen abzuziehen sein.
- Lesen Sie hierzu auch unser Kapitel ” Zusammentreffen volljähriger mit minderjährigen Kindern “.
- Osten eines Kraftfahrzeugs, also Kfz-Kredit, Benzinkosten, Steuern, Versicherung und Reparaturkosten, können nur insoweit vom Einkommen abgezogen werden, als diese Kosten berufsbedingt sind.
- Es können also i.d.R.
nur die Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück berücksichtigt werden. Dafür gibt es feste Sätze.Bitte lesen Sie den Abschnitt “Fahrtkosten”. Krankheitskosten sind abzugsfähig, soweit sie notwendig sind und nicht von der Krankenversicherung übernommen werden.
Hat der Unterhaltspflichtige gar keine Krankenversicherung, so gilt Folgendes: Handelt es sich bei den Kosten um solche, die normalerweise durch eine Krankenversicherung abgedeckt werden, so können die konkreten Kosten nicht berücksichtigt werden. Berücksichtigt werden können stattdessen (nur) die fiktiven monatlichen Kosten einer Basis-Krankenversicherung.
Es besteht allgemeine Krankenversicherungspflicht (§ 193 III VVG). Ja, siehe unter “Sozialversicherungsabgaben”. Allerdings können nur die eigenen Krankenversicherungskosten abgezogen werden, nicht die Kosten einer Krankenversicherung für den neuen Ehegatten (BGH FamRZ 2014,1536,1538).
Nein. Die Miete für die Privatwohnung fällt unter die allgemeinen Lebenshaltungskosten. Ausnahme: weiterlaufende Mietkosten der alten Ehewohnung. Durch den Auszug einer der Ehegatten ändert sich nichts an der Zahlungspflicht laut Mietvertrag. Hat derjenige Ehepartner, der ausgezogen ist, den Mietvertrag unterschrieben, so kann der Vermieter ihn weiterhin wegen der Mieten in Anspruch nehmen.
Im Einzelnen gilt Folgendes: a) zahlt derjenige Ehegatte, der ausgezogen ist, weiterhin die Miete (ganz oder teilweise), so kann er diese Zahlungen von seinem Einkommen abziehen. Nach Ablauf des Trennungsjahres, spätestens aber nach Einreichung des Scheidungsantrags, kann er aber von dem in der Wohnung verbliebenen Ehegatten verlangen, entweder die Miete allein zu zahlen oder die Wohnung zu kündigen.
b) zahlt derjenige Ehegatte, der in der Wohnung verblieben ist, die Miete allein, so ist zu unterscheiden: Vor Ablauf des Trennungsjahres bzw. vor Einreichung der Scheidung kann er evtl. einen Teil der Miete abziehen, wenn die Wohnung für ihn und ggf. die Kinder nach dem Auszug des anderen Ehegatten zu groß und zu teuer ist.
Auch in diesem Fall ist er aber nicht verpflichtet, vor Ablauf des Trennungsjahres bzw. vor Einreichung der Scheidung die Wohnung aufzugeben. Nach diesem Zeitpunkt kann er aber keinen Teil der Miete mehr von seinem Einkommen abziehen. Ist die Wohnung zu teuer, so muss er sie nach dem genannten Zeitpunkt kündigen.
Aber auch dann besteht i.d.R. keine Pflicht, die Ehewohnung aufzugeben, wenn der zurückgebliebene Ehegatte mit gemeinsamen Kindern in der Wohnung wohnt. In diesen Fällen ist die (eigentlich) angemessene Miete zu ermitteln. Die Differenz zur wirklich gezahlten Miete kann vom Einkommen abgezogen werden. Der andere Ehegatte ist nach Ablauf des Trennungsjahres auf keinen Fall verpflichtet, sich an der Finanzierung der Ehewohnung weiterhin zu beteiligen.
Ja, die Beiträge sind abziehbar. Sämtliche Zusatzrenten (neben der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. der Beamtenpension) sind aber nur bis zu einem Höchstbetrag von 4% des Bruttoeinkommens abziehbar. Ja, siehe die Angaben zu “Sozialversicherungsabgaben”.
- Ja, die Beiträge sind abziehbar.
- Sämtliche Zusatzrenten (neben der gesetzlichen Rentenversicherung) dürfen aber nicht mehr als 4% des Bruttoeinkommens ausmachen.
- Bei Arbeitnehmern: ja, in voller Höhe (Arbeitnehmeranteil).
- Arbeitnehmer können die Kosten einer privaten Kranken(zusatz)Versicherung abziehen, soweit es sich um eheprägende Aufwendungen handelt, die Ausgaben also bereits während der Ehe erfolgten.
Ist das nicht der Fall, können nur die gesetzlichen Abzüge anerkannt werden, die ggfl. theoretisch errechnet werden müssen. Der abzugsfähige Betrag verringert sich aber, soweit der Arbeitgeber die Beiträge ganz oder teilweise erstattet. Zusätzlich können Arbeitnehmer eine zusätzliche Altersvorsorge in Höhe von 4% des Bruttoeinkommens abziehen.
Diese Zusatzversorgung kann z.B. eine Riesterrente sein. Es werden aber auch Ausgaben zur Vermögensbildung anerkannt, z.B. Tilgungsraten für ein Eigenheim. Die zusätzlichen 4% können aber nur dann abgezogen werden, wenn wirklich eine weitere Altersvorsorge erfolgt, und sei es auch “nur” in Form der Vermögensbildung.
Die Kosten einer privaten (Zusatz-)Rentenversicherung können außerdem dann abgezogen werden, wenn das Bruttoeinkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt (West: 5.500,- Euro brutto monatlich, Ost: 4.650,- Euro brutto monatlich). In diesem Fall dient die private Rentenversicherung dem Zweck, im Alter den Lebensstandard zu sichern.
Insgesamt dürfen die Ausgaben für die Rentenversicherung einschließlich Arbeitgeberanteil aber nicht höher sein als 20% des Bruttoeinkommens. Bei Selbständigen: Selbständige können ihren vollen Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung abziehen. Wenn Selbständige Beiträge zu einer berufsständischen Altersvorsorge zahlen (z.B.
Ärzte, Künstler, Rechtsanwälte, Architekten), dann können diese Beiträge ebenfalls abgezogen werden. Ebenfalls abgezogen werden können Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung oder andere Formen der privaten Altersvorsorge. Die Abzüge für Altersvorsorge dürfen insgesamt bis zu 24% des steuerlichen Bruttoeinkommens des Selbständigen betragen.
Als andere Form der Altersvorsorge kann auch Vermögensbildung angesehen werden. Deshalb können Selbständige bis zur 24%-Grenze z.B. auch Ausgaben für Aktienfonds oder die Tilgung eines Immobiliendarlehens abziehen. Ja. Abzugsfähig sind die Einkommenssteuer und der Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer.
Abzugsfähig ist auch eine Steuernachzahlung. Eine Steuernachzahlung ist auf 12 Monate aufzuteilen. Nicht abzugsfähig sind Säumnis- und Verspätungszuschläge (OLG Brandenburg FamFR 2013,485). Steuern sind ausnahmsweise dann nicht in voller Höhe anzurechnen, wenn der Betreffende ohne Not eine ungünstige Steuerklasse gewählt hat.
Dann erfolgt eine fiktive Besteuerung nach der eigentlich anzuwendenden Steuerklasse. Beispiel: der wieder verheiratete Unterhaltspflichtige hat die ungünstige Steuerklasse 5, seine neue Ehefrau die Steuerklasse 3. Da der Ehemann von seiner Ehefrau verlangen könnte, dass beide die Steuerklasse 4 nehmen, wodurch sich sein Nettoeinkommen erhöhen würde, wird er bei der Unterhaltsberechnung so behandelt, als hätte er die Steuerklasse 4.
Weitere Informationen zur Abzugsfähigkeit von Steuern Steuerberaterkosten bzw. die Kosten eines Lohnsteuerhilfevereins können grundsätzlich vom Einkommen abgesetzt werden. Anders ist es ausnahmsweise nur dann, wenn es auch für den steuerlichen Laien erkennbar ist, dass weder eine Nachzahlung droht noch mit einer Steuererstattung zu rechnen ist.
- Bei Einkommen aus selbständiger Tätigkeit können Steuerberaterkosten aber nur dann abgesetzt werden, web sie nicht bereits in der Gewinnermittlung berücksichtigt wurden.
- Grundsätzlich nein.
- Der Umgangsberechtigte Elternteil hat die Kosten des Umgangs zu tragen.
- Ausnahmen: 1) bei überdurchschnittlich hohen Kosten, die dadurch entstehen, dass das Kind weit weggezogen ist.
Dann können aber nur die reinen Mehrkosten abgesetzt werden, also die Kosten der Fahrkarte bzw. die Benzinkosten, aber nicht etwa eine Kilometerpauschale.2) wenn bei schlechten Einkommensverhältnissen die Umgangskosten dazu führen würden, dass kein Umgang mehr stattfinden kann.
Nähere Infos zum Abzug von Umgangskosten finden Sie auf unserer Seite “Kosten des Umgangs” “Kosten des Umgangs” Beim Kindesunterhalt können vermögenswirksame Leistungen abgezogen werden, wenn es dadurch nicht zu einem Mangelfall kommt. Also mit anderen Worten, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil trotzdem wenigstens den Mindestunterhalt nach der Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle zahlt.
Beim Ehegattenunterhalt dagegen können vermögenswirksame Leistungen nur dann berücksichtigt werden, wenn es sich bei der Vermögensbildung um eine zusätzliche Altersversorgung handelt. Eine (zusätzliche) Altersversorgung kann auch durch Vermögensbildung betrieben werden.
Wer prüft trennungsunterhalt?
Geht es um Kindesunterhalt, sind Rechtsanwälte und Jugendämter gleichermaßen Ansprechpartner. Sie können den Kindesunterhalt durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, aber auch durch das Jugendamt berechnen und einfordern lassen. Dabei sollten Sie aber genau prüfen, welche Option im Hinblick auf Dringlichkeit, Kosten und Effektivität in Ihrer individuellen Situation sinnvoller ist.
Wie lange muss man nach einer Trennung Unterhalt zahlen?
Wann der Anspruch auf Trennungsunterhalt endet – Der Anspruch auf Trennungsunterhalt endet z.B. wenn die Eheleute wieder zueinander finden. Der Anspruch auf Unterhalt nach der Trennung entfällt
mit Rechtskraft der Scheidung, wobei ein ggf. sich daran anschließender Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gesondert geltend gemacht werden mussmit der Versöhnung der Ehegatten, sofern diese ernsthalt ist und die Eheleute wieder zusammenziehenbei längerer Trennungszeit, wenn Erwerbsobliegenheit geboten ist, der Anspruchsteller dieser aber mutwillig nicht nachkommtim Falle der Verwirkung aufgrund einer der Gründe des § 1371 Abs.3 in Verbindung mit § 1579 Nr.2 bis 8 BGB
Jetzt Scheidungsanwalt finden!
Wie wird der Unterhalt für die Frau berechnet?
Welche Angaben werden im Ehegattenunterhalt-Rechner benötigt? – Wählen Sie zunächst Ihren Oberlandesgerichts-Bezirk sowie das Jahr, für das Sie den Unterhalt berechnen möchten, aus. Ersterer bestimmt, nach welchem Verhältnis der Ehegattenunterhalt berechnet wird.
Unterteilt wird hierbei in zwei lokale Gruppen: Süddeutschland/Saarland mit den Bezirken Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Zweibrücke und Stuttgart – und den Rest Deutschlands, Wohnen Sie in einem der aufgeführten Bezirke in Süddeutschland/Saarland, wird bei Ihnen die Quote von 1/10 angewandt. In den restlichen Gerichtsbezirken richtet sich diese nach der Düsseldorfer Tabelle und beträgt 1/7.
Konkret heißt das: Der Unterhaltspflichtige hat Anspruch auf 1/7 (1/10) seines Erwerbseinkommens; die Hälfte der restlichen 6/7 (9/10) geht an den Ehegatten. Im Gegensatz zum Kindesunterhalt geht es bei Ehegattenunterhalt nicht darum, lediglich das Existenzminimum des Ex-Partners abzusichern.
Vielmehr sollen die finanziellen Verhältnisse während der Ehe ausgeglichen werden. Aus diesem Grund ergeben sich hier oftmals weitaus höhere Summen, Zur Berechnung des Ehegattenunterhaltes zieht der Gesetzgeber zunächst einmal getrennt voneinander das unterhaltsrelevante Einkommen heran. In erster Linie geht es hier also um Ihr Gehalt und dessen Höhe im Vergleich zum Ex-Partner.
Anhand einer speziellen Formel wird dann der Unterhalt nach dem Halbteilungsgrundsatz errechnet. Dieses Ergebnis darf dann allerdings den sogenannten Selbsterhalt nicht unterschreiten – er liegt momentan bei circa 1.200 Euro. Bei Unterschreitung liegt ein sogenannter Mangelfall vor und die Summe muss noch einmal neu berechnet werden.
- Schließlich prüft das Gericht, inwiefern mögliche Voraussetzungen zur Beschränkung des Ehegattenunterhalts nach Scheidung vorliegen.
- Sollten sonstige Einkünfte, wie Mieteinnahmen, Aktien oder Tantiemen vorliegen, müssen Sie diese ebenfalls angeben.
- Hierzu zählen auch Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld.
Das Kindergeld wird jedoch nicht als Einkommensquelle berücksichtigt. Ehegattenunterhalt: Alles Wichtige auf einen Blick – Infografik
Wie viel Unterhalt nach 30 Jahren Ehe?
Welchen Einfluss hat die Ehedauer? – Nachehelicher Unterhalt: Auch die Dauer der Ehe kann einen Einfluss haben. Neben dem Unterhaltstatbestand kann aber auch die Dauer der Ehe Einfluss darauf haben, wie lange nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist. Aber entfällt nachehelicher Unterhalt, wenn eine kurze Ehe geschieden wird? Und wie lange muss nach 20, 30 oder 40 Jahren Ehe nachehelicher Unterhalt geleistet werden? Pauschale Lösungen gibt es auch in diesen Fällen nicht.
- Häufig kann ein Unterhaltsanspruch nach der rechtskräftigen Scheidung entfallen, wenn die Ehe weniger als drei Jahre lang währte.
- So muss es aber nicht sein! War die Ehezeit prägend, haben sich also erhebliche finanzielle oder andere Veränderungen ergeben, kann sich auch nach einer Ehe von nur zwei Jahren bereits ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ergeben.
Im Familienrecht zählt wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet der Einzelfall, Kommt es zum Streit, muss im Zweifel ein Gericht darüber entscheiden, ob nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist oder nicht. Wie sieht es mit der Befristung aus? Muss nachehelicher Unterhalt bei langer Ehedauer auf ewig gezahlt werden? Auch auf diese Frage kann es keine allgemeingültige Antwort geben.
- Es ist möglich, dass nachehelicher Unterhalt nach 15, 25 oder 35 Jahren Ehe nur für vier Jahre zu leisten ist.
- Der Anspruch kann aber auch weit darüber hinaus bestehen.
- Ausschlaggebend ist dabei nicht zuletzt, auf welcher Grundlage nachehelicher Unterhalt zu gewähren ist,
- Sie wünschen eine genauere Einschätzung dazu, wie lange Sie ggf.
nachehelichen Ehegattenunterhalt zahlen müssen, wenn die Scheidung durch ist? Wenden Sie sich an einen Anwalt für Familienrecht. Dieser kann anhand seiner Erfahrungen realistisch einschätzen, wie lange Ihr Ex mögliche Ansprüche gegen Sie erheben kann.
Wie lange nachehelicher Unterhalt neuer Partner?
Unterhalt bei Wiederheirat des berechtigten Ehegatten – Geht der unterhaltsberechtigte Ehegatte eine neue Ehegemeinschaft ein, so entfällt sein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nach der Wiederheirat gegenüber dem Unterhaltsschuldner – dem Ex-Ehepartner.
Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), § 1586 Absatz 1 BGB bestimmt: Der Unterhaltsanspruch erlischt mit der Wiederheirat, der Begründung einer Lebenspartnerschaft oder dem Tode des Berechtigten. Das bedeutet: Der Ehegatte hat bei Wiederheirat nach der Scheidung auf Unterhalt keinen Anspruch mehr, wenn eine neue Ehe eingegangen bzw.
eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wird. Der neue Ehegatte ist nunmehr zum Unterhalt verpflichtet (§ 1360 BGB). Eine normale Partnerschaft ohne eheliche Verpflichtung ist hierbei also kein Ausschlusskriterium. Wie sieht es nun aber mit dem Unterhaltsschuldner aus: Darf auch dieser bei Wiederheirat einfach den Unterhalt verweigern?