Wann verliert man das Aufenthaltsbestimmungsrecht? – Ein Elternteil verliert dieses Recht automatisch, wenn er sein Sorgerecht verliert. Außerdem ist es möglich, dass einem Elternteil lediglich das Aufenthaltsbestimmungsrecht, nicht aber das Sorgerecht entzogen wird. Es müssen aber bestimmte Gründe für den Entzug vorliegen.
Contents
- 1 Wann bekommt die Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht?
- 2 Wann endet das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
- 3 Wann kann der Vater der Mutter das Kind wegnehmen?
- 4 Kann ein 10 jähriges Kind entscheiden wo es lebt?
- 5 Welche Chancen hat ein Vater auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
- 6 Was ist ein schwerwiegender erziehungsfehler?
- 7 Was ist wichtiger Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht?
- 8 Wann ist das Wohl des Kindes gefährdet?
- 9 Was gilt als grober erziehungsfehler?
- 10 Wann müssen Kinder nicht mehr zum Vater?
- 11 Wer darf entscheiden wo das Kind schläft?
- 12 Wann bekommt das Jugendamt das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Wann bekommt die Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Das Familiengericht spricht alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht einem Elternteil allein zu, wenn es das Kindeswohl gebietet. Für Eltern ist wichtig zu wissen, dass ausschließlich das Kindeswohl entscheidend ist. Das Gesetz stellt das Kindeswohlprinzip ausdrücklich in das Zentrum des Kindschaftsrechts (§ 1697a BGB).
Wer kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen?
Voraussetzungen für den Entzug des Aufenthalts bestimmungsrecht – In Art.310 Abs.1 und 2 ZGB wird der Grundsteine für den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrecht gelegt. Namentlich werden zwei Möglichkeiten genannt, wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen werden kann:
Nach Abs.1 kann die Kindesschutzbehörde den Entzug anordnenNach Abs.2 kann auch ein sorgeberechtigter Elternteil einen Antrag auf Entzug stellen
Grundsätzlich ist ein Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts jedoch nur in besonderen Fällen denkbar, da hier häufig einerseits die Umgangsrechte des Vaters und die persönliche Freiheit der Mutter kollidieren. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann deshalb nur unter speziellen Voraussetzungen entzogen werden.
Wann endet das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Mitbestimmung des Kindes beim Aufenthaltsbestimmungsrechts – Generell ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht Teil der gemeinsamen Sorge beider Elternteile. Die elterliche Sorge regelt § 1626 BGB. Sie endet mit der Volljährigkeit des Kindes, wenn es keine abweichenden gerichtlichen Entscheidungen (z.B.
Betreuung) gibt. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein minderjähriges Kind bei einem Elternteil leben muss, bei dem das Zusammenleben nachteilig für das Kind ist. Auch hier gilt das Kindeswohl als Messlatte. Letztlich entscheidet das Familiengericht dann darüber, was das Kindeswohl am meisten förderlich ist.
Generell werden die Kinder bei einer beantragten gerichtlichen Entscheidung jedoch nach ihren Wünschen befragt. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres muss die Anhörung des Kindes nach § 159 FamFG auf jeden Fall erfolgen und darf nur in absoluten Ausnahmefällen unterbleiben.
Wie viel Unterhalt muss ich bezahlen?Habe ich Anspruch auf Kindesunterhalt?Mit wie viel Ehegattenunterhalt kann ich rechnen?Wer ist unterhaltspflichtig bzw. unterhaltsberechtigt?
Wie bekomme ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht?
3. Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht – Können sich die beiden Eltern als gemeinsame Sorgeberechtigte nicht über das Aufenthaltsrecht einigen, kann jeder Sorgeberechtigte losgelöst vom gemeinsamen Sorgerecht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Familiengericht beantragen und im Streitfall einklagen,
- Spricht das Familiengericht einem Elternteil das alleinige Recht zur Aufenthaltsbestimmung zu, wird dieses vom übrigen Sorgerecht abgetrennt.
- Es wird dann, anders als das sonstige Sorgerecht, nur noch von einem Elternteil ausgeübt.
- Dieser kann dann auch den Aufenthalt in Fragen bestimmen, in denen sonst nur beide Eltern zusammen entscheiden können.
Das Familiengericht orientiert sich bei seiner Streitentscheidung am Kindeswohl, Das Gericht hat demnach unter Abwägung aller maßgeblichen Umstände zu entscheiden, welche Ausgestaltung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für das Wohl des Kindes am besten ist.
Das Gericht muss entscheiden, welche Regelung das Kind am meisten in seiner Entwicklung fördert und welche Regelung die meiste Kontinuität verspricht. Zudem ist zu beachten, wie sich die neue Regelung auf die Erziehung des Kindes auswirkt. Hierfür ist auch maßgeblich, wer von den beiden Elternteilen für welchen Erziehungsanteil (z.B.
Wohnort des Kindes, Hausaufgabenbetreuung) am geeignetsten erscheint. Auch die sozialen Kontakte des Kindes sind zu berücksichtigen bzw. die Frage, ob diese durch eine neue Aufenthaltsbestimmung (z.B. Wegzug von Elternteil und Kind in eine neue Stadt) gefährdet werden.
Die Meinung des Kindes ist ebenfalls einzuholen. Diese wiegt umso schwerer, je älter das Kind ist und je mehr es durch eine gewisse geistige Reife zu eigenen Entscheidungen in der Lage ist. Die Übertragung des (alleinigen) Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil hat keinerlei Auswirkungen auf den Umgang des anderen Elternteils.
Dieser hat weiterhin das Recht, das Kind regelmäßig zu sehen. Je größer jedoch die räumliche Distanz der Elternteile ist, desto länger werden in der Regel die Abstände der einzelnen Umgangskontakte.
Wann kann der Vater der Mutter das Kind wegnehmen?
„und dann kommt das Jugendamt und nimmt uns das Kind weg.” Diesen Satz hört man hin und wieder von besorgten Müttern und Vätern, wenn diese das Gefühl haben, den gesellschaftlichen Anforderungen nicht mehr zu genügen. Aber so einfach können Eltern und Kinder natürlich nicht vom Staat auseinandergerissen werden.
- Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem aktuellen Beschluss vom 19.11.2014 (Az.1 BvR 1178/14) noch einmal verdeutlicht.
- Onkret ging es in der Entscheidung um die Beschwerde eines Vaters, der zunächst als Asylbewerber in Deutschland lebte, inzwischen aber geduldet wird und eine Aufenthaltserlaubnis begehrt.
Ihm wurde von einem Familiengericht das Sorgerecht für seine inzwischen zweijährige Tochter entzogen. Die Tochter wurde in einer Pflegefamilie untergebracht. Das Familiengericht begründete dies damit, dass der Vater aus verschiedenen Gründen nur eingeschränkt erziehungsfähig sei.
Zum Beispiel sei er nicht in der Lage, für das Kind feste Strukturen im Alltagsleben zu schaffen, weil sein aufenthaltsrechtlicher Status nicht geklärt sei und es ihm deshalb nicht möglich sei, zu arbeiten. Außerdem seien seine Einstellungen zum deutschen Rechts- und Wertesystem problematisch und er ziehe die Erziehungsmethoden seines Heimatlandes den europäischen Standards vor.
Der Vater durchschritt zunächst den zivilrechtlichen Weg und legte schließlich Verfassungsbeschwerde ein. Er rügte, in seinem Elterngrundrecht verletzt zu sein. Seine Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg, das Bundesverfassungsgericht gab ihm Recht. Das Bundesverfassungsgericht führt in seiner Entscheidung aus, dass das Grundgesetz den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder garantiert, „Elterngrundrecht”.
- Ein Kind kann nur dann gegen den Willen der Eltern von diesen getrennt werden, wenn eine Kindeswohlgefährdung droht.
- Eine Kindeswohlgefährdung wiederum kann vorliegen, wenn die Eltern versagen oder das Kind aus anderen Gründen zu verwahrlosen droht.
- Mit „Versagen” ist selbstverständlich nicht jedes Fehlverhalten gemeint.
Ein Fehlverhalten muss vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei seinen Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre. Letztlich geht es um die Frage, ob die Grundversorgung des Kindes sichergestellt ist oder ihm Gefahren, wie etwa Verletzungen oder Misshandlungen drohen.
- An der Grundversorgung fehlt es beispielsweise, wenn das Kind mangelhaft ernährt wird oder es an medizinischer Versorgung fehlt.
- Die primäre Erziehungszuständigkeit aber liegt bei den Eltern.
- Diese entscheiden frei über Pflege und Erziehung ihres Kindes.
- Es kann für die Begründung einer Trennung des Kindes von seinen Eltern jedenfalls nicht ausreichen, das Kind „besser” fördern zu wollen.
Der Staat ist nicht dazu ermächtigt, seine eigenen Vorstellungen einer guten Kindererziehung an die Stelle der Vorstellung der Eltern setzen. Diese tragen die Verantwortung für die Erziehung. Die Eltern, so das Bundesverfassungsgericht, und deren „sozio-ökonomische Verhältnisse” gehören zum Schicksal und Lebensrisiko eines Kindes.
- Das bedeutet auch, dass die Kinder in die Lebensverhältnisse ihrer Eltern hinein geboren werden.
- Das Bundesverfassungsgericht führt aus, allein die Situation, dass Eltern nicht arbeiten können (z.B.
- Wegen eines nicht geklärten Aufenthaltsstatus) oder wollen, führe nicht zu einer Gefährdung des Kindes.
Denn trotz dessen sind Eltern in der Lage, die Grundversorgung ihres Kindes sicherzustellen und ihm feste Strukturen zu bieten. Schließlich, das lässt sich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entnehmen, muss die Erziehung eines Kindes nicht den europäischen Standards von Kindeserziehung entsprechen.
Kann ein 10 jähriges Kind entscheiden wo es lebt?
Wann hat ein Kind Mitspracherecht? – Kinder haben ein Mitspracherecht, sobald sie 12 Jahre alt sind. Ab diesem Alter dürfen sie mitentscheiden, zum Beispiel bei der Wahl des Wohnortes (bei getrennten/geschiedenen Eltern) oder bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem umgangsberechtigten Elternteil. (1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.
(2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden. Für die psychologische Entwicklung des Kindes ist es gut, wenn es die Gelegenheit hat, seine Meinung zu äußern und dem Alter entsprechend in alltäglichen Fragen mitentscheiden darf.
Die letzte Entscheidungsmacht liegt allerdings bei den Eltern bzw. Sorgeberechtigten, nicht zuletzt deshalb, da diese das Kind vor Gefahren schützen und das Kindeswohl bestmöglich sicherstellen müssen.
Welche Chancen hat ein Vater auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Was ist eigentlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht? – Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist in § 1631 BGB geregelt und stellt einen Teil des Sorgerechts dar. Es handelt sich hierbei um das Recht, bestimmen zu können, wo sich das gemeinsame Kind räumlich aufhält.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht meint nicht nur die Bestimmung, wo das gemeinsame Kind wohnen wird. Vielmehr ist davon ebenfalls umfasst, wo es seine Freizeit, Urlaub oder Klassenfahrten verbringen darf. Bei verheirateten oder geschiedenen Ehepaaren üben diese beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus.
Können sich die Eltern nicht darauf einigen, bei wem das gemeinsame Kind leben soll, muss das Familiengericht eine Entscheidung treffen.
Was ist ein schwerwiegender erziehungsfehler?
Welche Ansprüche betreffend dem Sorgerecht stehen mir zu? Wer bekommt das Sorgerecht? – In aller Munde ist sehr oft der Begriff „alleiniges Sorgerecht”, auch wenn dieses in den seltensten Fällen im Zuge einer Scheidung einem Ehepartner zugeteilt wird.
Laut Statistischem Bundesamt wird im Rahmen einer Scheidung nur in knapp 8 Prozent der Fälle das alleinige Sorgerecht erteilt (Justizreport, S.51). Das gemeinsame Sorgerecht ist das vom Gesetzgeber vorgesehene Sorgerecht, wenn ein Kind in eine Ehe geboren wird. Es ist schließlich naheliegend und soll Gewähr leistet sein, dass ein Kind zwei Bezugspersonen hat, die für das Kind gemeinsame Entscheidungen treffen können.
Wird ein Kind jedoch in eine Partnerschaft geboren, in der keine Ehe zwischen den Eltern besteht, so hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. War die Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts für den Vater unter diesen Bedingungen früher schwierig, so kann mit heutiger Rechtsprechung das gemeinsame Sorgerecht viel leichter erlangt werden.
- Doch in welchen Fällen wird denn überhaupt noch das alleinige Sorgerecht ausgesprochen?Zwei Möglichkeiten können vorliegen, in denen nur ein Ehepartner das alleinige Sorgerecht besitzt.
- Zum einen im Falle des Todes eines Sorgeberechtigten (das Sorgerecht geht dann automatisch auf den überlebenden Ehepartner über) zum anderen bei Entzug des Sorgerechts durch das Familiengericht.
Gerade der letztere Fall ist ein in der Realität heftig diskutierter und schwerwiegender Vorgang zwischen den Beteiligten. Daher folgt nun eine Zusammenfassung aller wichtigen Regelungen und Verfahren zur Erlangung des alleinigen Sorgerechts. Was versteht man unter „Kindeswohl” bzw.
„Kindeswohlgefährdung”? Zunächst einmal muss der Begriff „Kindeswohl” definiert werden, welcher zentral für jede Sorgerechtsentscheidung ist. Das Kindeswohl kann gefährdet sein auf körperlicher, geistiger oder seelischer Ebene oder in finanzieller Hinsicht, also wenn das Vermögen des Kindes geschützt werden muss.
Liegt eine solche Kindeswohlgefährdung vor, wird das Familiengericht tätig. Allein die häufige Aussage, der Umgang mit einem der Sorgeberechtigten sei „schlecht” für das Kind, reicht für den Sorgerechtsentzug nicht aus. In diesem Fall müssen Beweise für die Gefährdung des Kindes vorliegen.
- Sollte es zu einer Scheidung kommen ist eine Vermeidung von Konflikten auf dem Rücken des oder der Kinder stets zu empfehlen, um eine kindeswohlorientierte Form des Zusammenlebens nach dem Ende der Ehe zu gewährleisten.
- Da gerade dies oft schwer fällt, ist es ratsam mit Beratung unseres Familienrechtsspezialisten eine sog.
Sorgerechtsvereinbarung schriftlich zu fixieren. Diese regelt auf vertraglicher Basis alltägliche Absprachen über die Ausübung des Sorgerechts. Wie kann das alleinige Sorgerecht beantragt werden? Das alleinige Sorgerecht wird beim zuständigen Familiengericht durch einen formlosen Antrag beantragt.
- Dieser Antrag kann, sollte der andere Sorgeberechtigte zustimmen, relativ kurz ausfallen.
- In den weitaus häufigeren Fällen weigert sich jedoch der andere Sorgeberechtigte.
- Dann ist eine ausführliche Begründung und ggf.
- Das Beibringen von Beweisen notwendig, warum der andere Elternteil kein geeigneter Sorgeberechtigter mehr ist.
Hilfestellung und Beratung bzgl. der Antragstellung bietet dabei oftmals das Jugendamt. Dieses bestätigt dann ggf. auch vor Gericht, dass der Antragsteller allein sorgeberechtigt sein sollte bzw. dem anderen Elternteil das Sorgerecht entzogen werden sollte.
- Den Antrag stellen kann ein Elternteil oder das Jugendamt (wenn zum Beispiel ein Fall der Kindeswohlgefährdung dem Jugendamt bekannt ist).
- Was geschieht nach Antragstellung? Das Familiengericht prüft insbesondere die Begründetheit des Antrages.
- Dabei spielen alle mit diesem im Zusammenhang stehenden Fragen des Kindeswohls, wie zum Beispiel die Unterbringung, das Umfeld oder die finanzielle Situation, eine Rolle.
Die allerletzte Maßnahme, die das Familiengericht ergreift, ist entsprechend § 1666 BGB der Entzug des Sorgerechts. Zuvor können aber auch mildere Maßnahmen ergriffen werden, um das Wohl des Kindes zu schützen. Dies kann eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht auf einen Elternteil unter Wahrung des gemeinsamen Sorgerechts sein.
Bei einer konkreten Gefährdung des Kindeswohls durch einen Elternteil wird das Gericht diesem das Sorgerecht nach sorgsamer Prüfung und Abwägung entziehen. Das Jugendamt vertritt im Rahmen des Sorgerechtsverfahren die Interessen des Kindes. Damit diese Interessen gehört werden und in angemessener Weise in die Urteilsfindung des Gerichts einfließen können, fordert das Familiengericht eine Stellungnahme des Jugendamts an.
Es ist daher den Eltern dringend zu empfehlen, mit den Mitarbeitern des Jugendamts zu kooperieren. Welche Kriterien werden bei der Übertragung des alleinigen Sorgerechts angewendet? Die Richter des Familiengerichts prüfen die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen Elternteil anhand folgender Kriterien: Kontinuität, Förderung und soziale Bindung.
- Unter Kontinuität versteht man, dass eine einheitliche stabile Erziehung des Kindes sichergestellt sein muss, damit es sich ausgeglichen entwickeln kann.
- Dabei spielen die Sicherheit, Berechenbarkeit und die Dauer der zwischenmenschlichen Beziehungen des Kindes eine Rolle.
- So ist unter anderem bedeutsam, zu welchem Elternteil das Kind eine besonders starke Beziehung hat.
Dabei kann im Falle der Scheidung auch eine Rolle spielen, wo das Kind während der Trennungszeit gelebt hat. Das Kriterium der Förderung prüft das Gericht unter der Fragestellung, bei welchem Elternteil das Kind die beste materielle Entwicklungsgrundlage hat (gemessen z.B.
- An den finanziellen Mitteln und dem Bildungsstand).
- Soziale Bindungen spielen ebenfalls eine große Rolle.
- Schließlich muss Rücksicht darauf genommen werden, dass das Kind möglichst nicht von seinem Umfeld, von Verwandten, Geschwistern, Freunden und der Schule getrennt wird.
- Je nach Alter des Kindes kann auch das Kind im Rahmen des Verfahrens vom Familiengericht gehört werden.
Laut § 159 FamFG ist die Anhörung sogar vorgeschrieben, wenn das 14. Lebensjahr vollendet wurde. Jüngere Kinder können nur im Einzelfall befragt werden. Es ist jedoch ein Irrglaube, dass das Kind ab 14 selbst entscheiden darf, wo es leben möchte. Die Familienrichter sind keineswegs an den Willen des Kindes bei ihrer Entscheidung gebunden.
- Erst mit Eintritt der Volljährigkeit (Vollendung des 18.
- Lebensjahres) ist der alleinige Kindeswille entscheidend.
- Wann sollte das alleinige Sorgerecht beantragt werden? Sorgerechtsverfahren sind immer Einzelfallentscheidungen, die von den Richtern sorgsam geprüft werden.
- Dennoch haben wir im Folgenden einige Gründe zusammengestellt, die zu einem Entzug des Sorgerechts führen könnten.
Wie gesagt, entscheiden die Richter stets nach der konkreten Situation, immer mit Blick auf das individuelle Wohl des Kindes. Die Gründe können daher nur zum Vergleich herangezogen werden.1. Kindesvermögensgefährdung Die finanziellen Interessen des Kindes dürfen durch einen Elternteil nicht gefährdet werden.
Das könnte z.B. geschehen, indem Spareinlagen des Kindes veruntreut werden.2. Misshandlung Im Falle von körperlichen oder seelischen Misshandlungen schreitet das Jugendamt besonders schnell ein. Dabei reicht als Grund für den Sorgerechtsentzug bereits aus, dass die älteren Geschwister des Kindes, um dessen Sorgerecht es geht, misshandelt wurden und eine Misshandlung des besagten Kindes nicht auszuschließen ist (siehe OLG Oldenburg NJWE-FER 98, 67).3.
Erziehungsfehler Schwerwiegende Erziehungsfehler können ständige Tobsuchtsanfälle, staatsfeindliche Erziehung (z.B. Rechtsradikalismus, Anarchismus, radikale Glaubensgemeinschaft) oder aber auch zu hohe oder zu niedrige Anforderungen an das schulische Engagement sein.
Sie können einen Sorgerechtsentzug rechtfertigen.4. Vernachlässigung Zu Vernachlässigungen zählen eine mangelnde Ernährung, ungenügende Pflege und Kleidung, aber auch mangelnde Aufsicht, indem das Kind weite Strecken seines Lebens auf sich alleine gestellt ist. All diese Erscheinungen können die Sorgerechtsbefähigung eines Elternteils in Frage stellen.5.
Gefährliches Umfeld durch Dritte Auch ein gefährliches Lebensumfeld wie z.B. eine Drogen- und Prostitutionsszene oder politische und religiöse Extremisten können einen Entzug des Sorgerechts begründen. Die Zugehörigkeit zu den Zeugen Jehovas rechtfertigt jedoch an sich noch keinen Sorgerechtsentzug (vgl.
- AG Meschede FamRZ 97, 958).6.
- Missbrauch des Sorgerechts Hält ein Elternteil sein Kind zu rechtswidrigem Verhalten an, indem es das Kind z.B.
- Vom Schulbesuch abhält (vgl.
- BayOLGZ 83, 231) oder zu strafbaren Handlungen motiviert, kann ebenfalls das Sorgerecht entzogen werden.7.
- Günstiger Umgang Ein Elternteil ist dazu verpflichtet, den angeordneten Umgang des Kindes zu fördern.
Geschieht dies nicht, wie in einem Fall in München, wo eine Mutter dem Vater den Umgang mit dem Kind immer wieder verweigerte, kann dem Elternteil (in diesem Fall der verweigernden Mutter) das Sorgerecht entzogen werden.8. Gesundheitsgefährdung Eltern haben die Verpflichtung für die Gesundheit ihres Kindes zu sorgen und ihm notwendige medizinische Behandlungen zu ermöglichen.
Geschieht dies nicht, etwa weil Eltern, die Zeugen Jehovas sind, ihrem Frühgeborenen eine Bluttransfusion verweigern (vgl. OLG Celle, Urteil vom 21.2.1994, Az 17 W 8/94), so kann das Sorgerecht entzogen werden.9. Unverschuldetes Verhalten Zum unverschuldeten Verhalten kann z.B. eine Drogensuchterkrankung (auch bei schlechter Erfolgsprognose trotz Therapie) oder gefährlichen Krankheiten (z.B.
paranoide Psychosen) zählen. Auch dies kann zum Sorgerechtsentzug führen.10. Schulpflicht Ein weiterer Grund für einen Sorgerechtsentzug kann die ständige oder immer wieder vorkommende Weigerung sein, das Kind zur Schule zu schicken. Ein Sorgerechtsentzug kann übrigens auch erfolgen, wenn Eltern trotz ihrer redlichen Bemühungen nicht in der Lage sind, das Kind gewissenhaft zu erziehen und für sein Wohl zu sorgen.
- Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Eltern finanziell, zeitlich oder mental trotz guten Willens mit der Erziehung überfordert sin.
- Besteht die Möglichkeit, sich gegen den Entzug des Sorgerechts zu wehren? Das Elternteil, dem ein Sorgerechtsentzug bevorsteht, hat das Recht, im Verfahren gehört zu werden.
Dabei gilt es das Gericht zu überzeugen, dass das Sorgerecht von dem Elternteil gewissenhaft ausgeübt werden kann. In diesem Fall ist eine gute Vorbereitung und damit einhergehend eine anwaltliche Beratung zwingend erforderlich. Wenden Sie sich daher in allen Fragen zum Sorgerecht an unseren Familienrechtsexperten.
Was ist wichtiger Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil der elterlichen Sorge – Gerade bei unverheirateten Paaren ist immer daran zu denken. Die Mutter hat kraft Gesetz das alleinige Sorgerecht und damit auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht über das Kind. Die Mutter kann vor dem zuständigen Jugendamt eine Erklärung über die gemeinsame Sorge mit dem Vater abgeben.
Auch kann der leibliche Vater einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechtes beim zuständigen Familiengericht stellen. Nur wenn das geschieht, kann der Vater über den Aufenthalt des Kindes mitbestimmen. Das Sorgerecht sollte immer bei beiden Eltern liegen, denn wenn der Mutter etwas zustößt, ist der Vater, der kein Sorgerecht hat, zunächst einmal nicht handlungsbefugt.
§ 1631 BGB Inhalt und Grenzen der Personensorge hier zum nachlesen. Gerne helfen wir Ihnen. Rechtsanwalt Karsten Reichelt Borkheide I Berlin I Pretschen Weitere Beiträge rund um das Familienrecht finden Sie hier
Was darf ich alles mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Was regelt das Aufenthaltsbestimmungsrecht in seinen Details? – Durch das Aufenthaltsbestimmungsrecht sollen alle dauerhaften und kurzweiligen Aufenthaltsorte des Kindes näher festgelegt werden. Dies beinhaltet neben Wohnort auch die Frage, wann und wo Urlaub gemacht wird oder ob das Kind zu Klassenfahrten mitfahren darf oder nicht.
- Leben die Eltern getrennt, werden auch Themen wie Besuchszeiten und Besuchsorte geregelt.
- Wichtigstes Kriterium ist immer das Wohl des Kindes, das aus § 1671 Abs.2 Nr.2 BGB herzuleiten ist.
- Wenn die Eltern verheiratet sind, haben sie in der Regel ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.
- Sollten sie nicht verheiratet sein, steht es ihnen nur dann gemeinsam zu, wenn sie einander heiraten oder das gemeinsame Sorgerecht für das (gemeinsame) Kind übernehmen wollen.
Alternativ kann das Familiengericht das gemeinsame Recht übertragen. Sollte keiner der Alternativen greifen, liegt das Sorgerecht sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter.
Wann dürfen Kinder entscheiden wo Sie leben?
Mitspracherecht ab dem 12. Lebensjahr – Ab Vollendung des 12. Lebensjahres dürfen Kinder nämlich mitentscheiden, ob sie den Umgang mit dem familienfernen Elternteil aufrechterhalten wollen. Kommt es im Streit über das Umgangsrecht zu einer Gerichtsverhandlung, ist das Kind ab dem 14.
Was bedeutet Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Entzug Aufenthaltsbestimmungsrecht – Kann der ernstlichen Gefährdung des Kindes nicht auf andere Weise begegnet werden, hat die KESB den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen und das Kind an einem geeigneten Ort unterzubringen, z.B. in einer Pflegefamilie oder allenfalls in einem Heim.
Hat die Mutter immer das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht – Bei unverheirateten Paaren hat die Mutter das alleinige Sorgerecht und damit automatisch auch ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht. Besteht dagegen ein gemeinsames Sorgerecht, kann eines der Elternteile das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich beantragen. Das ist dann sinnvoll, wenn es in diesem Punkt immer wieder zum Streit kommt.
Wie weit darf man vom Vater des Kindes wegziehen?
Wie weit darf eine Mutter mit Kind vom Vater wegziehen? – Wie weit darf man bei gemeinsamen Sorgerecht wegziehen? 🗺 Ohne Mitspracherecht darfst Du nur innerhalb Deiner Stadt und des Kreises umziehen. Bei einem Radius von 30 bis 50 km wird kein Gericht ein Umzugsverbot erteilen.
Wann ist das Wohl des Kindes gefährdet?
Wann liegt eine Kindeswohlgefährdung vor? – Aktuelles zum Familienrecht Nach § 1666 BGB kann das Familiengericht eingreifen, um eine Gefahr vom Kind abzuwenden, wenn dessen Wohl gefährdet ist und die Eltern nicht dazu gewillt oder in der Lage sind dies selbst zu tun.
Der § 1666 BGB ist also als eine Art Ausprägung der staatlichen Wächterfunktion (Art.6 Abs.2 Satz 2 GG) zu verstehen. Er regelt, wann der Staat zur Wahrung des Kindeswohls einschreiten darf und damit in das Recht der elterlichen Sorge eingreifen darf. Doch wann liegt eine solche Kindeswohlgefährdung überhaupt vor? Dazu ist zuerst zu klären was das Kindeswohl an sich ist.
Der Begriff Kindeswohl als solcher ist bereits schwer zu fassen. Der Gesetzgeber nennt als Anhaltspunkte das körperliche, geistige und das seelische Wohl des Kindes. Für das Kindeswohl ist als entscheidendes Kriterium zudem die Erziehung anzusehen. Durch sie wird das Kind in seiner Persönlichkeitsentwicklung geformt und lernt, wie man sich in der Gesellschaft richtig zu verhalten hat.
- Es geht also um einen umfassenden Schutz des sich in der Entwicklung befindlichen Kindes.
- Wann ist das Kindeswohl nun tatsächlich gefährdet bzw.
- Wann kann das Familiengericht Maßnahmen nach § 1666 BGB treffen, die zur Abwendung einer Gefahr für das Kindeswohl notwendig erscheinen?.
- Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Kindesentwicklung abzusehen ist, die bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.
Diese Definition ist als Grundregel abstrakt gehalten wodurch sich Fallgruppen gebildet haben, die als eine Art Orientierungshilfe dienen sollen um anhand von Beispielen die Kindeswohlgefährdung zu konkretisieren. Die erste Ursache für eine Kindeswohlgefährdung kann bei Körper- bzw.
- Gesundheitsverletzungen gesehen werden.
- Das Kindeswohl ist also als gefährdet anzusehen, wenn Straftaten an einem Kind begangen werden.
- Zu nennen sind hier Tötungsversuche, erhebliche körperliche Misshandlungen, seelische Misshandlungen sowie massive körperliche Auseinandersetzungen zwischen den Eltern.
Als nicht ausreichend für eine Gefährdung in dieser Fallgruppe sind lediglich vereinzelt gebliebene Misshandlungen des Kindes anzusehen, bei denen eine Gefahr der Wiederholung nicht besteht. Eine Kindeswohlgefährdung ist ebenso anzunehmen bei sexuellem Missbrauch wobei der Verdacht alleine im Einzelfall schon genügen kann, wenn konkrete Anhaltspunkte den Verdacht begründen.
- Eine zweite Gruppe für Ursachen einer Kindeswohlgefährdung stellt die Gruppe der ärztlichen Behandlung dar.
- Eine Gefährdung liegt danach unter anderem vor, wenn die Eltern eine für das Kind erforderliche Operation verweigern.
- Auch das Rauchen der Eltern kann eine Gefährdung darstellen.
- Dabei ist allerdings zu beachten, dass dies nur in bestimmten Fällen als eine Gefährdung zu werten ist, in denen das Kind bspw.
an Asthma erkrankt ist. Eine dritte Gruppe stellen Erziehungsfehler dar. Als Beispiele für diese Gruppe wird häufig die strikte Verweigerung des Umgangs mit dem anderen Elternteil angesehen oder mehrfach vorkommende unkontrollierte Wutausbrüche sowie eine überfürsorgliche Erziehung des Kindes.
- Aber nicht nur Fehler in der Erziehung durch die Eltern können als Ursache für eine Kindeswohlgefährdung angesehen werden, sondern auch Erziehungsdefizite der Eltern selbst.
- So kann eine Gefährdung des Kindeswohls bei psychischer oder schwerer körperlicher Erkrankung vorliegen.
- Als Gefährdung wird ebenfalls betrachtet, wenn bei den Eltern eine Unfähigkeit herrscht, auf die Bedürfnisse der Kinder einzugehen oder wenn bei den Eltern eine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit vorliegt.
Nicht ausreichend für ein Eingreifen des Familiengerichts ist dagegen alleine die Zerstrittenheit der Eltern untereinander. Ein Eingreifen kann aber dann erforderlich sein, wenn aus dieser Zerstrittenheit der Eltern eine Unfähigkeit bei diesen entsteht, sich über Belange des Kindes zu einigen.
- Des Weiteren wird eine weitere Gruppe bei Fehlern der Eltern in Bezug auf die schulische Laufbahn oder Ausbildung angenommen.
- Eine Gefährdung ist als gegeben anzusehen bei Weigerung der leistungsfähigen Eltern, die Finanzierung der Ausbildung für das Kind zu übernehmen oder das schulpflichtige Kind nicht für die Schule anzumelden.
Eine Gefährdung kann hier auch dann angenommen werden, wenn die Eltern ihr Kind von der Schule abmelden, ohne auf dessen Willen einzugehen oder wenn sie entgegen dem Willen des Kindes dieses in einem Internat anmelden. Eine letzte Gruppe der Ursachen für eine Kindeswohlgefährdung ist bei Vernachlässigung des Kindes durch die Eltern zu sehen.
- Dazu muss auf Seiten der Eltern ein grob pflichtwidriges passives Verhalten bei der Versorgung, der Betreuung oder der Beaufsichtigung des Kindes vorliegen dessen Auswirkungen derart gravierend sind, dass eine weitgehende Verwahrlosung des Kindes droht.
- Beispiele für eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung sind die mangelnde Ernährung des Kindes und eklatante Hygienemängel des Kindes.
Für alle Eingriffe in das elterliche Sorgerecht ist zudem das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Die Maßnahme muss also geeignet sein die Gefahr für das Kind abzuwehren sowie dazu erforderlich und geboten sein. Insbesondere sollte der Staat versuchen durch Unterstützung und helfende Maßnahmen oder durch Wiederherstellung des verantwortungsgerechten Verhaltens der Eltern sein eigentliches Ziel zu erreichen.
- Besonderen Ausdruck findet der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vor allem in § 1666a Abs.1 Satz 1 BGB.
- In diesem heißt es, dass Maßnahmen mit denen eine Trennung des Kindes von den Eltern einhergeht, nur zulässig sind, wenn die Gefahr für das Kind nicht anders z.B.
- Durch öffentliche Hilfen, beseitigt werden kann.
Falls Sie mehr zu diesem Thema wissen möchten, rufen Sie uns an (089/2366330) oder nehmen Sie zu uns auf. Unsere Kanzlei für Familienrecht liegt in München und ist über den Sendlinger Tor Platz sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Gerne unterstützen wir Sie bei Trennung und Scheidung.
Was gilt als grober erziehungsfehler?
Gründe für die Übertragung des Sorgerechts und Sorgerechtsentzug: – Wie bereits erwähnt, ist das Familiengericht grundsätzlich bestrebt, das gemeinsame Sorgerecht aufrecht zu erhalten. Damit es zu einer Auflösung des gemeinsamen Sorgerechts kommt müssen schwerwiegende Gründe vorliegen.
Das Wohl des Kindes steht dabei immer im Vordergrund. Der Entzug des Sorgerechts auf der einen Seite und die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf der anderen ist also nur möglich, wenn dies auch dem Kindeswohl entspricht. Gegen die Vermutung, dass eine Scheidung allein einen Grund für das alleinige Sorgerecht darstellt, bevorzugt das Gericht im Normalfall weiterhin das gemeinsame Sorgerecht und sieht die Eltern in der Pflicht, sich um dessen Ausübung zu bemühen.
Auch allgemeine Streitigkeiten zwischen den Eltern sowie unterschiedliche Vorstellungen bei der Kindererziehung müssen ausdiskutiert und ausgehalten werden. Persönliche Abneigung oder verletzte Gefühle der Eltern untereinander stellen keinen Grund dafür dar, der die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen Elternteil rechtfertigt,
Grobe Erziehungsfehler: Wenn ein Elternteil dem Kind der Umgang mit dem anderen Elternteil verweigert wird, unkontrollierte Wutausbrüche gehäuft vorkommen oder Überfürsorge das Kindeswohl einschränkt, kann von einem groben Erziehungsfehler gesprochen werde. Auch schwere körperliche als auch psychische Erkrankung des Elternteiles, die die Erziehung des Kindes einschränken sowie Abhängigkeiten von Drogen und anderen Suchtmitteln zählen zu dieser Kategorie. Auf Wunsch des Kindes: Der Wunsch des Kindes, nur bei einem Elternteil zu leben, ist insbesondere ab dem vollendeten 14. Lebensjahr schlagend. Misshandlung: Wird das Kind von einem Elternteil körperlich oder seelischen misshandelt, so stellt dies einen driftigen Grund für einen Sorgerechtsentzug dar. Massive Auseinandersetzungen zwischen den Elternteilen können das Kindeswohl ebenfalls gefährden. Gesundheitsgefährdung: Nicht nur das Rauchen vor dem, z.B. mit Asthma erkrankten, Kind stellt eine Gefährdung der Gesundheit des Kindes dar, sondern auch die Verweigerung von wichtigen ärztlichen Behandlungen, lebensnotwendigen Operationen oder Ähnlichem. Vernachlässigung: Besteht durch grobe Vernachlässigung der Kinder die Gefahr, dass diese verwahrlosen, stellt dies einen ausschlaggebenden Grund für einen Entzug des Sorgerechts dar. Dazu zählen insbesondere Mangelernährung oder mangelnde Hygiene. Missachtung der Schulpflicht: Wird die Schulpflicht missachtet bzw. das Kind von der Schule abgemeldet oder Förderungen vorsätzlich nicht finanziert widerspricht dies dem Kindeswohl. Gleichermaßen wird die Anmeldung des Kindes an einem Internat gegen dessen Willen als angesehen. Gefährdung des Kindesvermögens: Nutzt ein Elternteil das Kindergeld oder anderes, dem Kind zustehendes, Vermögen für eigene Zwecke, so missbraucht er das Sorgerecht und liefert einen Grund für den Entzug des Sorgerechts. Widersetzung gegen das Umgangsrecht des anderen Elternteils: Verweigert ein Elternteil ohne triftige Gründe dem anderen den Umgang mit dem eigenen Kind dauerhaft, so widerspricht dies dem Kindeswohl. Die endgültige Entscheidung für oder gegen ein alleiniges Sorgerecht wird aber immer individuell getroffen und an den Einzelfall angepasst.
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Wann müssen Kinder nicht mehr zum Vater?
Das Wichtigste in Kürze zum Kindeswillen im Umgangsrecht – Wann kann ein Kind selbst entscheiden, ob es zum Vater/zur Mutter will? Ab Vollendung des 12. Lebensjahres dürfen Kinder beim Umgangsrecht mitentscheiden, ob sie den Umgang beim familienfernen Elternteil weiterhin aufrechterhalten wollen.
Vor dem 12. Geburtstag hingegen gilt: Je älter das Kind, desto mehr Mitspracherecht gewährt das Familienrecht. Kann ein Kind gegen seinen Willen zum Umgang gezwungen werden? Über dem Kindeswillen steht noch immer das Kindeswohl. Steht das Kind dem Umgang, zum Beispiel mit dem Vater, jedoch stark ablehnend gegenüber, kann dies nicht nur gegen dessen Willen sein, sondern sich unter Umständen auch negativ auf das Kindeswohl auswirken.
Doch auch die Manipulation des Kindes durch den anderen Elternteil kann eine Kindeswohlgefährdung darstellen. Stellt sich heraus, dass dieser auf das Kind derart einwirkt, dass dieses eine Abneigung gegen das Umgangsrecht entwickelt, kann dieses Verhalten auch für ihn Konsequenzen haben.
Kann mein Mann mir einfach die Kinder wegnehmen?
Das Wichtigste in Kürze: Aufenthaltsbestimmungsrecht – Was bedeutet „Aufenthaltsbestimmungsrecht”? Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich des Sorgerechts und bezieht sich allein auf Regelungen zum dauerhaften Aufenthalt des betroffenen Kindes.
Bei geteiltem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist bei einem Umzug in eine weiter entfernte Wohnung in der Regel die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich (ggf. auch durch das zuständige Familienrecht). Eine Zustimmung ist bei Urlauben in befriedeten Gebieten innerhalb der EU hingegen in der Regel nicht nötig.
Wer bekommt das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Sind die beiden Eltern gemeinsam sorgeberechtigt, so teilen Sie sich automatisch auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, so liegt auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein bei ihm.
Wie bekomme ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht? Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht kann nur auf Antrag vor dem Familiengericht einem Elternteil zugesprochen werden, ansonsten teilen sich beide sorgeberechtigten Eltern dieses. Es kann dem Elternteil auch dann zufallen, wenn dem anderen das Sorgerecht entzogen wird.
Solche Sorgerechtsstreitigkeiten können teils langwierig verlaufen. Im Idealfall sollten die Eltern auch zum Wohl des gemeinsamen Kindes stets eine gütliche Einigung finden.
Wie verhält sich ein manipuliertes Kind?
3) Kind hat plötzlich Bindungsprobleme zu einem Elternteil – Hat das Kind auf einmal große Schwierigkeiten, sich einem Elternteil zu öffnen, lehnt es Umarmungen, Kuscheln oder auch Tröstungen urplötzlich ab, obwohl dies in der Vergangenheit zur Eltern-Kind-Beziehung ganz natürlich dazugehörte, kann dies ein Hinweis auf Manipulation des Kindes von außen sein. Beispiel: Normales elterliches Verhalten, wie ab und zu über den Kopf streicheln oder eine Umarmung, wenn das Kind etwas gut gemacht hat, oder wenn es traurig ist, wird vom Kind plötzlich strikt abgelehnt.
Kann 14 Jährige den Aufenthalt selbst bestimmen?
Kann 14 jährige den Aufenthalt selbst bestimmen? – Nein, unter 18-jährige dürfen nicht selbst gegen den Willen der Eltern den Aufenthalt bestimmen. Beantragt ein Elternteil allerdings das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, muss das Kind ab dem 14. vollendeten Lebensjahr dazu angehört werden und kann dementsprechend mitentscheiden.
Wer darf entscheiden wo das Kind schläft?
FAQ: Aufenthaltsbestimmungsrecht – Was ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bezieht sich auf Kinder. Die Eltern dürfen bestimmen, wo sich das Kind aufhält. Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein Kind? Gemäß § 1631 Abs.1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern, sofern sie sorgeberechtigt sind, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Kinder.
Hat die Mutter immer das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht – Bei unverheirateten Paaren hat die Mutter das alleinige Sorgerecht und damit automatisch auch ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht. Besteht dagegen ein gemeinsames Sorgerecht, kann eines der Elternteile das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich beantragen. Das ist dann sinnvoll, wenn es in diesem Punkt immer wieder zum Streit kommt.
Wer bekommt in der Regel das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Wie kann das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht nach einer Scheidung bzw. Trennung beantragt werden? – Jeder Elternteil kann durch seinen Rechtsanwalt das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beim zuständigen Familiengericht beantragen lassen. Hilfe von einem Rechtsanwalt in dieser Angelegenheit in Anspruch zu nehmen, ist deswegen sinnvoll, da Ihr Rechtsanwalt Erfahrung mit der Formulierung solcher Anträge hat und genau weiß, welche Argumente in diesen Fällen greifen.
- Alternativ kann Ihr Ex-Partner Ihnen nach einer Trennung das Aufenthaltsbestimmungsrecht einfach übertragen, wenn er mit dieser Regelung einverstanden ist.
- Hat ein Elternteil nach einer Trennung bzw.
- Scheidung das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen, hat er automatisch auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Weiteres zu diesem Thema erfahren Sie durch Ihren Rechtsanwalt für Familienrecht,
Wann bekommt das Jugendamt das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Was sagt das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus? – Das Familienrecht legt dabei fest, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht laut § 1631 Abs.1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Rahmen des Sorgerechts durch die Eltern zu regeln ist: (1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
Diese sogenannte Personensorge umfasst also das Recht, den räumlichen Aufenthaltsort für ein minderjähriges Kind zu bestimmen. Darüber hinaus muss Sorge für die Pflege und Erziehung der Kinder getragen werden. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind bzw. die Kinder bezieht sich dabei nicht auf alltägliche Dinge wie den Wohnort, sondern eben auch auf den vorübergehenden Aufenthaltsortes, etwa bei einer Urlaubsreise.
In erster Linie sind also beide Eltern sorgeberechtigt und haben daher auch beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Dies gilt auch über eine Trennung und Scheidung hinaus. Können sich die Eltern im Rahmen einer Trennung oder Scheidung nicht über den Aufenthaltsort des Kindes einigen, kann jeder Elternteil beim Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen,
- Dabei steht immer das Kindeswohl im Mittelpunkt und nicht etwa die finanziellen Mittel der Mutter oder des Vaters.
- Auch wenn durch eine gerichtliche Entscheidung einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wurde, haben das Sorgerecht weiterhin beide inne.
- Wird beim Familiengericht ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt und dies beschlossen, bleibt das Sorgerecht beiden Eltern erhalten.
Dies gilt ebenso für das Umgangsrecht (Besuchsrecht) minderjähriger Kinder. Findet über das Umgangsrecht allerdings auch keine Einigung statt, kann ebenfalls eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden.
Welche Chancen hat ein Vater auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Was ist eigentlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht? – Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist in § 1631 BGB geregelt und stellt einen Teil des Sorgerechts dar. Es handelt sich hierbei um das Recht, bestimmen zu können, wo sich das gemeinsame Kind räumlich aufhält.
- Das Aufenthaltsbestimmungsrecht meint nicht nur die Bestimmung, wo das gemeinsame Kind wohnen wird.
- Vielmehr ist davon ebenfalls umfasst, wo es seine Freizeit, Urlaub oder Klassenfahrten verbringen darf.
- Bei verheirateten oder geschiedenen Ehepaaren üben diese beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus.
Können sich die Eltern nicht darauf einigen, bei wem das gemeinsame Kind leben soll, muss das Familiengericht eine Entscheidung treffen.